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Nebenkosten & Mieterhöhung

Wie Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis gesetzlich geregelt ist

Gesetzliche Regelungen zur Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis erläutert
Mieterhöhung im Mietverhältnis – gesetzliche Vorgaben und Grenzen beachten

⏱ 15 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Mieterhöhungen sind nur unter gesetzlichen Vorgaben erlaubt.
  • Mieterhöhung muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren.
  • Fristen und Höchstgrenzen wie Kappungsgrenze müssen eingehalten werden.
  • Mieterhöhungen müssen schriftlich begründet und transparent sein.
Fakten auf einen Blick

  • § 558 BGB regelt Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach letzter Anpassung
  • Kappungsgrenze: max. 20% in 3 Jahren
  • In angespannten Wohnungsmärkten Kappungsgrenze 15%
  • Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen

✓ Redaktionell geprüft und freigegeben.

Mieterhöhung Grundlagen.

Im bestehenden Mietverhältnis dürfen Vermieter die Miete zum Beispiel nicht beliebig oder ohne Fristeinhaltung verändern. Vorgaben zu Form, Fristen und Höchstgrenzen gelten verbindlich, um einer übermäßigen finanziellen Belastung der Mieter entgegenzuwirken. Besonders relevant sind dabei Einschränkungen wie die Kappungsgrenze, der Vergleich zur ortsüblichen Miete und die maximal zulässige Erhöhung nach Modernisierungen.

Die Mieterhöhung Mietverhältnis ist außerdem eng mit dem Mietvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen verknüpft. Während gesetzliche Regelungen einen Rahmen setzen, können Mietverträge individuelle Klauseln enthalten, die die Möglichkeiten zur Anpassung der Miete beeinflussen. Deshalb sind Mieterhöhungen in der Praxis immer eine Kombination aus den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen. Dies stellt sicher, dass das Mietverhältnis für beide Seiten planbar und transparent bleibt.

Was ist das wichtigste rechtliche Problem bei einer Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis?

Das zentrale rechtliche Problem bei einer Mieterhöhung während eines bestehenden Mietverhältnisses liegt darin, dass der Vermieter nur unter sehr klar definierten gesetzlichen Bedingungen die Miete anheben darf. Dabei spielt insbesondere die Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete und die Beschränkung auf zulässige Erhöhungszeiträume eine entscheidende Rolle.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Mieterhöhung? (§ 558 BGB u.a.)

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis bildet § 558 BGB. Dort ist festgelegt, dass der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben darf, sofern mehr als 15 Monate seit der letzten Anpassung vergangen sind. Ergänzend gelten §§ 558a bis 558e BGB mit Detailregelungen zu Form, Fristen und Begründung der Mieterhöhung. Zusätzlich sind örtliche Regelungen, etwa durch Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, für die Beurteilung der Angemessenheit der Mieterhöhung von Bedeutung.

Wann darf der Vermieter eine Mieterhöhung überhaupt aussprechen?

Ein Vermieter darf nur dann eine Mieterhöhung verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst muss die letzte Mieterhöhung oder die Mietvertragsabschlussmiete mindestens 15 Monate zurückliegen. Außerdem darf eine Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent betragen, in sogenannten „angespannten Wohnungsmärkten“ liegt die Grenze bei 15 Prozent – die sogenannte Kappungsgrenze. Weiterhin darf der Mietvertrag keine Klausel enthalten, die Mieterhöhungen ausschließt. Der Erhöhungswunsch muss schriftlich erfolgen und gut begründet sein, wobei der Vermieter oft den örtlichen Mietspiegel zur Begründung heranzieht.

Was bedeutet die ortsübliche Vergleichsmiete und wie wird sie ermittelt?

Die ortsübliche Vergleichsmiete stellt den angemessenen Mietzins für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde oder einem definierten Wohngebiet dar. Sie bildet die absolute Obergrenze bei der Mieterhöhung während eines laufenden Mietverhältnisses. Ermittelt wird sie in der Regel anhand von Mietspiegeln, die amtlich oder von Mieter- und Vermieterverbänden erstellt werden. Diese spiegeln das aktuelle Mietniveau entsprechend Ausstattung, Lage und Größe der Wohnung wider. Fallen keine Mietspiegel vor, kann der Vermieter Vergleichswohnungen heranziehen, deren Mietpreis sich auf vergleichbare Objekte stützt, oder ein Sachverständigengutachten einholen.

