Direkt zum Inhalt
Anwalts-ATLAS.de
Lohn, Arbeitszeit & Urlaub

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Anspruch und Dauer im Überblick

Arbeitnehmer in Büro mit Krankenakte und Rechner zur Lohnfortzahlung Krankheit
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Anspruch, Dauer und wichtige Regeln im Überblick

⏱ 14 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Anspruch auf Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag.
  • Lohnfortzahlung dauert maximal sechs Wochen pro Krankheit.
  • Mindestbeschäftigungsdauer für Anspruch: vier Wochen.
  • Neue Erkrankungen lösen neuen Lohnfortzahlungszeitraum aus.
Fakten auf einen Blick

  • Maximale Dauer: sechs Wochen
  • Mindestbeschäftigungsdauer: vier Wochen
  • Arbeitgeber muss Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tag mit Attest nachgewiesen bekommen
  • Lohnfortzahlung gilt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit

✓ Redaktionell geprüft und freigegeben.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und ab wann beginnt dieser?

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben grundsätzlich Arbeitnehmer, die unverschuldet arbeitsunfähig sind und mindestens vier Wochen ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Der Anspruch beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und gilt für maximal sechs Wochen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Damit Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt vor, dass die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet sein muss, also nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sein darf. Zudem muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich angezeigt und spätestens am dritten Tag durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, sofern keine abweichende Betriebsregelung gilt. Die Fortzahlung erstreckt sich auf bis zu sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber das volle Gehalt zahlt. Diese Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und auch für Minijobber, letztere jedoch mit teilweise abweichenden Bedingungen.

Wie wirkt sich die Beschäftigungsdauer auf den Anspruch aus?

Ein zentraler Faktor für den Entstehen des Anspruchs ist die Dauer der Beschäftigung im Betrieb. Arbeitnehmer müssen mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt sein, um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten. Diese Frist beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Wenn die Beschäftigung kürzer ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung, jedoch kann oft Krankengeld nach gesetzlichen Krankenversicherungsregelungen beansprucht werden. Nach Ablauf der sechs Wochen hängt die weitere Zahlung von Krankengeld von der Krankenversicherung ab, nicht vom Arbeitgeber.

Besteht ein Anspruch bei neuen oder wiederkehrenden Erkrankungen?

Bei einer neuen, nicht verwandten Erkrankung beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut und gilt wieder maximal sechs Wochen. Dies bedeutet, dass beispielsweise nach einer abgeschlossenen Krankheitsphase bei einem neuen, anderen Leiden ein neuer Anspruch entsteht. Bei Wiedererkrankungen der gleichen Krankheit innerhalb kurzer Zeit kann der Anspruch jedoch eingeschränkt sein, insbesondere wenn die Folgeerkrankung nahtlos an die erste anschließt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten hier genau prüfen, ob eine neue Entgeltfortzahlungspflicht besteht oder der bereits laufende Anspruch weiterläuft. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie über den Zeitraum und die Kosten der Lohnfortzahlung entscheidet und somit essenziell für die betriebliche Planung ist.

Wie lange wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt grundsätzlich für bis zu sechs Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Danach endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sofern keine weitere gesetzliche Grundlage greift.

Was sagt das Entgeltfortzahlungsgesetz zur Dauer der Lohnfortzahlung?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auf eine maximale Dauer von sechs Wochen je Erkrankungsfall. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer länger als vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt ist. Innerhalb dieser Zeit erhält der Beschäftigte sein volles Gehalt weitergezahlt, um eine finanzielle Überbrückung während der Erkrankung sicherzustellen. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer vor Einkommensverlusten bei unvorhergesehener Arbeitsunfähigkeit und stellt klar, dass für jeden neuen Krankheitsfall ein separater Anspruch entsteht.

Wann endet die automatische Zahlung der Entgeltfortzahlung?

Die automatische Lohnfortzahlung endet, sobald die sechs Wochen Höchstdauer überschritten sind oder der Arbeitgeber keinen Anspruch mehr anerkennt. In der Regel bedeutet das, dass ab dem 43. Krankheitstag keine weiteren Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen. Stattdessen springt häufig die Krankenkasse mit Krankengeldzahlungen ein, die allerdings meist niedriger sind als der Lohn. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer zeitnah eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, um Entgeltfortzahlung zu erhalten. Ohne Nachweis kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Außerdem erlischt der Anspruch, wenn der Arbeitsvertrag endet.

