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Lohnfortzahlung Krankheit verständlich erklärt und korrekt beantragen im Job

Arbeitnehmer erhält Lohnfortzahlung bei Krankheit durch rechtzeitige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Lohnfortzahlung bei Krankheit richtig beantragen und finanzielle Sicherheit sichern

⏱ 14 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Arbeitgeber zahlt Gehalt bis zu sechs Wochen bei Krankheit weiter.
  • Anspruch gilt nach mindestens vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigung.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss rechtzeitig vorgelegt werden.
  • Ohne Lohnfortzahlung drohen Ernährungs- und finanzielle Engpässe.
Fakten auf einen Blick

  • Maximale Zahlung: sechs Wochen (42 Kalendertage)
  • Mindestens vier Wochen ununterbrochene Beschäftigung erforderlich
  • Erneute Lohnfortzahlung nach sechsmonatiger Gesundungsphase möglich

Lohnfortzahlung Krankheit verständlich erklärt und korrekt beantragen im Job

Die Lohnfortzahlung Krankheit stellt eine gesetzliche Absicherung für Arbeitnehmer dar, die aufgrund gesundheitlicher Probleme vorübergehend arbeitsunfähig sind. Dabei übernimmt der Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum das Gehalt weiter, um Einkommensausfälle zu vermeiden. Die Regelungen zur Lohnfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgeschrieben und bieten einen klar definierten Rechtsanspruch für Beschäftigte.

Voraussetzung für den Anspruch auf Lohnfortzahlung Krankheit ist in der Regel eine mindestens vierwöchige ununterbrochene Beschäftigung sowie eine durch ärztliche Bescheinigung belegte Arbeitsunfähigkeit. Die Entgeltfortzahlung wird für maximal sechs Wochen gezahlt und umfasst neben dem Grundgehalt auch vertraglich vereinbarte Zuschläge oder Sonderzahlungen. Unterschiede ergeben sich bei wiederholten Erkrankungen oder längeren Fehlzeiten.

Um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall korrekt zu beantragen, müssen Arbeitnehmer bestimmte Formalitäten beachten, wie die rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber. Neben der Vermeidung von Fristversäumnissen ist es hilfreich, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um etwaige Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Diese Grundlagen sind essenziell im Arbeitsalltag, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung Krankheit sicher durchzusetzen.

Warum ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Arbeitnehmer so wichtig?

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit sichert Arbeitnehmern finanzielle Stabilität, wenn sie wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können. Ohne diesen Schutz drohen Einkommensverluste, die schnell zu existenziellen Problemen führen können. Deshalb ist der Anspruch auf Fortzahlung für viele Beschäftigte von großer Bedeutung.

Typische Probleme bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung

Ohne Lohnfortzahlung verlieren Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag ihr Einkommen. Gerade bei längeren oder unerwarteten Krankheiten kann der Wegfall des Gehalts schnell zu finanziellen Engpässen führen, zum Beispiel wenn laufende Kosten wie Miete, Kredite oder Lebenshaltung gedeckt werden müssen. Manche Beschäftigte drohen durch das plötzliche Ausbleiben der Einnahmen in wirtschaftliche Notlagen zu geraten, was den Heilungsprozess zusätzlich belastet. Oft unterschätzen Betroffene auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und wissen nicht, dass sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Fehlende Information oder falsche Annahmen können dazu führen, dass Arbeitnehmer fälschlicherweise glauben, keine Ansprüche zu haben, und deshalb keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Ein Beispiel ist die Situation, wenn sich jemand bei einer Erstdiagnose unsicher ist und erst später zum Arzt geht – hier gerät der Lohnfortzahlungsanspruch schnell in Gefahr.

Überblick über Ansprüche und gesetzliche Grundlagen

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Demnach haben alle Arbeitnehmer, die mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind, Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) im Krankheitsfall. Die Entgeltfortzahlung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und gilt bei einer neuen Erkrankung jeweils neu.