Achtung: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist keine starre Zahl, sondern kann in der Praxis Schwankungen unterliegen, etwa durch Modernisierungsmaßnahmen oder besondere Lagequalitäten der Wohnung. Ein Vermieter darf die Miete folglich nur bis zu dieser Grenze anheben und muss dabei die drei-Jahres-Kappungsgrenze beachten.

Wie darf und wie oft darf die Miete bei einem bestehenden Mietverhältnis erhöht werden?

Die Miete bei einem bestehenden Mietverhältnis darf grundsätzlich nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, wobei zwischen Mieterhöhungen mindestens 12 Monate Abstand liegen müssen. Innerhalb von drei Jahren darf die Nettokaltmiete in der Regel nicht um mehr als 20 Prozent steigen, außer es greifen Ausnahmeregelungen.

Welche Kappungsgrenzen und Abstände zwischen Mieterhöhungen gelten?

Nach § 558 BGB darf eine Mieterhöhung im laufenden Mietvertrag nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen, die anhand von Mietspiegeln oder Gutachten bestimmt wird. Die sogenannte Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung auf maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In angespannten Wohnungsmärkten, beispielsweise in Großstädten wie Berlin oder München, kann die Kappungsgrenze auf 15 Prozent abgesenkt sein. Zudem muss zwischen zwei Mieterhöhungen mindestens ein Jahr verstreichen, sodass Mieter nicht kurzfristig mehrfach belastet werden. Eine Mieterhöhung darf außerdem nur wirksam sein, wenn sie schriftlich angekündigt wurde und der Mieter zustimmt oder die Erhöhung gerichtlich durchgesetzt wird.

Welche Ausnahmen gibt es etwa bei Modernisierungskosten oder Staffelmieten?

Modernisierungskosten stellen eine wichtige Ausnahme dar: Nach § 559 BGB kann der Vermieter die Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten jährlich erhöhen, zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Erhöhung unterliegt keiner Kappungsgrenze, allerdings muss die Modernisierung dem Wohnwert tatsächlich zugutekommen. Staffelmieten sind vertraglich festgelegte Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten und umgehen die übliche Kappungsgrenze und Abstandsvorschriften, da sie bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Voraussetzung ist, dass die Staffel klar definiert und schriftlich im Mietvertrag vereinbart ist. Hingegen sind Indexmieten an einen Preisindex­ – meist den Verbraucherpreisindex – gekoppelt und können variabel angepasst werden, wobei jährliche Anpassungen auch hier Abstand halten müssen.

Praxisbeispiele: Rechtssichere Zeitabstände und maximale Erhöhungen

Ein Beispiel für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen ist eine Mieterhöhung von 10 % nach Ablauf von 18 Monaten, die sich innerhalb der Drei-Jahres-Kappungsgrenze von 20 % bewegt und somit zulässig ist. Wird nach zwei Jahren eine weitere Erhöhung um 8 % angekündigt, ist dies rechtlich zulässig, solange die Gesamtsteigerung 20 % nicht überschreitet und der Mindestabstand zwischen den Erhöhungen eingehalten wurde. Bei Modernisierungskosten kann eine zusätzliche, separate Erhöhung von z. B. 5 % jährlich auf die Modernisierungskosten gerechnet werden, ohne die Kappungsgrenze anzurechnen. Bei Staffelmieten könnten Mieterhöhungen beispielsweise alle 12 Monate um 3 % erfolgen, da dies vertraglich geregelt und bindend ist.

Tipp: Vermieter sollten stets prüfen, ob der Mietvertrag eine Staffelmiete enthält oder eine Mieterhöhung bisher ausgeschlossen wurde. Mieter wiederum sollten die Zustimmung zu Mieterhöhungen nicht vorschnell erteilen und die Vereinbarkeit mit aktuellen Mietspiegeln prüfen, um überhöhte Forderungen zu erkennen.
Kriterium Reguläre Mieterhöhung Modernisierung Staffelmiete Indexmiete
Maximale Erhöhung Bis zu 20 % in 3 Jahren (in manchen Städten 15 %) 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr Vertraglich festgelegt, meist alle 12 Monate Anpassung nach Verbraucherpreisindex
Abstand zwischen Erhöhungen Mindestens 12 Monate Keine spezielle Begrenzung, aber jährliche Abrechnung üblich Vom Vertrag vorgegeben Mindestens 12 Monate
Voraussetzung Schriftliche Ankündigung, Zustimmung/Mieterhöhungsklage Modernisierung muss den Wohnwert erhöhen, Ankündigung 3 Monate vorher Schriftliche vertragliche Vereinbarung Vertragliche Vereinbarung, Orientierung am Index

Pro und Contra der verschiedenen Mieterhöhungs

Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen muss eine Mieterhöhung erfüllen?