Welche Unterschiede gibt es bei Folgeerkrankungen und erneuter Krankmeldung?

Bei Folgeerkrankungen durch denselben Grund besteht grundsätzlich keine neue Zahlungsdauer für die Lohnfortzahlung – dann wird die verbleibende Zeit der sechs Wochen aus dem vorherigen Fall angerechnet. Allerdings beginnt bei einer vollständig neuen Erkrankung ein neuer Anspruch auf bis zu sechs Wochen wieder von vorn. Wurde man beispielsweise nach einer vollständigen Genesung erneut krankgeschrieben, greift erneut der volle Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ein typischer Fehler ist, die erneute Krankmeldung zu spät oder unvollständig einzureichen, was zu Verzögerungen bei den Zahlungen führen kann.

Tipp: Arbeitnehmer sollten die genaue Ursache einer erneuten Erkrankung bei ihrem Arzt dokumentieren lassen, um eine eindeutige Abgrenzung zwischen Folgeerkrankung und neuer Krankheit zu ermöglichen – das kann helfen, den Anspruch auf Lohnfortzahlung optimal auszuschöpfen.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Lohnfortzahlung?

Arbeitgeber sind verpflichtet, das Gehalt bei Krankheit für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und eine ärztliche Bescheinigung rechtzeitig einreichen, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu gefährden.

Wie funktioniert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und ab wann muss sie vorgelegt werden?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, bestätigt die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters und ist Voraussetzung für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Seit 2023 gilt in Deutschland, dass die AU ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden muss. Arbeitnehmer sollten die AU unverzüglich nach Beginn der Erkrankung, idealerweise am ersten Fehltag, ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen bei längerer Krankheit. Die rechtzeitige Vorlage dient dazu, den Lohnfortzahlungsanspruch abzusichern und den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die Personalplanung anzupassen.

Was passiert, wenn die AU nicht rechtzeitig eingereicht wird?

Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet vorgelegt, besteht die Gefahr, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung ganz oder teilweise entfällt. Der Arbeitgeber kann die Zahlung verweigern, wenn die verspätete Vorlage nicht nachvollziehbar begründet wird. In der Praxis führt dies etwa zu Zahlungsausfällen ab dem Zeitpunkt, ab dem keine gültige AU vorlag. Für Arbeitnehmer kann dies erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten, weshalb eine dürftige Begründung etwa wegen fehlender Erreichbarkeit meistens nicht ausreicht. Auch die Vermeidung von Konflikten fordert, die AU zeitnah einzureichen.

Welche Handlungsspielräume und Rechte haben Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen zu leisten, sofern der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß belegt hat. Nach Ablauf dieser Frist endet der gesetzliche Zahlungsanspruch, und der Arbeitnehmer kann Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Arbeitgeber haben das Recht, die Echtheit der AU zu überprüfen und bei begründetem Verdacht auf Missbrauch eine Untersuchung zu veranlassen. Zudem können sie bei wiederholtem oder dauerhaftem Fehlverhalten über disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, nachdenken. Ein häufiges Problem in Betrieben ist die verspätete AU oder das Nichterscheinen zur Arbeitsunfähigkeitsüberprüfung beim Betriebsarzt. In solchen Fällen ist eine klare Kommunikation und Dokumentation durch den Arbeitgeber empfehlenswert.

Tipp: Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig über die geltenden lohnfortzahlung gesetz und lohnfortzahlung regelungen informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Arbeitgeber profitieren von transparenten Absprachen und klaren internen Prozessen für die Nachweisführung der Arbeitsunfähigkeit.

Gibt es Sonderregelungen bei der Lohnfortzahlung – zum Beispiel für Minijobber oder spezielle Krankheitsfälle?

Ja, bei der Lohnfortzahlung Krankheit bestehen Sonderregelungen für Minijobber und bestimmte Krankheitsarten. Minijobber haben grundsätzlich Anspruch, allerdings können Besonderheiten bei der Berechnung und Dauer auftreten. Auch chronische und psychische Erkrankungen führen zu differenzierten Ansprüchen und Ergänzungen durch Krankengeld.

Welche Besonderheiten gelten für Minijobber bei der Lohnfortzahlung?

