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Abfindung & Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag bezahlte Freistellung sachgerecht vereinbaren und prüfen

Aufhebungsvertrag mit klar geregelter bezahlter Freistellung für Arbeitnehmer
Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung rechtssicher gestalten und prüfen

⏱ 14 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Bezahlte Freistellung ermöglicht Gehaltsbezug ohne Arbeitspflicht.
  • Klare Vertragstexte zur Dauer, Umfang und Bedingungen notwendig.
  • Unterschied zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung wichtig.
  • Regelung im Vertrag vermeidet spätere Streitigkeiten.

✓ Redaktionell geprüft und freigegeben.

bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag rechtssicher und fair geregelt ist, müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber spezifische Bedingungen und mögliche Risiken genau kennen und im Vertrag klar festhalten.

Die Vereinbarung einer bezahlten Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags unterscheidet sich grundlegend von einer einseitigen Freistellung nach Kündigung. Entscheidend ist dabei, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich gestaltet wird, wie laufende Ansprüche wie Urlaub oder Überstunden berücksichtigt werden und welche Folgen dies für das Arbeitslosengeld haben kann. Nur durch eine sorgfältige Prüfung und präzise Formulierung lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.

Vertragsparteien sollten daher die zentralen Elemente der bezahlten Freistellung im Aufhebungsvertrag kennen, um eine sachgerechte Umsetzung sicherzustellen. Dies umfasst unter anderem die Regelungen zur Dauer, zur Vergütung während der Freistellung sowie die Auswirkungen auf andere vertragliche Ansprüche und die arbeitsrechtliche Situation nach Vertragsende.

Wie kann ich im Aufhebungsvertrag eine bezahlte Freistellung richtig vereinbaren?

Eine bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag wird wirksam vereinbart, indem klar definiert wird, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer weiterhin Gehalt erhält, obwohl er von der Arbeitspflicht befreit ist. Dazu sind präzise Formulierungen und Regelungen zum Umfang, der Dauer und den Bedingungen der Freistellung erforderlich.

Was bedeutet bezahlte Freistellung im Kontext eines Aufhebungsvertrags?

Eine bezahlte Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags bedeutet, dass der Arbeitnehmer nach Vereinbarung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit wird, seine Vergütung aber weiterhin erhält. Anders als eine unbezahlte Freistellung sichert der Arbeitgeber hier das Gehalt, was besonders relevant ist, um den Einkommensausfall bis zum offiziellen Vertragsende zu vermeiden. Üblich ist dies vor allem, wenn der Arbeitnehmer keine weiteren Einsatzmöglichkeiten im Betrieb hat oder um einen konfliktfreien Austritt zu ermöglichen. Wichtig ist, dass diese Vereinbarung ausdrücklich im Vertrag geregelt ist, da es gesetzlich keinen allgemeinen Anspruch auf bezahlte Freistellung gibt.

Welche Formulierungen sind notwendig, um die Freistellung wirksam und eindeutig zu regeln?

Die Formulierungen sollten unmissverständlich festlegen, dass der Arbeitnehmer für den vereinbarten Zeitraum von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, ohne dass das Arbeitsverhältnis im Übrigen geändert wird. Zum Beispiel: „Der Arbeitnehmer wird ab dem [Datum] bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am [Datum] unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt.“ Ergänzend kann geregelt werden, ob während der Freistellung andere Tätigkeiten erlaubt sind oder ob Überstunden oder Urlaub angerechnet werden. Ohne solche Konkretisierungen kann es später zu Streitigkeiten kommen, etwa ob die Freistellung widerruflich ist oder ob der Arbeitnehmer tatsächlich von allen Pflichten befreit bleibt.

Welche Unterschiede gibt es zwischen widerruflicher und unwiderruflicher bezahlter Freistellung?

Die widerrufliche Freistellung erlaubt es dem Arbeitgeber, die Freistellung kurzfristig zurückzunehmen und den Arbeitnehmer wieder zur Arbeit aufzufordern. Dies gibt dem Arbeitgeber Flexibilität, birgt aber Unsicherheiten für den Arbeitnehmer. Die unwiderrufliche Freistellung hingegen schließt eine Rücknahme ausdrücklich aus und schafft damit für den Arbeitnehmer Planungssicherheit. In Arbeits- und Aufhebungsverträgen sollte der Charakter der Freistellung klar benannt sein, da dies auch Auswirkung auf etwaige spätere Ansprüche und auf die Sozialversicherungs- sowie Sperrzeitbewertung durch die Agentur für Arbeit hat.