Eine Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis muss stets schriftlich und nachvollziehbar mitgeteilt werden, dabei sind genaue Fristen für Annahme oder Widerspruch einzuhalten. Unklare Formulierungen führen oft zu Ungültigkeit, weshalb präzise und rechtlich korrekte Angaben zwingend sind.

Wie muss die Mieterhöhung korrekt schriftlich mitgeteilt werden?

Die Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich vorgelegt werden, entweder per Brief oder elektronisch, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Wesentlich ist, dass die Erhöhung klar beziffert und transparent begründet wird, etwa durch Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB. Ein bloß allgemeiner Hinweis auf gestiegene Kosten ist unzureichend. Die Mitteilung muss die bisherige und die neue Miete nennen und den Erhöhungszeitpunkt eindeutig festlegen. Eine nicht nachvollziehbare Begründung oder fehlende Vergleichswerte führen dazu, dass die Mieterhöhung unwirksam ist.

Welche Fristen sind bei Annahme oder Widerspruch maßgeblich?

Nach Zugang der Mieterhöhung hat der Mieter eine Überlegungsfrist von mindestens zwei Monaten, um der Erhöhung zuzustimmen oder schriftlich Widerspruch einzulegen. Erfolgt keine Zustimmung oder kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gilt die Mieterhöhung als genehmigt. Wichtig ist, dass die Erhöhung frühestens zum Ablauf von 15 Monaten nach der letzten Mieterhöhung wirksam wird. Diese Fristen geben dem Mieter ausreichend Zeit zur Prüfung, sollen aber auch klare Regeln für die Anpassung der Miete sichern.

Häufige Formulierungsfehler und wie man sie vermeidet

Oft werden Mieterhöhungen zu unpräzise formuliert, etwa wenn keine konkrete Monatsmiete oder kein Beginn genannt wird. Auch fehlende oder fehlerhafte Bezugnahmen auf die Vergleichsmiete oder die Einhaltung der Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren führen zur Fehlerhaftigkeit. Ein typischer Fehler ist die Verwendung vager Formulierungen wie „aufgrund gestiegener Kosten“. Tipp: Formulierungsvorlagen von renommierten Mieterverbänden nutzen und stets prüfen, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Hinweis: Bei Mietverträgen mit individuellen Vereinbarungen, wie Staffelmiete oder Indexmiete, ist besondere Vorsicht geboten, da hier eigene Regelungen gelten können. Für Mieter ist es empfehlenswert, die Mitteilung genau zu lesen und bei Unklarheiten frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Genaue Information zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der jeweils gültige Mietspiegel, der bei der Kommune oder online zugänglich ist, zum Beispiel über Deutscher Mieterbund. Die Einhaltung der Form- und Fristvorgaben sichert beiden Seiten Klarheit und Rechtssicherheit im laufenden Mietverhältnis.

Welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten haben Mieter bei einer Mieterhöhung?

Mieter können einer Mieterhöhung widersprechen, wenn formale Fehler vorliegen, die Erhöhung nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich erfolgt oder die angesetzte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Anpassung rechtlich prüfen zu lassen oder eine Einigung mit dem Vermieter anzustreben.

Wann und wie kann der Mieter der Erhöhung widersprechen oder sie ablehnen?

Ein Widerspruch gegen eine Mieterhöhung ist zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden. Dazu zählt insbesondere, dass der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich und mit einer Begründung vorlegt. Fehlt diese Begründung oder ist die Erhöhung nicht qualifiziert nach § 558 BGB formuliert, kann der Mieter die Zustimmung verweigern. Außerdem hat der Mieter ein Ablehnungsrecht, wenn die geforderte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt oder die Kappungsgrenze von maximal 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren in der Region nicht beachtet wurde. Der Mieter muss dem Vermieter die Ablehnung schriftlich mitteilen, idealerweise unter Angabe der Gründe.

Überblick zu Vermieter-Mieter-Streitigkeiten und rechtlichen Schritten

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. In vielen Fällen hilft eine Prüfung durch den örtlichen Mieterschutzverein oder eine anwaltliche Beratung, um Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Mieterhöhung zu beurteilen. Konflikte entstehen häufig, wenn der Vermieter Modernisierungskosten geltend macht, die nicht klar von regulären Mieterhöhungen unterschieden wurden, oder wenn der Mietvertrag keine klare Regelung für künftige Erhöhungen enthält. Vor Gericht prüft das Amtsgericht den Einzelfall, insbesondere die Angemessenheit nach dem örtlichen Mietspiegel und die Einhaltung von Fristen. Für Mieter ist es zudem wichtig, Änderungen der mietrechtlichen Rahmenbedingungen im Auge zu behalten, vor allem mit den geplanten Reformen ab Juli 2026.

