Krankengeld: Leistung, Anspruch und Berechnung im Überblick
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- Krankengeld ersetzt Gehalt nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit.
- Krankengeld beträgt ca. 70 % Brutto, max. 90 % Netto.
- Zahlung maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
- Anspruch für gesetzlich Versicherte, nicht Privatversicherte.
- Zahlungsdauer: max. 78 Wochen in 3 Jahren
- Krankengeldhöhe: 70 % Bruttoarbeitsentgelt
- Maximal 90 % des Nettoeinkommens
- Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber: 6 Wochen/42 Tage
- Beginn Krankengeldzahlung: ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit
- Rechtsgrundlage: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
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genaue Berechnung der Leistung sowie die verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen eine entscheidende Grundlage für den Bezug des Krankengeldes dar.
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich allgemein nach dem Bruttoarbeitsentgelt des Versicherten, beträgt in der Regel 70 Prozent davon, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Dauer der Zahlung ist gesetzlich auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt, wobei besondere Regelungen für bestimmte Versichertengruppen gelten können. Aufgrund der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es wichtig, umfassende krankengeld informationen Leistung zu kennen, um den Anspruch korrekt einschätzen und nutzen zu können.
Zusätzlich beeinflussen Faktoren wie der Beginn der Arbeitsunfähigkeit, die Art der Erkrankung und der Versicherungsschutz bei der jeweiligen Krankenkasse die tatsächliche Auszahlung. Neben der Grundinformation zur Leistung sollten Versicherte auch über aktuelle Änderungen und spezifische Details informiert sein, damit sie im Bedarfsfall die finanziellen Ansprüche optimal wahrnehmen können.
Was passiert, wenn ich nach 6 Wochen Krankheit kein Gehalt mehr bekomme?
Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und Sie erhalten kein Gehalt mehr. In diesem Fall springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein, das als Ersatzleistung einen Teil Ihres Einkommens sichert.
Gesetzliche Grundlage des Krankengeldanspruchs
Der Anspruch auf Krankengeld ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit die Zahlung, sofern die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ausläuft. Das Krankengeld soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen, wobei die Höhe der Leistung gesetzlich begrenzt ist. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes, um eine Überkompensation zu vermeiden.
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Auch freiwillig Versicherte und einige andere Personengruppen, wie etwa Eltern bei Betreuung eines kranken Kindes, können unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld erhalten. Selbstständige oder privat Versicherte sind in der Regel von dieser Leistung ausgeschlossen. Tipp: Prüfen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie individuell anspruchsberechtigt sind, da es Unterschiede geben kann.
Wann endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiterhin das volle Gehalt zu zahlen. Dieser Anspruch endet spätestens nach 42 Kalendertagen, auch wenn die Krankheit länger andauert. Danach wird das Gehalt von der Krankenkasse durch das Krankengeld ersetzt. Wichtig zu beachten ist, dass der Zeitraum von sechs Wochen pro Krankheit gilt; bei wiederholten Erkrankungen innerhalb von drei Monaten kann die Frist kumuliert werden. Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig ärztliche Bescheinigungen vorlegen und ihre Krankenversicherung informieren, um den nahtlosen Übergang zu sichern.
Wie berechnet sich mein Krankengeld und welche Höchstgrenzen gelten?
Das Krankengeld beträgt in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoverdienstes, darf aber 90 Prozent des Nettoverdienstes nicht überschreiten. Dabei gelten gesetzliche Höchstgrenzen, die jährlich angepasst werden und ab 2027 eine neue Berechnungsgrundlage erhalten.
Erklärung der Berechnungsformel: 70 % vom Brutto vs. 90 % vom Netto
Zur Berechnung des Krankengeldes wird zunächst 70 % des Bruttogehalts zugrunde gelegt. Dies entspricht in etwa einem Ersatz von Netto-Einkommenseinbußen, da das Krankengeld steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig ist. Allerdings greift eine wichtige Höchstgrenze: Das Krankengeld darf maximal 90 % des letzten Nettogehalts betragen, um eine Überkompensation zu verhindern. Praktisch bedeutet dies, dass bei einem vergleichsweise niedrigen Steuer- und Abgabenbetrag die 70-Prozent-Regel greift. Bei höheren Nettogehältern ist die 90-Prozent-Grenze entscheidend und führt zu einer Deckelung.