Tipp: Es ist wichtig, dem Arbeitgeber sofort und lückenlos über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorzulegen. Andernfalls kann die Zahlung verweigert werden.

Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds, welches jedoch niedriger als das reguläre Gehalt ausfällt. Eine erneute Lohnfortzahlung entsteht bei verschiedenen Erkrankungen erst nach einer mindestens sechsmonatigen Gesundungsphase wieder. Dadurch schützt das Gesetz sowohl den Arbeitnehmer gegen Einkommensausfälle als auch den Arbeitgeber vor dauerhaften Belastungen.

Ebenfalls geregelt sind Besonderheiten bei Feiertagen und bei wiederholten Krankheitsfällen, was für betriebliche Abläufe und die Kostenplanung relevant ist.

Wer hat in Deutschland Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ab wann beginnt dieser?

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer, die seit mindestens vier Wochen ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt sind. Die Leistung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und gilt maximal für sechs Wochen je Erkrankung.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung

Die zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf Lohnfortzahlung Krankheit ist eine bestehende Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit, die nicht selbst verschuldet ist. Zudem muss das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden haben, damit der Arbeitnehmer den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann. Diese Wartezeit dient dazu, Missbrauch zu vermeiden und stellt sicher, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in das Unternehmen eingegliedert ist. Ein typischer Fehler ist es, vor Ablauf dieser Frist eine Krankmeldung einzureichen und Lohnfortzahlung zu verlangen, was in der Regel abgelehnt wird.

Unterschied zwischen Erkrankung, Fortsetzungserkrankung und neuen Erkrankungen

Wichtig: ist die Unterscheidung zwischen einer neuen Erkrankung und einer Fortsetzungserkrankung. Beginnt nach einer vollständigen Genesung eine erneute Erkrankung, entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung für weitere sechs Wochen. Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn dieselbe Krankheit innerhalb von drei Monaten erneut auftritt. In diesem Fall wird kein neuer Anspruch begründet, sondern der bestehende Anspruch für die Krankheitsdauer zusammengezählt. Ein Beispiel: Ist man sechs Wochen wegen Grippe krank und erkrankt innerhalb von zwei Monaten wieder daran, gibt es keine neue Zahlung, sondern der Lohn wird nur für die verbleibende Zeit der sechs Wochen fortgezahlt.

Welche Beschäftigungsverhältnisse umfasst der Anspruch?

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Dazu zählen Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte (Minijobber), sofern die Wartezeit erfüllt ist. Nicht unter den Anspruch fallen freie Mitarbeiter, Selbstständige oder Auszubildende ohne Arbeitsvertrag. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen besteht der Anspruch ebenfalls, solange die vierwöchige Beschäftigungsdauer erfüllt ist und die Krankheit während der Vertragslaufzeit auftritt. Auch bei Teilzeitbeschäftigungen wird der Lohn fortgezahlt, jedoch anteilig entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit.

Tipp: Für alle, die nach der Krankheit wieder arbeiten wollen, ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig einzureichen und gegebenenfalls über Fortsetzungserkrankungen zu informieren, um Lohnstreitigkeiten zu vermeiden.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei Krankheit und wann springt die Krankenkasse ein?

Der Arbeitgeber zahlt die Lohnfortzahlung bei Krankheit grundsätzlich bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall. Erst danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit andauert oder längerfristig ist.

Die Sechs-Wochen-Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) haben Arbeitnehmer bei Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal sechs Wochen, gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Diese Regelung gilt auch, wenn die Erkrankung an mehreren Tagen mit kurzen Unterbrechungen auftritt. Wichtig zu beachten ist, dass es sich um dieselbe oder eine Folgeerkrankung handeln muss – sonst kann ein neuer Anspruch entstehen. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass der Arbeitgeber den Lohn weiterbezahlt, auch wenn der Krankheitsfall nicht durchgängig, sondern wiederkehrend ist, solange keine neue Erkrankung vorliegt.