Wann sollte die Freistellung als Arbeitszeit oder als Freizeitausgleich behandelt werden?

Ob die Freistellung als Arbeitszeit gilt oder als Freizeitausgleich, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Wird die Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags als Vergütungsfortzahlung bei gleichzeitiger Arbeitsbefreiung geregelt, gilt diese grundsätzlich als Arbeitszeit, was sich auf Ansprüche wie Urlaub oder Sozialversicherungsstatus auswirkt. Im Gegensatz dazu wird eine Freistellung, die Urlaub oder Überstunden abbaut, als Freizeitausgleich behandelt und mindert entsprechende Ansprüche. Tipp: Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass in ihrem Aufhebungsvertrag klar ausgewiesen ist, ob die bezahlte Freistellung als Arbeitszeit oder als Ausgleich von Zeitguthaben gilt, um spätere Missverständnisse oder Sperrzeiten bei der Arbeitsagentur zu vermeiden.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für eine bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag?

Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags besteht nicht. Die Vereinbarung einer bezahlten Freistellung hängt stets von der individuellen Vertragsgestaltung und der Zustimmung beider Parteien ab. Dabei sind arbeitsrechtliche Risiken und die Berücksichtigung von Urlaubsansprüchen ebenso zu prüfen.

Gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung

Weder das Gesetz noch der Tarifvertrag sichern Arbeitnehmern einen automatischen Anspruch auf bezahlte Freistellung nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der unter bestimmten Voraussetzungen Resturlaub oder Freistellungen möglich sind, muss eine Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Das bedeutet, dass eine solche Freistellung immer auf freiwilliger Basis erfolgt und als Teil der Verhandlung über den Aufhebungsvertrag betrachtet wird.

Bewertung der Freistellung im Verhältnis zu Urlaubsansprüchen und Überstunden

Oft stellt sich bei einer bezahlten Freistellung die Frage, ob Resturlaub oder Überstunden auf die Freistellungszeit angerechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass bezahlte Freistellung und Urlaubsansprüche grundsätzlich getrennt zu beurteilen sind. Wird Urlaub oder Überstunden jedoch angesetzt, reduziert sich der zeitliche Umfang der Freistellung entsprechend. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dies in der Vertragsvereinbarung genau regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Tipp: Die genaue Dokumentation und klare Definition, welche Zeiten auf die Freistellung angerechnet werden, ist essenziell.

Arbeitsrechtliche Risiken und Sperrzeiten durch Freistellung

Eine bezahlte Freistellung kann für den Arbeitnehmer Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld bedeuten, wenn der Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Beendigung gilt und keine wichtigen Gründe vorliegen. Das Arbeitsamt kann eine sogenannte Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, was die finanzielle Situation erheblich belasten kann. Zudem birgt eine unwiderrufliche Freistellung das Risiko, sich für kurzfristige Situationen nicht mehr auf das Arbeitsverhältnis stützen zu können. Arbeitgeber sollten deshalb zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung unterscheiden und die Folgen explizit regeln.

Zustimmung beider Vertragsparteien als Voraussetzung

Im Unterschied zur einseitigen Freistellung durch den Arbeitgeber bedarf eine bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag immer der Zustimmung des Arbeitnehmers. Die Vereinbarung ist Teil des Vertragswerks und stellt eine gegenseitige Einigung über Arbeitsbefreiung und Vergütung dar. Ohne diese Zustimmung ist eine bezahlte Freistellung nicht wirksam möglich. Deshalb empfiehlt es sich, in den Verhandlungen ausdrücklich festzuhalten, ob die Freistellung widerruflich ist und wie die Bezahlung während dieser Zeit erfolgt. Eine einvernehmliche Regelung schafft Klarheit und schützt beide Seiten vor späteren Konflikten.

Worauf sollte ich achten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung prüfe?

Beim Prüfen eines Aufhebungsvertrags mit bezahlter Freistellung ist besonders darauf zu achten, dass die Regelungen zur Freistellung klar, verbindlich und eindeutig formuliert sind. Wesentlich ist auch, welche Ansprüche auf Gehalt, Urlaub und Überstunden verbleiben und ob die Freistellung widerruflich ist.