Beispielrechnung mit konkreten Zahlen
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro erzielt nach Steuern und Sozialabgaben ein Nettogehalt von 2.100 Euro. Dabei würde die 70 %-Regel ein Krankengeld von 2.100 Euro (70 % von 3.000 Euro) ergeben. Die 90 %-Grenze vom Netto liegt bei 1.890 Euro (90 % von 2.100 Euro). Da 1.890 Euro günstiger (niedriger) als 2.100 Euro sind, gilt wegen der 90 % Nettobegrenzung ein Krankengeld von 1.890 Euro. Somit stellt die Netto-Grenze eine wichtige Deckelung dar. In der Praxis kann der genaue Nettolohn mit einem Brutto-Netto-Rechner exakt ermittelt werden, um das Krankengeld präzise zu bestimmen.
Aktuelle Höchstbeträge und geplante Änderungen ab 2027
Die maximalen Krankengeld-Tagesbeträge orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, die 2026 bei rund 4.987,50 Euro monatlich liegt. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld von etwa 135,63 Euro pro Kalendertag. Ab 2027 soll sich die Berechnung verändern: Die Leistung wird dann nicht mehr 70 % vom Brutto, sondern 60 % vom Netto betragen, was eine Leistungskürzung bedeutet. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität der Krankenkassen zu sichern, führt jedoch für viele Versicherte zu niedrigeren Zahlungen während des Krankengeldbezugs.
Was sind die Voraussetzungen, um Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten?
Krankengeld wird gezahlt, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, mindestens sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig sind und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Selbstständige und geringfügig Beschäftigte müssen besondere Regelungen beachten.
Versicherungsstatus und Wartezeiten
Grundlegend für den Anspruch auf Krankengeld ist die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass das Mitglied bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate in der Krankenkasse versichert ist oder die sogenannte Wartezeit von sechs Wochen erfüllt wurde. Während der Wartezeit kann kein Krankengeld bezogen werden, auch wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet praktisch, dass Neuversicherte zunächst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten müssen, bevor Krankengeld greift. Wird das Mitglied nach einem beitragsfreien Aussetzten innerhalb von 12 Monaten erneut krank, kann der Anspruch schneller wieder bestehen, wenn die Unterbrechung nicht länger als drei Monate dauerte.
Bedeutung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Krankengeld. Sie dokumentiert die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und dient als Nachweis gegenüber der Krankenkasse. Ohne eine gültige AU zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld. Wichtig ist, dass die Bescheinigung rechtzeitig eingereicht wird – im Regelfall innerhalb einer Woche nach Beginn der Erkrankung. Eine verspätete Meldung kann Zahlungsausfälle verursachen. Praxisnah: Wenn die Arbeitsunfähigkeit verlängert wird, muss auch stets eine neue AU vorgelegt werden, idealerweise ohne Unterbrechung, um lückenlose Krankengeldzahlungen sicherzustellen.
Besonderheiten bei Selbstständigen und geringfügig Beschäftigten
Für Selbstständige und geringfügig Beschäftigte gelten abweichende Bedingungen. Selbstständige sind nur dann über die gesetzliche Krankenversicherung und somit für Krankengeld versichert, wenn sie explizit Krankengeldversicherungsbeiträge zahlen. Diese freiwillige Versicherung ist mit höheren monatlichen Beiträgen verbunden, bietet aber eine wichtige soziale Absicherung. Fehlt dieser Zusatzschutz, besteht kein Anspruch auf Krankengeld, sondern nur auf private Leistungen oder Einkommensverluste müssen privat abgefedert werden. Geringfügig Beschäftigte, also Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Minijob-Grenze von 520 Euro, sind in der Krankenversicherung nur über die Familienversicherung oder privat abgesichert. Für sie entfällt in der Regel auch der Anspruch auf Krankengeld, da keine Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden. Hier können individuelle ergänzende Versicherungen sinnvoll sein.
Wie lange kann ich Krankengeld erhalten und was passiert danach?
Krankengeld wird von der krankengeld kasse in der Regel für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Erkrankung gezahlt. Danach enden die Leistungen, und es treten entweder Regelungen wie der Wechsel zur Erwerbsminderungsrente oder das Arbeitslosengeld in Kraft.
Maximale Bezugsdauer und Verlängerungsmöglichkeiten
Die gesetzliche Bezugsdauer für Krankengeld beträgt 78 Wochen – das entspricht etwa eineinhalb Jahren – innerhalb von drei Jahren bei der gleichen Erkrankung. Diese Grenze gilt, um den Schutz der Versicherten vor langfristigem Verdienstausfall sicherzustellen, jedoch ohne unbefristete Zahlungen. Es gibt Ausnahmen, etwa bei bestimmten schweren Erkrankungen wie Krebs, bei denen die Bezugsdauer gemäß individueller ärztlicher Einschätzung und in Abstimmung mit der Krankenkasse verlängert werden kann. Diese Verlängerung ist allerdings streng geregelt und oft an den Fortschritt der Genesung gebunden. Wichtig ist, dass Krankengeld zeitlich befristet und nicht als Dauerleistung gedacht ist.