Checkliste für Mieter: So prüfen Sie eine Mieterhöhung rechtssicher

Bei Eingang einer Mieterhöhung sollten Mieter folgende Punkte sorgfältig überprüfen:

  • Ist die Mieterhöhung schriftlich erfolgt und transparent begründet?
  • Wurde die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt ermittelt (z. B. aktueller Mietspiegel)?
  • Ist die Erhöhung innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten und unter Beachtung der Kappungsgrenze erfolgt?
  • Entspricht die neue Miete den Vorgaben des Mietvertrags, insbesondere bei Index- oder Staffelmieten?
  • Wurde keine Modernisierungsumlage unzulässig mit eingerechnet?
Tipp: Dokumentieren Sie alle Erklärungen und bereiten Sie sich bei Unsicherheiten auf eine Beratung bei Mietervereinen oder Fachanwälten vor. So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und können eine unrechtmäßige Mieterhöhung rechtssicher abwehren.

Kurzer Vergleich: Widerspruch gegen Mieterhöhung – Chancen und Risiken

Kriterium Widerspruch einlegen Erhöhung akzeptieren
Rechtliche Absicherung Schützt vor unrechtmäßiger Mieterhöhung Vermeidet Rechtsstreit, akzeptiert höhere Kosten
Finanzielle Belastung Bleibt ggf. bei niedriger Miete, aber mögliche Rechtskosten Erhöhte Miete ab Zahlungstermin
Beziehungsstatus Vermieter Kann zu Konflikten führen Wahrung des guten Verhältnisses

Empfehlung: Ein Widerspruch lohnt sich besonders für Mieter, bei denen die Mieterhöhung stark von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweicht oder formale Fehler vorliegen. Für alle anderen kann eine Prüfung und gegebenenfalls eine verhandelte Einigung eine pragmatische Lösung sein.

Weitere Informationen finden Sie unter Mieterverein und Bundesministerium der Just

Welche Änderungen bringt das Mietrechtsgesetz 2026 für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis?

Das Mietrechtsgesetz 2026 bringt umfangreiche Neuerungen für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis, die den Schutz der Mieter deutlich stärken und die Erhöhungsmöglichkeiten für Vermieter in verschiedenen Bereichen, insbesondere bei Index- und Staffelmieten, klarer regeln. Gleichzeitig erhöht es die Transparenz und Rechtssicherheit für beide Parteien.

Überblick zu den geplanten oder bereits in Kraft getretenen Neuerungen

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen, die das Mietrecht modernisieren und an aktuelle Wohnraumsituationen anpassen. Dazu zählt insbesondere eine bundesweit einheitlichere Anwendung des Mietspiegels sowie strengere Anforderungen an die Begründung und Dokumentation von Mieterhöhungen. Die bisher oft umstrittenen Kappungsgrenzen werden teilweise flexibler gestaltet, gleichzeitig aber auch die Informationspflichten für Vermieter ausgeweitet. Auch die zeitlichen Abstände zwischen den Mieterhöhungen wurden angepasst, um häufige, willkürliche Erhöhungen zu verhindern.

Auswirkungen auf Mieterhöhungen bei Index- und Staffelmieten

Das neue Gesetz verschärft die Regeln für Indexmieten. So dürfen Anpassungen nur noch erfolgen, wenn die Indexklausel exakt den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) zugrunde legt, während indirekte oder unklare Formulierungen unwirksam sind. Zudem wurde festgelegt, dass eine Indexmiete nicht zur Entwertung der Rechte des Mieters führen darf, indem Anpassungen pauschal oder automatisiert vorgenommen werden. Bei Staffelmieten wurden Höchstgrenzen für die Staffelbeträge eingeführt, um unbegrenzte Steigerungen im Zeitverlauf auszuschließen. Diese Änderungen verhindern, dass Vermieter über Staffelmietvereinbarungen unangemessen hohe Mieterhöhungen durchsetzen können.

Welche Rechte werden für Mieter zusätzlich gestärkt?