Checkliste: Wichtige Klauseln und Formulierungen, die Klarheit schaffen

Ein Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung sollte unbedingt genau definieren, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist. Eine unwiderrufliche Freistellung bedeutet, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, den Arbeitnehmer kurzfristig zurückzuholen. Zudem muss geregelt sein, ob während der Freistellung das volle Gehalt inklusive sonstiger Ansprüche wie Urlaubsabgeltung gezahlt wird. Wichtig ist auch die exakte Dauer der Freistellung und ob noch Resturlaub oder Überstunden angerechnet werden. Fehlen klare Formulierungen, kann dies zu Streitigkeiten führen, wenn der Arbeitgeber z.B. plötzlich zur Arbeit auffordert oder Zahlungen einstellt.

Typische Fehler bei der Formulierung der bezahlten Freistellung und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist die unklare oder unvollständige Beschreibung der Freistellungsbedingungen, etwa eine Klausel, die unverbindlich wirkt („nach Ermessen des Arbeitgebers“), ohne konkreten Schutz des Arbeitnehmers. Ebenso kommt es oft vor, dass keine Regelungen zur Anrechnung von Urlaub oder Überstunden getroffen werden, was später zu Konflikten bei der Abrechnung führt. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen eines konkreten Enddatums für die Freistellung, wodurch Unsicherheit bei der Vertragsbeendigung entsteht. Diese Fehler lassen sich vermeiden, indem man alle Bedingungen schriftlich klar spezifiziert und im Zweifel rechtlichen Rat einholt.

Praxisbeispiel: Fallstricke und wie ein Arbeitnehmer wirksam dagegen vorgeht

Ein Arbeitnehmer wurde in einem Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung „widerruflich“ freigestellt. Nach wenigen Tagen forderte der Arbeitgeber ihn plötzlich zur Arbeit zurück und drohte, das Gehalt einzustellen. Hier hätte der Arbeitnehmer prüfen müssen, ob eine Widerruflichkeit der Freistellung vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen war. Kommt es dennoch zu Konflikten, ist es ratsam, schriftlich Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung zu prüfen, um den Anspruch auf bezahlte Freistellung durchzusetzen. In der Praxis zeigen sich viele ungültige Klauseln, die zu Ungunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden könnten, wenn keine klare Formulierung vorliegt.

Wann ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte insbesondere dann hinzugezogen werden, wenn Unsicherheiten bei der Vertragsformulierung bestehen, das Gehalt während der Freistellung nicht klar geregelt ist oder bei widersprüchlichen Klauseln zur Abrechnung von Urlaub und Überstunden. Zudem ist es sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren, wenn die Freistellung widerruflich vereinbart wurde und bereits Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bestehen. Experten können vor Abschluss den Vertrag rechtssicher prüfen, typische Fallstricke frühzeitig erkennen und helfen, die Abfindung bei Aufhebungsvertrag mit Freistellung optimal zu gestalten. Nur so lassen sich finanzielle Nachteile und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Welche Einflussfaktoren bestimmen die Dauer und Bedingungen der bezahlten Freistellung im Aufhebungsvertrag?

Die Länge und Bedingungen einer bezahlten Freistellung im Aufhebungsvertrag werden maßgeblich durch individuelle Verhandlungen, die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers sowie das Verhalten des Arbeitnehmers beeinflusst. Dabei spielen auch Abfindungsregelungen eine wesentliche Rolle.

Kann die Freistellungsdauer individuell verhandelt werden?

Ja, die Freistellungsdauer bei einem Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich frei verhandelbar, da es keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung gibt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die zeitliche Freistellung vom Arbeitsverhältnis flexibel gestalten. Dabei werden häufig die verbleibenden vertraglichen Verpflichtungen, die noch ausstehenden Urlaubsansprüche und Überstunden berücksichtigt. In der Praxis sind Freistellungszeiträume von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten keine Seltenheit, abhängig von der Komplexität des Einzelfalls und den Interessen beider Seiten.

Wie wirken sich betriebliche Interessen und das Verhalten des Arbeitnehmers auf die Freistellung aus?

