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Krankengeld ab wann Anspruch besteht und was Beschäftigte wissen müssen

Krankengeld Anspruch ab siebtem Krankheitstag nach Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber
Krankengeld ab wann Anspruch besteht und wichtige Fakten für Beschäftigte
Auf einen Blick

  • Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse nach sechs Wochen.
  • Anspruch entsteht ab dem siebten Krankheitstag mit ärztlicher Bescheinigung.
  • Krankengeld beträgt max. 70 % brutto, 90 % netto.
  • LOhnfortzahlung durch Arbeitgeber erfolgt für maximal sechs Wochen.
Fakten auf einen Blick

  • Lohnfortzahlung: 6 Wochen (42 Kalendertage)
  • Krankengeld ab: 7. Krankheitstag
  • Krankengeld Höhe: 70 % des Bruttogehalts, max. 90 % des Nettogehalts

Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Der Anspruch umfasst zudem verschiedene Schutzregelungen und Besonderheiten, die sich je nach individueller Situation und Krankheitsdauer unterscheiden können.

Ab wann haben Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld?

Beschäftigte haben Anspruch auf Krankengeld in der Regel ab dem Tag, an dem die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Dies bedeutet, dass das Krankengeld meist ab der siebten Krankheitswoche gezahlt wird, vorausgesetzt, sie sind ununterbrochen arbeitsunfähig und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor.

Welche Rolle spielt die AU-Bescheinigung und der Arbeitgeber?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist die zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld. Sobald ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, muss der Arbeitnehmer diese unverzüglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse vorlegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer weiterhin bis zu sechs Wochen das Gehalt fortzuzahlen. Erst danach erhält der Beschäftigte direkt von der gesetzlichen Krankenkasse das Krankengeld. Ohne eine gültige AU-Bescheinigung entfällt der Anspruch auf Krankengeld, da die Krankenkasse den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit benötigt, um die Leistung zu bewilligen.

Warum beginnt das Krankengeld meist erst ab der siebten Krankheitswoche?

Das Krankengeld wird häufig erst ab der siebten Woche bezahlt, weil in Deutschland der Arbeitgeber gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) verpflichtet ist, seinen Beschäftigten bis zu sechs Wochen das Gehalt bei Krankheit weiterzuzahlen. Diese Lohnfortzahlung hat Vorrang vor dem Krankengeld, sodass die Krankenkasse erst dann einspringt, wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist. Sobald die Entgeltfortzahlung endet, springt die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld, das etwa 70 % des Bruttogehalts (bzw. 90 % des Nettogehalts) beträgt.

Was bedeutet die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber?

Die sechswöchige Lohnfortzahlung sichert, dass Beschäftigte für bis zu 42 Kalendertage ihrer Erkrankung weiterhin ihr volles Gehalt oder ihren Lohn erhalten, sofern die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist. Diese Regelung gilt pro Erkrankung; bei erneuter Krankheit innerhalb von sechs Monaten gilt sie als Folgeerkrankung, sodass der Anspruch erneut bestehen kann. Diese Frist gibt dem Arbeitgeber eine klare finanzielle Grenze, bevor die Krankenkasse mit der Zahlung des Krankengeldes einspringt. Für die Dauer der Lohnfortzahlung besteht kein eigener Anspruch auf Krankengeld, da der Arbeitgeber bereits für das Einkommen aufkommt.

Tipp: Beschäftigte sollten darauf achten, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stets vollständig und rechtzeitig einzureichen, um lückenlose Zahlungen zu erhalten. Unterschätzt wird oft, dass auch bei mehreren kurzen Krankmeldungen innerhalb eines halben Jahres eine erneute Lohnfortzahlung für Folgeerkrankungen möglich ist, sodass ein früherer Krankengeldbezug verhindert werden kann.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Krankengeld gezahlt wird?

Krankengeld wird gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen ununterbrochen besteht, eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt und die speziellen Regeln zu Nahtlosigkeit sowie Wiedererkrankungen eingehalten werden. Ein ärztlicher Nachweis ist dabei zwingend erforderlich.

Wie lange darf die Arbeitsunfähigkeit dauern?

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt grundsätzlich erst nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, also nach sechs Wochen (42 Kalendertagen) ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Wird man nach einer kurzen Unterbrechung von weniger als sechs Monaten erneut für dieselbe oder eine verwandte Krankheit arbeitsunfähig, gilt dies als nahtlos, und die Krankengeldzahlung setzt ohne erneute Wartezeit ein.