Minijobber sind grundsätzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wie regulär Beschäftigte geschützt und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings greift hier oft der entscheidende Faktor der regelmäßigen Arbeitstagen und vereinbarten Arbeitszeiten. Da ihr Einkommen meist schwankt, bemisst sich die Lohnfortzahlung an der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit und dem tatsächlichen Verdienst. Wichtig ist, dass Minijobber mindestens einen Monat vor der Erkrankung beschäftigt sein müssen, um den Anspruch zu erhalten. In der Praxis kommt es oft zu Missverständnissen, etwa wenn sich Minijobber kurzfristig krankmelden und der Arbeitgeber unsicher ist, ob tatsächlich eine Lohnfortzahlungspflicht besteht.

Wie unterscheiden sich die Regelungen bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten?

Bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten kann die Lohnfortzahlung gesetzlich nicht verlängert werden; sie gilt weiterhin maximal sechs Wochen je Erkrankung. Allerdings werden bei wiederkehrenden oder fortdauernden Erkrankungen, wie Depressionen oder Diabetes, die Fristen neu gesetzt, wenn nach mindestens sechs Monaten Krankheitspause eine neue Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Da diese Krankheiten oft Langzeitverläufe nehmen, ist für Betroffene eine enge Abstimmung mit dem Arzt wichtig. In der Praxis führt das dazu, dass Arbeitnehmer mit chronischen Erkrankungen mehrfach Anspruch auf Lohnfortzahlung erwerben können, was gerade bei längerfristiger Therapie eine erhebliche finanzielle Absicherung bietet.

In welchen Fällen kann das Krankengeld die Lohnfortzahlung ergänzen oder ersetzen?

Das Krankengeld greift stets dann, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, also nach maximal sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Auch bei Minijobbern besteht nach dieser Frist der Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse – sofern eine Versicherungspflicht oder freiwillige Mitgliedschaft vorliegt. In Ausnahmefällen, etwa bei wiederholten Erkrankungen oder einem Wechsel des Arbeitgebers, können Lücken entstehen, wenn neue Wartezeiten für den Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld bestehen. Tipp: Betroffene sollten solche Übergangssituationen frühzeitig mit der Krankenkasse klären, damit keine Zahlungslücken entstehen.

Welche aktuellen Entwicklungen und Risiken sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung beachten?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen im Kontext der Lohnfortzahlung Krankheit insbesondere die aktuell diskutierten Reformen, Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kündigungsschutz sowie praxisnahe Vorgaben zur Fehlervermeidung im Blick behalten. Diese Faktoren beeinflussen unmittelbar den Anspruch und die Dauer der Lohnfortzahlung.

Aktuelle Reformen und politische Diskussionen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit

Die Bundesregierung prüft momentan Einschnitte bei der Lohnfortzahlung, um die Belastung für Arbeitgeber zu reduzieren. Insbesondere Unionspolitiker diskutieren eine Verkürzung der Lohnfortzahlung Dauer von derzeit sechs Wochen. Dabei steht die Frage im Fokus, wie die soziale Absicherung der Arbeitnehmer erhalten bleiben kann, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu beeinträchtigen. Solche Reformansätze sind im Rahmen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zu sehen, das die bestehenden Rahmenbedingungen definiert. Für Arbeitgeber bedeutet dies, laufend gesetzliche Änderungen zu beobachten und ggf. interne Prozesse anzupassen, um auf neue Anforderungen rechtzeitig reagieren zu können.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz

Die Corona-Pandemie hat die Lohnfortzahlung Arbeit-geber vor neue Herausforderungen gestellt. Besonders kritisch waren Fehlzeiten durch Corona-Erkrankungen, die teilweise zu verlängerten Lohnfortzahlungszeiten führten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen seit 2023 oft schon ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden, was den administrativen Aufwand erhöht. Zudem hat die Pandemie zu einer Verstärkung des Kündigungsschutzes geführt, da Kündigungen während Corona-Fehlzeiten als problematisch gelten. Unternehmen sind daher gut beraten, bei krankheitsbedingten Ausfällen und Lohnfortzahlung besonders umsichtig vorzugehen, um rechtliche Risiken und finanzielle Belastungen zu minimieren.