Betriebliche Interessen können die Freistellung stark beeinflussen, insbesondere wenn eine weiterhin störungsfreie Übergabe der Aufgaben oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen im Vordergrund stehen. Ein Arbeitgeber bevorzugt häufig eine längere unbezahlte oder widerrufliche Freistellung, wenn der Arbeitnehmer unzuverlässig oder konfliktbeladen ist. Hingegen kann bei loyalem Verhalten und kooperativem Vorgehen eine breitere bezahlte Freistellung vereinbart werden. Außerdem wirkt sich das Verhalten im laufenden Arbeitsverhältnis auf die Verhandlungsposition aus, da ein Arbeitnehmer bei Fehlverhalten oder Vertragsverletzungen weniger Anspruch auf großzügige Freistellungen hat.

Vergleich: Freistellung bei Kündigung vs. Aufhebungsvertrag – was ändert sich für den Arbeitnehmer?

Im Falle einer Kündigung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Eine Freistellung nach Kündigung wird meist einseitig vom Arbeitgeber ausgesprochen und ist vielfach widerruflich. Ein Aufhebungsvertrag hingegen beruht auf gegenseitigem Einvernehmen: Die Freistellung ist hier oft Teil der Gesamtvereinbarung und kann sowohl widerruflich als auch unwiderruflich gestaltet sein. Das erlaubt dem Arbeitnehmer mehr Planungssicherheit und meist auch eine klar definierte Abgrenzung der Pflichten. Zudem kann bei einvernehmlicher Freistellung die Anrechnung von Resturlaub und Überstunden passend geregelt werden, was sich bei rein arbeitgeberseitiger Freistellung schwieriger durchsetzen lässt.

Wie wirkt sich eine bezahlte Freistellung auf die Höhe der Abfindung aus?

Die bezahlte Freistellung kann direkten Einfluss auf die Abfindungshöhe im Aufhebungsvertrag haben. In einigen Fällen ersetzen bezahlte Freistellungszeiten einen Teil der Abfindung, weil die Fortzahlung des Gehalts während der Freistellung finanzielle Vorteile für den Arbeitnehmer mit sich bringt. Arbeitgeber kalkulieren daher oft mit der Gesamtdauer der Freistellung als eine Art Vorabzahlung der Abfindungssumme. Wichtig ist, dass die Berechnung der Abfindung und die Freistellung transparent und nachvollziehbar im Vertrag dokumentiert werden, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Tipp: Arbeitnehmer sollten genau prüfen, ob während der bezahlten Freistellung der Anspruch auf Abfindung ungekürzt erhalten bleibt oder ob die Freistellung als Abfindungsbestandteil gewertet wird.

Wie kann ich eine bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag wirksam nutzen und welche Folgen hat sie für meine berufliche Zukunft?

Eine bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag ermöglicht es, während der Freistellungsphase weiterhin Gehalt zu beziehen, ohne arbeiten zu müssen, wodurch finanzielle Sicherheit besteht. Gleichzeitig beeinflusst sie Arbeitslosengeldansprüche und Sperrzeiten und muss daher sorgfältig vereinbart und strategisch genutzt werden, um Nachteile zu vermeiden.

Wie bleibt das Gehalt während der Freistellung garantiert?

Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags mit bezahlter Freistellung ist die fortlaufende Gehaltszahlung vertraglich zu regeln. Anders als bei einer einseitigen Freistellung durch den Arbeitgeber, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien. Üblich ist, dass der Mitarbeiter bis zum Ablauf der Freistellung sein volles Gehalt inklusive aller Zulagen und Bonusansprüche erhält. Solche Vereinbarungen sollten zudem klar festhalten, ob während der Freistellung Vergütungsbestandteile wie Urlaubstage oder Überstunden angerechnet werden. Fehlen eindeutige Regelungen, kann dies später zu Streitigkeiten führen. Ein wichtiger Punkt ist zudem, ob die Freistellung widerruflich oder endgültig vereinbart wird, da letztere mehr Planungssicherheit bietet.

Welche Auswirkungen hat die bezahlte Freistellung auf die Arbeitslosengeldansprüche und Sperrzeiten?

