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Kindesunterhalt

Wann besteht Unterhaltspflicht für ein volljähriges Kind in der Ausbildung

Elterliche Unterhaltspflicht für volljähriges Kind in erster Ausbildung erläutert
Unterhaltspflicht für volljährige Kinder in der Ausbildung verstehen

⏱ 15 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Unterhaltspflicht besteht bei erster Ausbildung ohne eigenständige Einkünfte.
  • Beide Eltern sind grundsätzlich barunterhaltspflichtig für volljährige Kinder.
  • Unterhalt endet bei Ausbildungsabschluss oder finanzieller Selbstständigkeit.
  • Fernlehrgänge gelten nur bei Vergleichbarkeit mit Berufsausbildung.

✓ Redaktionell geprüft und freigegeben.

rechtliche Grundlage für den Unterhalt eines volljährigen Kindes basiert darauf, ob es noch in einer ersten Ausbildung steckt und seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ausbildung schulisch oder beruflich erfolgt. Auch wenn das Kind volljährig und rechtlich erwachsen ist, besteht häufig weiter eine Unterhaltspflicht beider Elternteile – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen. Typische Situationen sind beispielsweise ein Studium, eine Berufsausbildung oder eine sonstige weiterführende Qualifikation.

Eltern sollten sich daher genau informieren, ab wann und unter welchen Bedingungen sie für ein volljähriges Kind im Rahmen des Kindesunterhalts zahlen müssen. Dabei ist auch zu beachten, wie sich Besonderheiten wie eigene Einkünfte des Kindes, ein möglicher Hausstand oder Abbruch der Ausbildung auf die Unterhaltspflicht auswirken. Eine präzise Kenntnis dieser Regelungen hilft, unangenehme Überraschungen oder Streitigkeiten zu vermeiden und schafft Planungssicherheit für die gesamte Familie.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt hat?

Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich in einer anerkannten Ausbildung befindet und keine eigenständigen ausreichenden Einkünfte erzielt. Entscheidend sind die Art der Ausbildung, der Ausbildungsort sowie die Wohnsituation des Kindes.

Bedeutung der Volljährigkeit für den Unterhaltsanspruch

Mit Erreichen der Volljährigkeit endet die elterliche Unterhaltspflicht nicht automatisch. Das Kind gilt rechtlich als eigenständig, aber es bestehen weiterhin Unterhaltsansprüche, wenn es sich in einer angemessenen Schulausbildung oder beruflichen Ausbildung befindet. Wichtig ist, dass beide Elternteile grundsätzlich barunterhaltspflichtig sind, das heißt, sie müssen monatliche Geldleistungen erbringen. Die Unterhaltspflicht ruht nur, wenn das Kind eigene Ausbildungen abgeschlossen hat oder finanziell selbstständig ist.

Unterschied zwischen laufender Schulausbildung und Berufsausbildung

Während sich Kinder in laufender schulischer Ausbildung vor Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich in der Unterhaltspflicht ihrer Eltern befinden, gelten für volljährige Kinder besondere Voraussetzungen. Für die Zeit der Berufsausbildung oder eines Studiums müssen Eltern nur zahlen, wenn die Ausbildung auf eine wirtschaftlich vernünftige, abgeschlossene Bildungsphase zusteuert. Ein Beispiel: Nach dem Abitur folgt eine kaufmännische Ausbildung oder ein Studium, wozu die Unterhaltsansprüche fortbestehen. Unterhalt entfällt hingegen, wenn das volljährige Kind absichtlich eine Ausbildung unterbricht oder sich längere Zeit arbeitslos meldet.

Anerkannte Ausbildungsformen: Berufsausbildung, Studium und sonstige Ausbildungen (inkl. Fernlehrgänge)

Als anerkannte Ausbildungsformen zählen klassische Berufsausbildungen, Hochschulstudiengänge sowie auch andere Ausbildungen, wie beispielsweise Fernlehrgänge oder Weiterbildungskurse, sofern sie qualifizierend sind und auf eine berufliche Stellung vorbereiten. Für Fernlehrgänge etwa gilt, dass sie nur dann unterhaltsrechtlich anerkannt werden, wenn sie zeitlich und inhaltlich mit einer regulären Berufsausbildung vergleichbar sind. Andernfalls kann es zu Leistungskürzungen kommen, insbesondere wenn das Kind nebenbei bereits eigene Einnahmen erzielt.

Wohnsituation und deren Einfluss auf die Unterhaltspflicht

Die Wohnsituation wirkt sich erheblich auf die Höhe und Dauer der Unterhaltspflicht aus. Übt das volljährige Kind seine Ausbildung außerhalb des Elternhauses aus und zieht aus, erhöht sich der Bedarf meist durch zusätzliche Kosten für Miete, Verpflegung und sonstige Lebenshaltungskosten. Wohnt das Kind hingegen weiterhin im elterlichen Haushalt, wird der Unterhalt oft niedriger angesetzt, da das Kind bereits in der familiären Gemeinschaft lebt und wirtschaftliche Vorteile hat. Tipp: In neuen Familienkonstellationen, z. B. bei Wiederverheiratung eines Elternteils, sollten Unterhaltszahlungen sorgfältig abgestimmt werden, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Wie wird die Höhe des Unterhalts für ein volljähriges Kind in Ausbildung bestimmt?