Checkliste: Wichtige To-do’s für Arbeitgeber zur Vermeidung von Fehlern bei der Lohnfortzahlung

  • Frühzeitige Kontrolle der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, insbesondere auf Einhaltung der neuen Nachweispflichten ab dem ersten Krankheitstag.
  • Systematische Dokumentation aller Krankmeldungen und die korrekte Berechnung der Lohnfortzahlung Dauer gemäß Gesetz und aktuellen Regelungen.
  • Information und Schulung von Führungskräften zur Vermeidung fehlerhafter Kündigungen, insbesondere bei Covid-bedingten Krankheitszeiten.
  • Regelmäßige Prüfung der internen Prozesse und Anpassung an neu verabschiedete Reformen und politische Vorgaben.
  • Beratung durch Arbeitsrechtsexperten bei komplizierten Fällen, um Kostennachteile und rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.
Tipp: Eine klare Kommunikation mit den Mitarbeitern und die transparente Handhabung der Lohnfortzahlung helfen, Missverständnisse und Reklamationen zu vermeiden. Eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung ist dabei unerlässlich.

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Dieser Anspruch gilt ab dem ersten Krankheitstag, sofern die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig mit einer ärztlichen Bescheinigung belegt wird. Danach kann Krankengeld von der Krankenkasse erfolgen.

Kernpunkte des Anspruchs und der Dauer

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und gilt für alle Arbeitnehmer, die länger als vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind. Der Arbeitgeber zahlt das volle Arbeitsentgelt für maximal sechs Wochen (42 Kalendertage). Bei einer neuen oder wiederkehrenden Erkrankung entsteht abweichend ein neuer Anspruch, wenn zwischen den Krankheitsphasen mindestens sechs Monate liegen oder bereits sechs Wochen ununterbrochene Arbeit bestanden haben. Kleine Fehler wie das verspätete Vorlegen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können den Anspruch gefährden, daher ist die rechtzeitige Krankmeldung entscheidend.

Wichtige Pflichten und Rechte auf einen Blick

Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit und deren voraussichtliche Dauer informieren und spätestens am dritten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Seit kurzem wird diskutiert, ob die AU-Bescheinigung sofort ab dem ersten Tag verlangt werden kann, was für viele Beschäftigte und Arbeitgeber die Abläufe verändert. Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu leisten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet auch, dass Kündigungen wegen Krankheit während der Lohnfortzahlungsfrist rechtlich besonders schwierig sind.

Praktische Hinweise für den Krankheitsfall im Arbeitsalltag

Tipp: Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu riskieren, sollte die Krankmeldung möglichst früh erfolgen und die AU-Bescheinigung stets vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Bei längeren Erkrankungen oder Folgekrankheiten empfiehlt es sich, die genauen Fristen zu beachten und rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse in Kontakt zu treten. Auch Minijobber haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, hier gelten jedoch spezielle Regeln, die zu beachten sind. Arbeitgeber sollten zudem die aktuellen gesetzlichen Regelungen im Blick behalten, da sich durch politische Diskussionen und Gesetzesänderungen kurzfristige Anpassungen ergeben können.

Weiterführende Informationen bietet das Entgeltfortzahlungsgesetz sowie die offizielle Seite der Bundesgesundheitsministeriums.

Fazit

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit sichert Arbeitnehmern finanziell ab und ermöglicht eine sorglose Genesung ohne Existenzängste. Wichtig ist, die korrekten Meldewege und Fristen einzuhalten sowie die Dauer des Anspruchs im Blick zu behalten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Wer die gesetzlichen Regelungen und den individuellen Arbeitsvertrag genau kennt, kann seine Rechte gezielt wahrnehmen und im Krankheitsfall optimal planen.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu kommunizieren und bei Unsicherheiten professionelle Beratung, etwa durch eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt, in Anspruch zu nehmen. So bleibt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein verlässlicher Schutz – und keine unerwartete Hürde.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Lohnfortzahlung bei Krankheit in Deutschland?

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit erfolgt durch den Arbeitgeber für maximal sechs Wochen pro Krankheit. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, sofern weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Anspruch auf Lohnfortzahlung haben alle Arbeitnehmer, die mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind und aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind.

Gilt die Lohnfortzahlung auch bei wiederholter Krankheit?

Ja, bei einer neuen, nicht verwandten Erkrankung beginnt jeweils ein neuer Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Bei Fortsetzung derselben Erkrankung läuft der Anspruch normalerweise weiter.

Ab wann muss ein Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Seit kurzem wird verlangt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits am ersten Krankheitstag vorgelegt wird, damit die Lohnfortzahlung rechtlich gesichert ist.

Quellen

Verfasst von

Tobias Wendland betreut in der Redaktion die Themen rund um Wohnen, Miete und Immobilien. Er verfolgt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und übersetzt sie in verständliche Beiträge.

Frage oder Hinweis hinterlassen

Wir beantworten hier keine Einzelfälle und geben keine Rechtsberatung. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.