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Kündigung Arbeitgeber verstehen und richtig darauf reagieren

Arbeitnehmer liest Dokument zur Kündigung vom Arbeitgeber zu Hause
Kündigung vom Arbeitgeber verstehen und richtig darauf reagieren

⏱ 15 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Kündigung muss Formvorschriften und Fristen einhalten.
  • Betriebliche Kündigung setzt Wegfall des Arbeitsplatzes voraus.
  • Verhaltensbedingte Kündigung erfordert vorherige Abmahnung.
  • Fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis.
Fakten auf einen Blick

  • § 1 Abs. 3 KSchG berücksichtigt soziale Kriterien
  • Fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen

✓ Redaktionell geprüft und freigegeben.

Warum kündigt der Arbeitgeber – welche Gründe stecken hinter der Kündigung?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt meist aufgrund betrieblicher Erfordernisse, persönlichen Verhaltens oder rechtlicher Ausnahmesituationen. Die Gründe sind vielschichtig und reichen von wirtschaftlichen Zwängen bis zu schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers.

Betriebliche und wirtschaftliche Ursachen – wann ist eine Kündigung berechtigt?

Kündigungen aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen erfolgen in der Regel, wenn der Arbeitgeber seine Organisation ändern oder Kosten senken muss. Dazu zählen zum Beispiel Auftragsrückgänge, Umstrukturierungen oder der Wegfall von Abteilungen. Eine Kündigung ist hier nur gerechtfertigt, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt und keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen besteht. Dabei sind soziale Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Lebensalter gemäß § 1 Abs. 3 KSchG zu berücksichtigen. Ein häufiger Fehler seitens Arbeitgeber ist, betriebliche Gründe nur vorgeschoben anzuführen, ohne die soziale Auswahl korrekt zu treffen. Das führt in der Praxis oft zu unwirksamen Kündigungen, was für den Arbeitnehmer bei „kündigung erhalten was tun“ ein wichtiger Ansatzpunkt sein kann.

Persönliche und verhaltensbedingte Gründe verstehen

Persönliche Gründe zur Kündigung beziehen sich auf die Leistungsfähigkeit oder Eigenschaften des Arbeitnehmers, etwa anhaltende Krankheit mit langen Fehlzeiten, die eine längere Weiterbeschäftigung unzumutbar machen. Verhaltensbedingte Kündigungen greifen bei Pflichtverletzungen wie wiederholtem Zuspätkommen, Alkohol am Arbeitsplatz oder Missachtung von Anweisungen. Wichtig zu wissen ist, dass eine verhaltensbedingte Kündigung grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erfordert, um dem Arbeitnehmer die Chance zur Verhaltensänderung zu geben. Andernfalls kann die Kündigung als unwirksam eingestuft werden. Ein Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter wurde nach mehrmaligen unangekündigten Fehltagen trotz Abmahnung gekündigt, was rechtlich Bestand hatte, da die Ermahnungen dokumentiert waren.

Wann ist eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gerechtfertigt?

Eine außerordentliche Kündigung kann der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund aussprechen, wenn dem Betrieb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Typische Fälle sind Diebstahl, schwere Beleidigungen oder grobe Verstöße gegen die Betriebssicherheit. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. Wird diese enge Frist versäumt, verliert der Arbeitgeber sein Recht auf eine fristlose Beendigung. Tipp: Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung erhalten, sollten binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, um eine Prüfung der Wirksamkeit zu erreichen.

Beispiele aus der Praxis – typische Kündigungsszenarien

Ein häufiges Szenario betrifft die betriebsbedingte Kündigung bei Produktionsstopp. So kündigte etwa ein Automobilzulieferer Mitarbeitern im Rahmen einer Reorganisation, weil eine Fertigungslinie dauerhaft geschlossen wurde. In einem anderen Fall führte ein langanhaltender Krankheitsfall zu einer personenbedingten Kündigung, nachdem eine negative medizinische Prognose vorlag. Bei verhaltensbedingten Kündigungen scheitern viele Arbeitgeber daran, vorher ordnungsgemäß abzumahnen oder die Pflichtverletzung klar zu belegen. Dies führt oft dazu, dass die betroffene Person im Rechtsstreit erfolgreich bleibt. Außerdem gibt es Kündigungen, die nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurden; hier gelten besondere Schutzvorschriften, die häufig missachtet werden.