Welche Versicherungspflicht ist notwendig?

Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte oder freiwillig Versicherte mit Krankentagegeldanspruch erhalten in der Regel kein Krankengeld von der Krankenkasse. Arbeitnehmer müssen mindestens sechs Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein oder unmittelbar vor der Erkrankung versichert gewesen sein, um Anspruch zu haben.

Wie wirken sich Nahtlosigkeits- und Wiedererkrankungsregelungen auf den Anspruch aus?

Die Nahtlosigkeitsregelung verhindert Unterbrechungen im Anspruchszeitraum: Ist die erneute Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten nach einer vorherigen Erkrankung auf dieselbe oder eine eng verwandte Krankheit zurückzuführen, wird die Zeit der ersten Erkrankung auf die Anspruchsdauer angerechnet. Beispiel: War jemand 30 Tage krank, gesundet kurz und wird dann innerhalb von sechs Monaten wieder arbeitsunfähig wegen derselben Krankheit, wird der Krankengeldanspruch direkt weitergeführt, ohne von vorne zu beginnen.

Tipp: Um Ansprüche nicht zu gefährden, sollten Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen und bei Wiedererkrankungen immer genau prüfen, ob die Nahtlosigkeit gilt.

In Ausnahmefällen besteht eine verlängerte Leistungsdauer bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Dies ermöglicht eine ausreichende Absicherung bei schweren oder chronischen Erkrankungen, ohne dass der Anspruch vorzeitig endet.

Insgesamt ist es wichtig, die individuellen Versicherungsbedingungen zu beachten und im Zweifelsfall Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten, um einen ununterbrochenen Krankengeldbezug sicherzustellen. Weitere Informationen bietet die offizielle Website der Gesetzlichen Krankenkassen.

Wie hoch ist das Krankengeld und wie wird es berechnet?

Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 % des Nettoentgelts. Es wird von der gesetzlichen Krankenkasse ab der siebten Krankheitswoche gezahlt, um den Einkommensausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit teilweise auszugleichen.

Warum beträgt das Krankengeld nur 70 % des Bruttogehalts?

Das Krankengeld ist bewusst auf 70 % des Bruttogehalts beschränkt, um einen Anreiz zur schnellen Genesung zu setzen und die finanzielle Belastung der Krankenkassen zu begrenzen. Dabei darf das Krankengeld jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens ausmachen, sodass trotz der reduzierten Bemessungsgrundlage keine höhere Leistung als im regulären Arbeitsverhältnis gezahlt wird.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass neben dem Krankengeld auch weiterhin private Einkünfte oder Zuschläge eine Rolle spielen können, aber das Krankengeld als Sozialleistung in seiner Höhe begrenzt ist.

Welche Beträge werden angerechnet und welche nicht?

Für die Berechnung des Krankengeldes gilt das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Erkrankung als Grundlage. Dabei werden neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zuschläge wie Schicht- oder Feiertagszuschläge berücksichtigt. Einmalige Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, bleiben unberücksichtigt.

Darüber hinaus werden Einmalzahlungen durch einen monatlichen Durchschnitt ersetzt, um das Krankengeld fair und nachvollziehbar zu berechnen. Steuerfreie Zulagen und Sachleistungen hingegen werden nicht zum Bruttoentgelt gezählt.

Beispiele zur Berechnung des Krankengeldes

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.500 € brutto. Das Krankengeld beträgt somit 70 % davon, also 2.450 €. Gleichzeitig darf es 90 % seines Nettoentgelts nicht überschreiten. Wenn das Netto bei 2.300 € liegt, ist der Höchstbetrag etwa 2.070 €. Daher würde das Krankengeld maximal 2.070 € betragen.

Bei einem Bruttogehalt von 2.000 € und einem Netto von 1.500 € sind 70 % des Brutto 1.400 €, die unter 90 % vom Netto (1.350 €) liegen. Somit würde das Krankengeld auf 1.350 € begrenzt werden.

Tipp: Bei mehrmaligen Krankheitsfällen oder schwankendem Einkommen empfiehlt sich eine genaue Berechnung mit individuellen Nachweisen, zum Beispiel durch einen Krankengeldrechner oder Rücksprache mit der Krankenkasse. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Krankengeld korrekt und vollständig gezahlt wird.

Weitere Details zur Berechnung finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesgesundheitsministerium.

Welche Änderungen und Reformen stehen bei Krankengeld ab 2026/2027 an?