Was passiert bei längerer Arbeitsunfähigkeit? Krankengeld und Übergangsfristen

Endet die sechswöchige Entgeltfortzahlung, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung und zahlt das sogenannte Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts, aber maximal 90 % des Nettogehalts. Das Krankengeld wird ab dem Tag nach Ablauf der Lohnfortzahlung gezahlt und kann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit beansprucht werden. Arbeitnehmer sollten beachten, dass sie rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, um nahtlos Krankengeld zu erhalten und somit durch Übergangsfristen keine Zahlungslücken entstehen.

Besonderheiten bei wiederkehrenden Erkrankungen und Lohnfortzahlung

Bei wiederkehrenden Erkrankungen kann ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entstehen, wenn zwischen den Krankheitsphasen mindestens sechs Monate liegen. Diese Frist wird als „Attackenabstand“ bezeichnet. Liegt der neue Krankheitsfall innerhalb der sechs Monate, zählt er rechtlich als Fortsetzung der vorherigen Krankheit, und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet nach Ablauf der sechs Wochen Gesamtzeitraum. Ein typischer Fehler ist hier, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst spät vorzulegen oder die unterschiedlichen Erkrankungen nicht genau zu klassifizieren. Arbeitgeber und Krankenkassen prüfen bei Auffälligkeiten diese Zeiträume genau, weshalb eine lückenlose Dokumentation wichtig ist.

Tipp: Arbeitnehmer sollten bei längerer Krankheit immer ihre Krankenkasse rechtzeitig informieren und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unverzüglich einreichen, um Nachteile beim Krankengeldbezug zu vermeiden.

Was müssen Arbeitnehmer tun, um die Lohnfortzahlung korrekt zu beantragen und keine Ansprüche zu verlieren?

Arbeitnehmer müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fristgerecht einreichen, den Arbeitgeber unverzüglich über ihre Erkrankung informieren und alle notwendigen Formulare vollständig ausfüllen. So sichern sie ihre Rechte auf Lohnfortzahlung und vermeiden häufige Fehler bei der Antragstellung.

Rechte und Pflichten bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – seit wann muss sie vorgelegt werden?

Nach aktueller Rechtslage in Deutschland müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bereits am ersten Krankheitstag dem Arbeitgeber melden. Dabei ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel spätestens am dritten Kalendertag vorzulegen. Allerdings haben einige Arbeitgeber nach der jüngsten Entwicklung das Recht eingeführt, die AU bereits ab dem ersten Tag zu verlangen. Diese Neuerung stellt sicher, dass die Lohnfortzahlung nicht gefährdet wird und die Arbeitgeber frühzeitig über den Ausfall informiert sind. Es empfiehlt sich, die internen Regelungen im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung genau zu prüfen, um keine Fristen zu versäumen. Sollte die Bescheinigung später eingereicht werden, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, wodurch Ansprüche verloren gehen könnten.

Tipps zur Kommunikation mit dem Arbeitgeber bei Krankheit

Eine offene und zeitnahe Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist entscheidend, um Unsicherheiten bei der Lohnfortzahlung zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten ihre Erkrankung sofort telefonisch oder per E-Mail melden und mitteilen, ab wann sie voraussichtlich arbeitsunfähig sein werden. Dabei hilft es, den voraussichtlichen Zeitraum der Abwesenheit realistisch einzuschätzen, um Nachfragen zu minimieren. Sobald die AU vorliegt, sollte sie unverzüglich weitergeleitet werden, idealerweise digital oder per Post, falls keine persönliche Übergabe möglich ist. Ehrlichkeit und transparente Kommunikation stärken das Vertrauensverhältnis und erleichtern die Abwicklung der Lohnfortzahlung. Ein Beispiel: Wird die Arbeitsunfähigkeit erst spät oder unvollständig gemeldet, kann dies Missverständnisse und Verzögerungen bei der Lohnzahlung verursachen.