Die bezahlte Freistellung wirkt sich unmittelbar auf den Leistungsbezug durch die Agentur für Arbeit aus. Da das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag endet, besteht grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld – jedoch mit der Gefahr einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn die Agentur eine Eigenverantwortlichkeit bei der Beendigung annimmt. Eine bereits erfolgte bezahlte Freistellung wird als Zahlung von Arbeitsentgelt gewertet und kann somit die Bezugsdauer und Sperrzeit beeinflussen. Beispielweise kann eine lange bezahlte Freistellung als nahtlose Weiterzahlung des Gehalts gewertet werden, was den tatsächlichen Beginn der Arbeitslosigkeit verzögert und die Dauer der Auszahlung beeinflusst. Deshalb ist bei der Ausgestaltung der Freistellung darauf zu achten, ob und wann der Arbeitgeber Insolvenzgeld beantragen muss, da dies Auswirkungen auf die Ansprüche haben kann.

Tipps zur Vermeidung von Nachteilen bei der Vereinbarung der Freistellung

Tipp: Es ist ratsam, im Aufhebungsvertrag eine unwiderrufliche Freistellung zu vereinbaren, um während der Freistellung anfallende Nachteile durch widerrufene Freistellungen zu vermeiden. Zudem sollte genau festgelegt werden, welche Vergütungsbestandteile angerechnet werden, damit beispielsweise nicht übermäßiger Urlaubsanspruch auf Freistellungszeiten übertragen wird. Auch die Rückgabe von Arbeitsmitteln und die Regelung der Mitteilungspflichten bezüglich neuer Beschäftigungen sind essenziell. Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu verhindern oder zu verkürzen, kann es sinnvoll sein, eine Sperrzeitvermeidung im Vertrag zu verhandeln oder eine Sozialplanregelung mit doppelter Abfindung einzubeziehen. Wichtig ist zudem, keine neuen Arbeitsverhältnisse während der Freistellung ohne Absprache aufzunehmen, da dies zu Konflikten mit dem Arbeitslosengeld führen kann.

Wie bereite ich mich optimal auf das Ende der Freistellung und den Übergang in eine neue Beschäftigung vor?

Das Ende der bezahlten Freistellung markiert häufig eine Übergangsphase, die strategisch geplant werden sollte. Frühzeitiges Bewerben und Networking sind entscheidend, um nahtlos eine neue Anstellung zu finden und finanzielle Lücken zu vermeiden. Tipp: Nutzen Sie die Freistellung gezielt für Qualifizierungen oder die Neuorientierung, um Ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Zudem sollten Sie mit der Agentur für Arbeit zeitnah Kontakt aufnehmen, um Ansprüche abzuklären und mögliche Sperrzeiten zu minimieren. Im Falle eines sozialen Dialogs im Unternehmen kann eine Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Karriere-Coaches hilfreich sein, um die Abfindung und den Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung sowie anschließende Schritte optimal zu gestalten.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine flexible Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und fair zu gestalten. Wichtig ist, die Freistellungsregelung klar und sachgerecht im Vertrag festzuhalten, um Unsicherheiten und rechtliche Risiken zu vermeiden. Besonders sollten die Dauer der Freistellung, der genaue Freistellungsumfang sowie die Auswirkungen auf Kündigungsfristen und laufende Ansprüche geprüft werden.

Für eine rechts- und wirtschaftlich sinnvolle Vereinbarung empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss professionelle Beratung einzuholen und den Aufhebungsvertrag sorgfältig auf individuelle Besonderheiten anzupassen. So stellen Sie sicher, dass die bezahlte Freistellung den beidseitigen Interessen gerecht wird und spätere Konflikte vermieden werden.

Häufige Fragen

Was bedeutet bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, wird aber bis zum vereinbarten Ende weiterhin bezahlt, ohne arbeiten zu müssen.

Wie prüfe ich eine bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag richtig?

Prüfen Sie, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist, ob Urlaub und Überstunden angerechnet werden und ob die Vergütungspflicht klar und vollständig geregelt ist.

Welche Risiken bestehen bei einer bezahlten Freistellung im Aufhebungsvertrag?

Risiken sind der Verlust von Arbeitslosengeld bei Sperrzeit, unklare Regelungen zur Anrechnung von Urlaub und Überstunden sowie eine mögliche Widerruflichkeit der Freistellung.

Kann ich auf eine bezahlte Freistellung im Aufhebungsvertrag bestehen?

Eine bezahlte Freistellung muss im Aufhebungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden und bedarf der Zustimmung beider Parteien. Ein Anspruch darauf besteht nicht automatisch.

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Verfasst von

Tobias Wendland betreut in der Redaktion die Themen rund um Wohnen, Miete und Immobilien. Er verfolgt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und übersetzt sie in verständliche Beiträge.

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