Wie kann ich überprüfen, ob die Kündigung meines Arbeitgebers rechtsgültig ist?

Eine rechtsgültige Kündigung vom Arbeitgeber muss formell richtig erfolgen, die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten und darf keine Schutzvorschriften verletzen. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Kündigung wirksam und kann nicht ohne Weiteres angefochten werden.

Die Bedeutung von Kündigungsfristen und formalen Vorgaben

Kündigungsfristen sind entscheidend, um Arbeitnehmer fair auf das Ende ihres Arbeitsverhältnisses vorzubereiten. Nach § 622 BGB richtet sich die Dauer der Frist primär nach der Betriebszugehörigkeit: Zum Beispiel beträgt die Kündigungsfrist bei achtjähriger Beschäftigung drei Monate zum Monatsende, bei zehn Jahren sogar vier Monate. Formale Vorgaben umfassen insbesondere die Schriftform der Kündigung, das heißt die Kündigung muss eigenhändig vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Eine mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung erfüllt die rechtlichen Anforderungen in der Regel nicht.

Fehler in der Form können dazu führen, dass selbst eine inhaltlich begründete Kündigung unwirksam ist, was in der Praxis häufig vorkommt. Daher empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben genau zu prüfen und im Zweifel einen Experten hinzuzuziehen.

Schutzvorschriften für Arbeitnehmer: Kündigungsschutzgesetz und Sonderkündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift immer dann, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. In diesen Fällen muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, also beispielsweise aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Daneben gibt es einen Sonderkündigungsschutz für bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte, die nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden dürfen.

Ein häufiger Fehler von Arbeitgebern ist es, diese Schutzvorschriften nicht zu beachten oder die Kündigung ohne vorherige Zustimmung der entsprechenden Stelle auszusprechen. Für Arbeitnehmer ist wichtig, zu prüfen, ob ein solcher Schutz besteht und ob die erforderlichen Zustimmungen eingeholt wurden.

Wann ist eine Sozialauswahl erforderlich und was wird dabei berücksichtigt?

Eine Sozialauswahl ist Pflicht bei betriebsbedingten Kündigungen, sofern mehrere Arbeitnehmer vergleichbar betroffen sind. Hierbei müssen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung berücksichtigt werden, um den sozial schutzwürdigsten Arbeitnehmer zu erhalten. Werden sozial schutzwürdige Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt, kann eine Kündigung gerichtlich angefochten werden.

Tipp: Dokumentieren Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht transparent oder treffen falsche Abwägungen, stärkt das die Position des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht erheblich.

Fehler, die Arbeitgeber bei der Kündigung häufig machen – worauf Sie achten sollten

Häufige Fehler bei der Arbeitgeberkündigung sind unter anderem das Überschreiten oder Unterschreiten von Kündigungsfristen, das Versäumen der Schriftform und das Nichtbeachten des Kündigungsschutzgesetzes. Auch eine fehlende oder fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen stellt einen klassischen Fehler dar. Ein weiterer häufiger Fehler ist die fehlende oder falsche Angabe von Kündigungsgründen, was insbesondere bei einer Kündigungsschutzklage zu Lasten des Arbeitgebers wirkt.

Auch eine eigenständige, unbegründete fristlose Kündigung hat oft keine rechtliche Grundlage, wenn kein wichtiger Grund wirklich vorliegt. Arbeitnehmer sollten daher nach einer Kündigung genau prüfen, ob alle juristischen Vorgaben eingehalten wurden, etwa mithilfe der Agentur für Arbeit oder spezialisierten Rechtsberatern.

Wie reagiere ich richtig, wenn ich die Kündigung vom Arbeitgeber erhalte?

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist es entscheidend, ruhig und überlegt zu handeln. Sofortige Dokumentation der Kündigung, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Klärung von Details und rechtzeitige Prüfung von Fristen schaffen die Basis für eine sachgerechte Reaktion.