Nahtlosigkeitsregelung: Übergang zu Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld
Tritt das Ende des Krankengeldanspruchs ein, folgt meist der nahtlose Übergang zu weiteren finanziellen Leistungen – die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Wenn die Genesung weiterhin aussteht, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden, um eine dauerhafte Absicherung der Arbeitskraft zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgt diese Regelung dafür, dass kein versicherungspflichtiger Zeitraum verloren geht, indem beispielsweise das Arbeitslosengeld I ohne Wartezeit bezogen werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch wird sichergestellt, dass es keine finanzielle Versorgungslücke zwischen Krankengeld und nachfolgenden Leistungen gibt. Dies erfordert allerdings eine rechtzeitige Beantragung und eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit und ärztlichen Gutachten.
Auswirkungen von Urlaub während des Krankengeldbezugs
Urlaub während des Krankengeldbezugs ist möglich, kann jedoch erhebliche Auswirkungen haben. Während einer Krankschreibung und gleichzeitigem Krankengeldbezug ruht der Urlaubsanspruch für diese Zeit grundsätzlich nicht automatisch, denn das Krankengeld ersetzt den Verdienstausfall aufgrund der Arbeitsunfähigkeit. Nimmt ein Versicherter jedoch während des Krankengeldbezugs Urlaub, wird oftmals geprüft, ob die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist. Wenn Urlaub ohne ärztliche Freigabe genommen wird, kann das Krankengeld gekürzt oder ganz eingestellt werden. Insbesondere bei Auslandsreisen während der Krankschreibung sind strenge Regeln zu beachten, da die Krankenkasse den Leistungsbezug überprüfen kann. Arbeitgeber und Krankenkasse sollten vor Urlaubsantritt informiert werden, um Nebenwirkungen wie Zahlungsausfälle zu vermeiden. Hier zeigt sich, wie wichtig eine sorgfältige Abstimmung zwischen Versicherten, Krankenkasse und Arbeitgeber ist.
Welche finanziellen und steuerlichen Fallstricke sollte ich beim Krankengeld kennen?
Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dennoch Beiträgen zur Sozialversicherung und beeinflusst Ihren individuellen Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt. Zudem drohen Fallstricke wie die 410-Euro-Grenze, die bei fehlerhaftem Umgang zu Nachforderungen führen kann.
Warum das Krankengeld steuerfrei, aber nicht beitragsfrei ist
Krankengeld selbst gilt als steuerfreie Lohnersatzleistung nach § 3 Nr. 3 EStG und wird daher nicht direkt besteuert. Im Gegensatz zum regulären Gehalt müssen von Krankengeld aber weiterhin Beiträge zur Pflegeversicherung und – in einigen Fällen – zur Krankenversicherung abgeführt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung entlastet hier zwar den Arbeitnehmer, jedoch werden diese Beiträge vom Krankengeldbezugszeitraum berücksichtigt. Rentenversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an. Deshalb werden bei der Berechnung der Gesamtsozialabgaben auch Zeiten mit Krankengeld berücksichtigt, was sich auf weitere Leistungen auswirken kann.
Wie der Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöhen kann
Obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei ist, wird es für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt – das sogenannte Progressionsvorbehalt-Prinzip. Das bedeutet, dass das Finanzamt das steuerfreie Krankengeld dem zu versteuernden Einkommen hinzurechnet, um den Steuersatz zu ermitteln, der dann auf das übrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird. Dies kann insbesondere bei hohen Krankengeldzahlungen den individuellen Steuersatz erhöhen und damit die Steuerlast steigern. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 40.000 Euro und 6.000 Euro Krankengeld kann durch den Progressionsvorbehalt einen Steuersatz von etwa 25 statt 20 Prozent auf sein übriges Einkommen haben.
Tipps zur Vermeidung der 410-Euro-Falle und sonstiger häufiger Fehler beim Krankengeldbezug
Fazit
Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit und bietet im Krankheitsfall unterstützende Leistungen, die über den regulären Lohn hinausgehen. Um die Leistungen optimal zu nutzen, sollten Versicherte ihre Ansprüche frühzeitig prüfen, die notwendigen Nachweise zeitgerecht einreichen und im Zweifel professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Wer sich rechtzeitig informiert und die individuellen Voraussetzungen kennt, kann finanzielle Nachteile im Krankheitsfall deutlich minimieren. Es empfiehlt sich daher, die persönlichen Krankengeld Informationen Leistung genau zu analysieren und bei längerer Erkrankung aktiv mit der Krankenkasse zu kommunizieren, um den Anspruch sicherzustellen und nahtlose Versorgung zu gewährleisten.