Ab 2026/2027 sind bedeutende Reformen beim Krankengeld geplant, die insbesondere den Anspruch für bestimmte Personengruppen einschränken und finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bezwecken. Dazu zählen die Abschaffung des Krankengeldanspruchs bei der sogenannten 2/3-Grenze sowie weitere Anpassungen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz.

Was bedeutet die geplante Abschaffung des Krankengeldanspruchs für bestimmte Personengruppen?

Ab 2027 soll der Anspruch auf Krankengeld für Arbeitnehmer wegfallen, die bereits eine Teilrente nach Erwerbsminderung beziehen und dabei die sogenannte 2/3-Grenze unterschreiten. Das betrifft vor allem ältere Beschäftigte, die häufig auf das Krankengeld angewiesen sind. Die Regelung sieht vor, dass diese Personengruppe trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld mehr erhält, was insbesondere bei längeren Krankheitsverläufen erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten kann. Ein Beispiel: Ein 58-jähriger Arbeitnehmer mit teilweiser Erwerbsminderungsrente, der über mehrere Monate krankgeschrieben ist, muss künftig ohne Krankengeld auskommen, wenn seine Arbeitsfähigkeit unter zwei Drittel gesunken ist.

Wie kann sich die 2/3-Grenze auf ältere Beschäftigte auswirken?

Die 2/3-Grenze führt dazu, dass Arbeitnehmer, deren verbleibende Arbeitsfähigkeit weniger als zwei Drittel eines Vollzeitjobs beträgt, ab 2027 keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Für viele ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen bedeutet dies eine erhebliche Verschlechterung ihrer finanziellen Absicherung. Besonders kritisch ist die Situation für Berufstätige, die trotz Teilrente weiterhin im Arbeitsleben stehen und bei Krankheit auf das Krankengeld als Einkommensersatz angewiesen sind. Diese klare Abgrenzung kann zu existenziellen Engpässen führen, zumal eine Teilrente nicht immer ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Überblick zu weiteren geplanten Reformen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das 2026 in Kraft treten soll, verfolgt das Ziel, die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu festigen. Neben der Abschaffung des Krankengeldanspruchs bei der 2/3-Grenze sind weitere Maßnahmen vorgesehen, wie die Anpassung der Beitragssatzbemessungsgrenze und eine mögliche Verlängerung der Karenzzeiten vor Krankengeldzahlung. Außerdem sollen Leistungen stärker auf medizinisch notwendige Fälle fokussiert werden, um Fehlgebrauch zu reduzieren. Ein praktisches Beispiel ist die Verschärfung der Nachweispflichten für längere Krankmeldungen, was den Verwaltungsaufwand für Versicherte erhöht, aber Missbrauch vorbeugen soll.

Tipp: Ältere Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über ihre Rentenansprüche und die Auswirkungen der 2/3-Grenze informieren und gegebenenfalls Beratung durch eine Krankenkasse oder einen Sozialverband suchen, um finanzielle Nachteile bei längeren Krankheitszeiten zu vermeiden.
Vergleich der bisherigen und geplanten Regelungen zum Krankengeld ab 2027
Kriterium Bis 2026 Ab 2027
Krankengeldanspruch bei Teilrente < 2/3 Besteht regulär Entfällt vollständig
Karenzzeit vor Krankengeldzahlung 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit Mögliche Verlängerung im Gesetz geplant
Beitragsbemessungsgrenze Aktuell gültige Werte Anhebung zur Beitragsstabilisierung
Nachweispflichten bei Krankmeldung Standardverfahren gemäß SGB V Strengere Kontrollen und kürzere Nachfristen

Pro: Die Reformen sollen die finanzielle Stabilität der GKV sichern und Missbrauch beim Krankengeld verhindern. Contra: Die Abschaffung des Anspruchs für Teilrentner schwächt die soziale Absicherung älterer Arbeitnehmer erheblich und kann zu finanziellen Härten führen. Für Beschäftigte mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist daher eine genaue Risikoabwägung und ggf. ergänzende Vorsorge

Wie verhalte ich mich richtig, wenn die Krankheit länger dauert oder ein Wechsel ansteht?

Wenn eine Krankheit länger als sechs Wochen andauert oder unmittelbar nach einer Rückkehr zur Arbeit erneut eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, sollten Beschäftigte die genaue Dokumentation und Kommunikation mit Arbeitgeber und Krankenkasse sorgfältig sicherstellen. So bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen.

Was ist bei Beschäftigten zu beachten, die nach sechs Wochen wieder arbeiten und erneut krank werden?