Erste Schritte nach Erhalt der Kündigung – Sofortmaßnahmen und Dokumentation

Unmittelbar nachdem die Kündigung vom Arbeitgeber übergeben wurde, sollten Sie dieses Schriftstück sorgfältig prüfen und genau datieren. Falls die Kündigung mündlich ausgesprochen wird, fordern Sie aus Beweisgründen eine schriftliche Bestätigung. Bewahren Sie die Kündigung an einem sicheren Ort auf und fertigen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen an. Zudem ist es wichtig, umgehend Ihren Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen hinsichtlich Kündigungsfrist und -form zu kontrollieren. Diese Dokumente klären oft, ob die Kündigung formal korrekt ist. Dabei kann insbesondere der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung ausschlaggebend sein. Für die weitere Vorgehensweise empfiehlt es sich, eine Liste der wichtigsten Fakten in Stichworten aufzuschreiben: Zeitpunkt der Kündigung, Gesprächsnotizen, mögliche Zeugen und aufgetretene Situationen im Vorfeld.

Gespräch mit dem Arbeitgeber – Chancen für eine gütliche Einigung nutzen

Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann Missverständnisse ausräumen und alternative Lösungen schaffen, etwa eine Änderungskündigung oder eine Abfindung. Zeigen Sie in diesem Gespräch sachliches Interesse und bleiben Sie professionell, auch wenn die Nachricht emotional belastend sein kann. Oft ermöglicht die Diskussion, die Kündigung durch Wiedereingliederungsangebote oder einen Aufhebungsvertrag abzumildern. Speziell bei längerfristigen Arbeitsverhältnissen oder wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt, besteht hier Spielraum. Wichtig ist es, im Gespräch genaue Nachfragen zur Kündigungsbegründung und zum weiteren Vorgehen zu stellen. Dabei sollten Sie jedoch keine vorschnellen Zusagen machen, bevor Sie sich nicht gründlich beraten haben.

Wann sollte ich rechtlichen Beistand oder eine Beratung suchen?

Rechtlicher Beistand – durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Arbeitnehmervertretung – ist ratsam, sobald Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit der Kündigung oder die Einhaltung von Fristen bestehen. Experten helfen dabei, individuell zu prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt, formal korrekt und fristgerecht erfolgt ist. Auch wenn es um die Einleitung einer Kündigungsschutzklage geht, ist eine frühzeitige Beratung unabdingbar. Die Agentur für Arbeit kann ebenfalls unterstützen, beispielsweise hinsichtlich weiterer beruflicher Perspektiven oder der Vorbereitung auf Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld. Tipp: Nehmen Sie Beratungsmöglichkeit spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung wahr, um alle Rechte wahren zu können, insbesondere vor Ablauf der Kündigungsschutzklagefrist.

Wichtige Fristen beachten – Kündigungsschutzklage und weitere Rechtsmittel

Nach Erhalt der Kündigung beginnt eine entscheidende Frist: Innerhalb von drei Wochen muss bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden. Diese Frist lässt sich nicht verlängern und dient dem Schutz vor einer möglicherweise unwirksamen Kündigung. Wird die Klage versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie Fehler aufweist. Neben der Klage können auch andere Rechtsmittel relevant sein, etwa eine Beschwerde bei der Gewerkschaft oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Prüfen Sie zudem, ob wegen Betriebsübergang oder besonderen Umständen, wie Krankheit oder Schwangerschaft, zusätzliche Schutzvorschriften greifen. Die Kenntnis dieser Fristen und Formalien ist zentral, um eigene Ansprüche zu sichern und Nachteile bei der weiteren Jobsuche zu vermeiden.

Welche Folgen hat eine Kündigung durch den Arbeitgeber für mich konkret?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirkt sich unmittelbar auf Ihre finanzielle Lage, den Anspruch auf Arbeitslosengeld, mögliche Abfindungen sowie offene Urlaubsansprüche aus. Auch die rechtliche Handhabung von Freistellung und Arbeitszeugnis sind entscheidend für Ihre weitere berufliche Planung und Sicherheit.

Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Abfindung und Resturlaub

Mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber sollten Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Generell besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern vorher ausreichend sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestand. Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch vertraglich oder im Sozialplan vereinbart sein. Typische Abfindungshöhen liegen bei etwa 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, abhängig von Verhandlung und Betriebsgröße. Offenen Resturlaub sollten Sie vor dem Ausscheiden entweder abfeiern oder eine Auszahlung verlangen; andernfalls verfällt der Anspruch in der Regel. Eine genaue Prüfung des Arbeitsvertrags und geltender Tarifverträge ist hierzu unerlässlich.