Neu eingeführt ist ein umfassender Anspruch auf transparente Mitteilung aller Berechnungsgrundlagen für Mieterhöhungen. Mieter erhalten das Recht, binnen bestimmter Fristen Einsicht in Vergleichsmieten und Berechnungen der ortsüblichen Miete zu verlangen. Außerdem wurde der Kündigungsschutz bei berechtigten Mieterhöhungen subtil verbessert: Mieter können nun in definierten Fällen rechtzeitig und einfach auf Nachteile reagieren, beispielsweise durch Härtefallregelungen. Tipp: Es lohnt sich für Mieter, bei jeder Mieterhöhung alle Angaben sorgfältig zu prüfen und im Zweifel eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, da erste Formfehler häufig zu einer Unwirksamkeit der Erhöhung führen.

Vergleich der Mieterhöhungsarten vor und nach der Mietrechtsreform 2026

Kriterium Bisher Nach Mietrechtsgesetz 2026
Begründungspflicht Nur bei Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Ausführliche Dokumentationspflicht inkl. Vergleichsmietenauskunft
Indexmieten Indexklauseln häufig ungenau formuliert Verpflichtende klare Bezugnahme auf vordefinierten Index (VPI)
Staffelmieten Keine gesetzliche Begrenzung der Staffelhöhe Maximale prozentuale Erhöhung innerhalb definierter Zeiträume
Kappungsgrenze Bis zu 20 % Steigerung in 3 Jahren Regionale Anpassungen möglich; strengere Kontrollen vorgesehen

Pro und Contra der Mietrechtsreform 2026 bei Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis

Pro: Erhöhte Transparenz und Dokumentationspflichten machen Mieterhöhungen nachvollziehbarer und schützen Mieter vor willkürlichen Erhöhungen. Klare Regeln für Index- und Staffelmieten schaffen Rechtssicherheit und verhindern versteckte Kostensteigerungen. Verbessertes Kündigungsschutzrecht bietet Mietern mehr Sicherheit und Handlungsspielraum.

Contra: Vermieter sehen sich durch strengere Regelungen und erhöhte Bürokratie stärker belastet. Das könnte Investitionen in Modernisierung verzögern. Regionale Anpassungen der Kappungsgrenze können zudem Unsicherheit erzeug

Fazit

Die Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, die sowohl Mieter als auch Vermieter schützen. Wichtig ist, dass Mieterhöhungen immer schriftlich erfolgen müssen, sich an die ortsübliche Vergleichsmiete halten und gesetzliche Fristen eingehalten werden. Für Mieter lohnt es sich, Angebote sorgfältig zu prüfen und bei Zweifeln eine fachkundige Beratung, zum Beispiel durch einen Mieterverein, einzuholen.

Vermieter sollten vor einer Mieterhöhung genau prüfen, ob alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wer eine geplante Mieterhöhung erhält, sollte in jedem Fall prüfen, ob die Voraussetzungen rechtskonform sind, und gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder rechtlichen Rat suchen. So lassen sich unnötige Konflikte vermeiden und das Mietverhältnis bleibt auf einer fairen Basis.

Häufige Fragen

Wann ist eine Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis rechtlich erlaubt?

Eine Mieterhöhung während eines laufenden Mietverhältnisses ist erlaubt, wenn der Mietvertrag keine Erhöhung ausschließt und die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt ist. Zudem muss die Mieterhöhung schriftlich erfolgen und die gesetzlichen Fristen beachtet werden.

Wie hoch darf die Miete im bestehenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren steigen?

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 15 bis 20 Prozent steigen, abhängig von der regionalen Kappungsgrenze. Modernisierungszuschläge können zusätzlich berechnet werden, sind aber gesondert auszuweisen.

Welche Fristen und Formalitäten sind bei einer Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis einzuhalten?

Der Vermieter muss die Mieterhöhung mindestens drei Monate im Voraus schriftlich ankündigen. Die Begründung muss nachvollziehbar sein, zum Beispiel durch Bezugnahme auf den Mietspiegel oder Modernisierungsmaßnahmen.

Wie oft darf die Miete während eines bestehenden Mietverhältnisses erhöht werden?

Mieterhöhungen sind nicht beliebig oft erlaubt. Nach einer Mieterhöhung muss mindestens ein Jahr bis zur nächsten Erhöhung vergehen. Die gesetzliche Kappungsgrenze begrenzt außerdem die Gesamterhöhung innerhalb von drei Jahren.

Quellen

Verfasst von

Tobias Wendland betreut in der Redaktion die Themen rund um Wohnen, Miete und Immobilien. Er verfolgt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und übersetzt sie in verständliche Beiträge.

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