Häufige Fehler bei der Antragstellung und wie Sie diese vermeiden können

Ein häufiger Fehler besteht darin, die AU nicht rechtzeitig oder gar nicht vorzulegen. Dies führt oft zu einer Ablehnung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ebenso problematisch ist eine unvollständige oder fehlerhafte Bescheinigung, beispielsweise wenn die Diagnose fehlt oder das Datum inkorrekt ist. Ein weiterer Irrtum ist das Nichtinformieren des Arbeitgebers am ersten Krankheitstag; wer sich erst nach mehreren Tagen meldet, riskiert seinen Anspruch. Auch das Nichtbeachten interner Vorgaben, wie das Ausfüllen zusätzlicher Formulare oder das Einreichen der AU an eine bestimmte Abteilung, kann zu Zahlungsausfällen führen. Tipp: Prüfen Sie Ihre vertraglichen und betrieblichen Richtlinien sowie die gesetzlichen Vorgaben genau und dokumentieren Sie jede Kommunikation mit dem Arbeitgeber. So beugen Sie Problemen vor und stellen sicher, dass Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung Krankheit gewahrt bleibt.

Welche aktuellen Entwicklungen und Fallstricke sollten Arbeitnehmer bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kennen?

Arbeitnehmer müssen seit Kurzem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorlegen, um Ansprüche auf Lohnfortzahlung zu sichern. Zudem bergen Corona-bedingte Fehlzeiten Kündigungsrisiken, und nach einer Kündigung endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung oft deutlich früher.

Aktuelle Änderungen in der AU-Bescheinigungs-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag

Seit wenigen Wochen besteht die verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits am ersten Krankheitstag. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer die Krankheit sofort durch ein ärztliches Attest belegen müssen, statt wie früher oft erst ab dem vierten Tag. Diese Neuerung soll Arbeitgebern die Planung erleichtern und Missbrauch verhindern. Arbeitnehmer sollten rechtzeitig einen Arzttermin vereinbaren, um eine rechtliche Absicherung zu gewährleisten und eventuelle Verzögerungen bei der Lohnfortzahlung zu vermeiden. Eine verspätete Vorlage der AU kann den Anspruch auf Fortzahlung erheblich gefährden.

Auswirkungen von Corona-bedingten Fehlzeiten und mögliche Kündigungsrisiken

Die Corona-Pandemie bringt für Arbeitnehmer neue Herausforderungen bei der Lohnfortzahlung mit sich. Da viele Fehlzeiten im Zusammenhang mit Quarantänen oder Verdachtsfällen längere Abwesenheiten verursachen, prüfen Arbeitgeber verstärkt Kündigungsmöglichkeiten wegen vermeintlicher betrieblicher Belastung oder Kündigungsschutz. Insbesondere in kleinen Betrieben ohne Home-Office-Möglichkeit wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Corona zum Risikofaktor. Dennoch gilt: Kündigungen allein wegen Krankheit sind nach deutschem Recht nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Arbeitnehmer sollten bei Verdacht auf eine krankheitsbedingte Kündigung frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Wann eine Krankmeldung nach Kündigung nicht mehr zur Lohnfortzahlung berechtigt

Ein entscheidender Fallstrick ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach der Kündigung endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit meist mit Ablauf der Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass eine Krankmeldung nach Staat des Arbeitsverhältnisses – also nach dem letzten Arbeitstag – keine Fortzahlungspflicht des Arbeitgebers mehr auslöst. In einem bekannten Urteil aus Braunschweig wurde klargestellt, dass „gelbe Scheine“ nach Kündigung unbeachtlich sein können, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist. Arbeitnehmer sollten daher alle Krankheiten rechtzeitig vor Ablauf der Kündigung geltend machen und sich nicht auf eine nachträgliche Lohnfortzahlung verlassen.

So behalten Sie den Überblick: Checkliste zur erfolgreichen Beantragung der Lohnfortzahlung bei Krankheit

Um die Lohnfortzahlung bei Krankheit erfolgreich zu beantragen, sollten Sie alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig sammeln, die Fristen einhalten und wissen, an wen Sie sich bei Problemen wenden können. Ein strukturierter Ablauf hilft, Fehler zu vermeiden und Ihren Anspruch korrekt geltend zu machen.