Möglichkeiten der Freistellung und der Nutzung von Arbeitszeugnissen

Nach Ausspruch der Kündigung kann eine Freistellung erfolgen, entweder mit Gehaltszahlung (unter Fortzahlung) oder als unbezahlte Freistellung. Die häufig genutzte Praxis der sogenannten „Kündigungsfreistellung“ erlaubt es Arbeitgebern, den Mitarbeiter von der Arbeitsleistung zu entbinden, wenn keine Betriebsnotwendigkeit besteht. Viele Kündigungsfristen sehen jedoch keine explizite Freistellungsklausel vor, weshalb die Rechtsprechung, insbesondere das Bundesarbeitsgericht (BAG), hier zunehmend Einschränkungen vornimmt und pauschale Freistellungen ohne genaue Regelung häufig unwirksam erklärt. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis steht Ihnen zu und sollte wohlwollend, aber wahrheitsgemäß formuliert sein. Durch das Zeugnis können Sie Ihren weiteren beruflichen Werdegang maßgeblich unterstützen.

Wie gehe ich mit einer Freistellung nach der Kündigung um? (inklusive aktueller Rechtsprechung)

Bei einer Freistellung nach der Kündigung empfiehlt sich zunächst die schriftliche Klärung der Freistellungsart, da unbezahlte Freistellungen oder Vollfreistellungen unterschiedliche finanzielle Konsequenzen haben. Das BAG hat kürzlich entschieden, dass Freistellungen nur dann rechtens sind, wenn individuelle Vereinbarungen oder tarifliche Regelungen dies erlauben; allgemeine Klauseln, die alle Freistellungen abdecken, sind oft unwirksam. Wenn der Arbeitgeber eine Freistellung ohne vertragliche Grundlage ausspricht, sollten Sie prüfen, ob Ihnen weiterhin Gehalt zusteht und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen. Zudem kann die Freistellung Einfluss auf Ihre Bewerbungszeiten haben, weshalb Sie weiterhin aktiv bleiben und Zwischenzeugnisse oder Arbeitszeugnisse zeitnah anfordern sollten.

Checkliste zur Nachbereitung der Kündigung – was jetzt wichtig ist

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist zügiges Handeln wichtig: Melden Sie sich sofort bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend, idealerweise innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung, um Arbeitslosengeld nicht zu gefährden. Prüfen Sie die Kündigungsfrist und bewahren Sie alle Schriftstücke sorgfältig. Fordern Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schriftlich an und klären Sie Ihre verbleibenden Urlaubsansprüche, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Falls Sie eine Abfindung erwarten, sollten Sie prüfen, ob eine Verhandlung sinnvoll ist oder ob eine Rechtsschutzversicherung oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann. Auch prüfen Sie die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage, insbesondere bei längeren Betriebszugehörigkeiten und möglichen formellen Fehlern der Kündigung.

Wie kann ich mich auf eine mögliche Kündigung durch den Arbeitgeber proaktiv vorbereiten?

Um einer Kündigung durch den Arbeitgeber souverän begegnen zu können, sollten Sie Ihre Arbeitsleistungen sorgfältig dokumentieren, Abmahnungen ernst nehmen und sich über rechtliche Grundlagen informieren. Zudem ist eine frühzeitige berufliche Neuorientierung wichtig, um nach der Kündigung schnell neue Perspektiven zu entwickeln.

Dokumentation der Arbeitsleistung und wichtige Unterlagen sicherstellen

Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Tätigkeiten sowie herausragender Arbeitsergebnisse kann entscheidend sein, wenn Sie gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen möchten. Bewahren Sie daher Arbeitsverträge, Leistungsbeurteilungen, E-Mails mit Lob oder wichtige Projektunterlagen auf. Notieren Sie außerdem relevante Gesprächsinhalte oder Anweisungen durch Vorgesetzte, um im Streitfall Ihre Position zu stärken. Dies kann helfen, etwaige ungerechtfertigte Anschuldigungen zu widerlegen und ist auch bei der Beantragung von Arbeitslosengeld wichtig.