Erkrankt ein Beschäftigter nach einer sechswöchigen Krankschreibung und anschließender Rückkehr zur Arbeit erneut, beginnt das Krankengeld in der Regel nicht automatisch von Neuem. Da das Krankengeld nach § 44 SGB V meist für dasselbe Krankheitsbild oder eine sogenannte medizinisch zusammenhängende Krankheit innerhalb von 12 Monaten kumulativ begrenzt ist, kann eine neue Entgeltfortzahlung beim Arbeitgeber auslösen, sofern zwischen den Krankheitsfällen mindestens sechs Monate liegen. Andernfalls wird das Krankengeld aus dem vorherigen Anspruch fortgeführt. Beispiel: Ist nach einer 6-wöchigen Krankheitsphase mit anschließendem Arbeitstag sofort wieder Krankheit eingetreten, wird das Krankengeld ohne neue Entgeltfortzahlung direkt von der Krankenkasse ausgezahlt.

Welche Fehler sollten vermieden werden, um den Krankengeldanspruch nicht zu verlieren?

Um den Anspruch auf Krankengeld nicht zu gefährden, ist es wichtig, keine Lücken bei der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entstehen zu lassen. Eine späte Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse oder die Vorlage nicht fortlaufender Krankschreibungen kann zu Leistungskürzungen oder Ablehnungen führen. Auch der Wechsel zu einem anderen Arzt ohne verbindliche Kontinuität im Befund kann die Nachweispflicht erschweren. Tipp: Die Krankmeldung sollte stets rechtzeitig und nahtlos erfolgen – idealerweise direkt am letzten Tag der vorherigen Krankschreibung. Zudem empfiehlt es sich, den Arbeitgeber unverzüglich über die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit zu informieren, besonders wenn es um die unterschiedlichen Anspruchsphasen von Lohnfortzahlung und Krankengeld geht.

Checkliste für den Umgang mit Krankengeld-Anträgen und Fristen im Anschluss an die Lohnfortzahlung

  • Krankmeldung sofort und lückenlos bei Arzt einholen und einreichen
  • Arbeitgeber unverzüglich über Verlängerung der Krankschreibung informieren
  • Krankenkasse frühzeitig (idealerweise innerhalb der ersten sechs Wochen) die Arbeitsunfähigkeit melden
  • Alle Bescheinigungen und Briefe der Krankenkasse sorgfältig abheften
  • Auf Fristen für Anträge und Nachweise achten, damit keine Zahlungslücken entstehen
  • Bei Unsicherheiten professionellen Rat, z. B. von der Krankenkasse oder einem Sozialverband, einholen

Damit der Krankengeldanspruch nicht verloren geht, müssen die Nahtstellen zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeldzahlung klar und ohne Unterbrechung bearbeitet werden. Besonders bei Mehrfacherkrankungen oder längeren Arbeitsunfähigkeiten ist es notwendig, alle Krankmeldungen sauber zu dokumentieren und Fristen im Blick zu behalten. Nur so bleibt der finanzielle Schutz auch über die sechswöchige Lohnfortzahlung hinaus gesichert.

Fazit

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht in der Regel ab dem Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, meist nach sechs Wochen. Beschäftigte sollten daher frühzeitig ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen und ihre finanzielle Situation entsprechend planen. Wichtig ist, die Krankenkasse rechtzeitig zu informieren, um nahtlose Leistungen sicherzustellen.

Wer längere Zeit krank ist, sollte zudem prüfen, welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, etwa durch Rehabilitationsmaßnahmen oder Beratung bei der Krankenkasse. So lässt sich der Zugang zu Krankengeld optimal nutzen und finanzielle Engpässe werden vermieden.

Häufige Fragen

Krankengeld ab wann wird es gezahlt?

Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wie hoch ist das Krankengeld ab wann es gezahlt wird?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch höchstens 90 % des Nettoeinkommens, und wird ab dem siebten Krankheitswochen-Tag gezahlt.

Was müssen Beschäftigte beim Übergang zum Krankengeld wissen?

Beschäftigte müssen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen, damit der Krankengeldanspruch nahtlos nach sechs Wochen beginnt.

Kann Krankengeld mehrmals gezahlt werden, wenn ich zwischenzeitlich arbeite?

Wenn man nach sechswöchiger Krankheit kurz arbeitet und erneut krank wird, beginnt der Krankengeldanspruch erneut ab dem neuen Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern die vorherigen Bedingungen erfüllt sind.

Quellen

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