Wichtige Dokumente und Fristen

Die zentrale Grundlage für die Beantragung der Lohnfortzahlung Krankheit ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die spätestens ab dem vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen muss – in vielen Betrieben wird die AU inzwischen aber schon ab dem ersten Tag verlangt. Zusätzlich sind manchmal weitere Formulare oder Nachweise erforderlich, etwa eine Krankmeldung beim Betriebsrat oder eine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse bei längerem Krankheitsfall. Achten Sie darauf, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitnah einzureichen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Die Lohnfortzahlung erfolgt in der Regel bis zu sechs Wochen, danach tritt das Krankengeld der Krankenkasse ein.

Kontaktstellen bei Problemen

Wenn Unklarheiten oder Streitfälle auftauchen, sind verschiedene Anlaufstellen wichtig. Der Betriebsrat kann Ihnen bei internen Fragen und zum Arbeitsschutz beratend zur Seite stehen, insbesondere wenn der Arbeitgeber Anforderungen an den Nachweis stellt. Die Krankenkasse ist der Ansprechpartner für die Zeit nach der Lohnfortzahlung und gibt Auskunft zum Krankengeld sowie zum Ablauf der Leistungen. Bleiben Konflikte bestehen, kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden, etwa wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert oder verspätet zahlt. Frühzeitige Kommunikation mit diesen Stellen erleichtert die Problemklärung.

Beispielablauf: So melden Sie Krankheit und beantragen Lohnfortzahlung korrekt

Ein typischer Ablauf beginnt damit, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren – idealerweise noch am ersten Krankheitsmorgen telefonisch oder per E-Mail. Danach besorgen Sie sich beim Arzt die AU-Bescheinigung und reichen diese, abhängig von den betrieblichen Vorgaben, spätestens am dritten oder vierten Tag beim Arbeitgeber ein. Falls die Krankheit länger als sechs Wochen dauert, informieren Sie umgehend Ihre Krankenkasse, um Krankengeld zu beantragen. Dokumentieren Sie alle Kontakte und Nachweise, um bei späteren Rückfragen abgesichert zu sein. So vermeiden Sie typische Fehler, etwa das verspätete Einreichen der AU oder fehlende Krankmeldungen, die zu Zahlungsausfällen führen können.

Tipp: Bewahren Sie eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf und bestätigen Sie den Eingang beim Arbeitgeber schriftlich – das schützt vor Missverständnissen und erleichtert eine fristgerechte Bearbeitung.

Fazit

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit während einer Krankheit bietet. Um Vorteile daraus zu ziehen, ist es entscheidend, Erkrankungen unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und die vorgeschriebenen Nachweise, wie ein ärztliches Attest, fristgerecht einzureichen. So vermeiden Sie finanzielle Einbußen und sichern Ihre Rechte effizient ab.

Prüfen Sie bei Unsicherheiten frühzeitig Ihren Arbeitsvertrag sowie die geltenden tariflichen Regelungen und zögern Sie nicht, bei Komplikationen rechtlichen Rat einzuholen. Ein proaktives Vorgehen trägt maßgeblich dazu bei, die Lohnfortzahlung reibungslos und korrekt in Anspruch zu nehmen.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind und aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind.

Wie lange dauert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt bis zu sechs Wochen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, beginnend mit dem ersten Krankheitstag.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung der Lohnfortzahlung bei Krankheit nötig?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt muss spätestens am dritten Krankheitstag vorgelegt werden, in Einzelfällen ab dem ersten Tag, um Lohnfortzahlung zu sichern.

Entstehen bei einer neuen Krankheit erneut Ansprüche auf Lohnfortzahlung?

Ja, bei einer neuen, nicht mit der vorherigen Erkrankung zusammenhängenden Krankheit entsteht ein neuer Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.

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