Umgang mit Abmahnungen und wie sie sich auf die Kündigung auswirken können

Abmahnungen sind häufig der erste Schritt vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Es ist essenziell, diese ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren. Reagieren Sie schriftlich und sachlich auf Abmahnungen und versuchen Sie, auf die Beanstandungen gezielt einzugehen oder Missverständnisse auszuräumen. Beachten Sie, dass wiederholte Abmahnungen die Arbeitgeberseite rechtlich absichern können, eine Kündigung auszusprechen. Tipp: Lassen Sie juristisch prüfen, ob eine Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist, da unberechtigte Abmahnungen die Grundlage für eine Kündigung entkräften können.

Wiedereingliederung und Perspektiven nach der Kündigung – Tipps für die berufliche Neuorientierung

Schon bei ersten Anzeichen einer Kündigung sollten Sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und über mögliche Unterstützungen bei der beruflichen Neuorientierung informieren. Nutzen Sie Weiterbildungsangebote und Beratungsgespräche, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch eine vorübergehende Wiedereingliederung oder Teilzeitlösungen können Brücken zu neuen Anstellungen schaffen. Networking und aktive Jobsuche parallel zur laufenden Anstellung sind weitere wichtige Strategien, um den Übergang zu gestalten und die Zeit ohne Einkommen möglichst kurz zu halten.

Wichtige Gesetze, Urteile und Neuerungen zu Kündigungen – aktuelle Trends im Überblick

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie § 622 BGB regeln die Kündigungsfristen, während das Kündigungsschutzgesetz bestimmte Arbeitnehmer vor einer Kündigung schützt. Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) werfen immer wieder Fragen auf, etwa zur Wirksamkeit von Freistellungen nach Kündigungen oder zu besonderen Umständen wie Corona-Fehlzeiten. Ein Beispiel ist die jüngste Entscheidung, die weit verbreitete Freistellungsklauseln einschränkt und damit den Schutz der Arbeitnehmer stärkt. Es ist sinnvoll, sich über solche Entwicklungen auf Fachportalen oder bei Gewerkschaften zu informieren, um etwaige eigene Rechte besser einschätzen zu können.

Fazit

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist immer eine Herausforderung, doch das Verständnis der rechtlichen Grundlagen und der eigenen Rechte ist der erste Schritt, um souverän zu reagieren. Prüfen Sie zunächst die Kündigungsfrist, die Einhaltung der Formvorschriften und mögliche Gründe für eine Unwirksamkeit der Kündigung. So können Sie entscheidend besser einschätzen, ob und wie Sie gegen die Kündigung vorgehen sollten.

Nutzen Sie diese Erkenntnisse, um zeitnah eine informierte Entscheidung zu treffen: Wägen Sie ab, ob eine Klage gegen die Kündigung sinnvoll ist oder ob ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Lösung mehr bringt. Falls Unsicherheiten bestehen, ist eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ratsam, um Ihre Rechte optimal zu schützen und eine für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfristen gelten bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Die Kündigungsfristen richten sich nach § 622 BGB und der Betriebszugehörigkeit. Sie betragen mindestens vier Wochen zum 15. oder Monatsende und verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, z.B. drei Monate nach acht Jahren.

Wann ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erlaubt?

Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, etwa bei schweren Pflichtverletzungen oder Straftaten gegen den Arbeitgeber.

Wie sollte man auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber reagieren?

Bei einer Kündigung empfiehlt sich sofortige Prüfung der Rechtmäßigkeit, ggf. Einholung von rechtlicher Beratung und fristgerechte Einlegung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen.

Darf der Arbeitgeber Arbeitnehmer nach der Kündigung freistellen?

Ja, der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellen, muss aber weiterhin den Lohn zahlen. Weit gefasste Freistellungsklauseln sind allerdings rechtlich umstritten.

Verfasst von

Katharina Reinhold schreibt in der Redaktion über Rechtsthemen mit Bezug zu Arbeit und Sozialem. Ihr Anliegen ist es, komplexe Regelungen so aufzubereiten, dass Leserinnen und Leser ihre Situation besser einordnen können.

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