Die Höhe des Unterhalts für ein volljähriges Kind in Ausbildung richtet sich vor allem nach der Düsseldorfer Tabelle ab der Volljährigkeit, dem anrechenbaren Einkommen des Kindes sowie dem Selbstbehalt der Eltern. Dabei wird die Ausbildungsvergütung und eigenes Einkommen des Kindes berücksichtigt.

Die Düsseldorfer Tabelle gilt auch für volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, und bietet maßgebliche Leitlinien zur Höhe des Unterhalts. Ab dem 18. Lebensjahr wird der Bedarf des Kindes anhand des Nettoeinkommens der unterhaltspflichtigen Eltern berechnet. Dabei sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, und der Kindesunterhalt bemisst sich in der Regel an den Tabellenwerten. Allerdings beachten Gerichte, dass sich durch Ausbildungsvergütungen oder eigenes Einkommen des Kindes der Unterhaltsanspruch reduzieren kann.

Der Selbstbehalt der Eltern ist ein entscheidender Faktor: Er bezeichnet den Betrag, der den Eltern nach Abzug des Kindesunterhalts mindestens verbleiben muss, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Im Jahr 2026 liegt der Selbstbehalt bei mindestens 1.370 Euro netto für erwerbstätige Unterhaltspflichtige und 1.160 Euro für Nicht-Erwerbstätige. Nur das Einkommen oberhalb dieses Selbstbehalts kann zur Zahlung an das volljährige Kind herangezogen werden, sodass die Unterhaltszahlungen nicht zu einer Existenzgefährdung der Eltern führen.

Ein Beispiel: Ein volljähriges Kind macht eine duale Berufsausbildung und erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung von 700 Euro netto. Bei einem Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle von etwa 860 Euro reduziert sich der Unterhaltsanspruch um die Ausbildungsvergütung. Das bedeutet, die Eltern müssen nur die Differenz von 160 Euro zahlen, sofern ihr Einkommen den Selbstbehalt nicht unterschreitet. Befindet sich ein volljähriges Kind in einer schulischen Ausbildung ohne eigenes Einkommen, liegt der Unterhaltsbedarf meist unverändert bei dem Tabellenbetrag.

Eigenes Einkommen des Kindes, etwa aus Nebenjobs, wird ebenfalls angerechnet. Hierbei gilt grundsätzlich: Einkommen des Kindes, das den Grundbedarf übersteigt, vermindert den Unterhaltsanspruch. Daraus ergibt sich ein komplexes Zusammenspiel zwischen Bedarf, eigenem Einkommen und Leistungsfähigkeit der Eltern. Aus diesem Grund ist eine genaue Prüfung im Einzelfall notwendig, zum Beispiel unter Einbeziehung des Jugendamts oder eines Fachanwalts für Familienrecht.

Vergleich entscheidender Kriterien bei der Unterhaltshöhe
Kriterium Einfluss auf Unterhaltsbetrag Praxisbeispiel
Düsseldorfer Tabelle Grundlage für Berechnung des Unterhaltsbedarfs Tabellenwert 860 € bei Einkommen der Eltern 3.500 € netto
Selbstbehalt der Eltern Mindestsumme, die Eltern zur Verfügung behalten müssen 1.370 € netto für Erwerbstätige sorgt für Deckelung
Ausbildungsvergütung des Kindes Reduziert den Unterhaltsbedarf um den Vergütungsbetrag 700 € Ausbildungsvergütung mindern den Bedarf
Eigenes Einkommen des Kindes Wird auf Unterhalt angerechnet und verringert die Leistungspflicht Nebenjob mit 300 € brutto reduziert Unterhaltsanspruch

Pro:

  • Klare Berechnungsgrundlage durch Düsseldorfer Tabelle
  • Berücksichtigung des Selbstbehalts schützt Eltern vor Existenzverlust
  • Flexibilität durch Anrechnung von Ausbildungsvergütung und eigenem Einkommen

Contra:

  • Komplexität erfordert oft fachliche Beratung
  • Uneinheitliche Entscheidungen bei nicht standardisierten Ausbildungsformen
  • Klärungsbedarf bei Fällen mit neuer Familie eines Elternteils

Empfehlung: Eltern und volljährige Kinder in Ausbildung sollten frühzeitig Unterhaltsberechnungen individuell prüfen lassen, um eine realistische und faire Unterhaltszahlung zu gewährleisten. Das Jugendamt sowie spezialisierte Familienrechtsanwälte bieten hierzu wertvolle Unterstützung.

Achtung: Bei Beendigung der Ausbildung oder Änderung der Einkommensverhältnisse sollte eine Überprüfung und Anpassung des Unterhalts erfolgen

Welche Besonderheiten und Änderungen gelten für den Unterhalt volljähriger Kinder ab 2026?

Ab 2026 greifen modifizierte Vorgaben in der Düsseldorfer Tabelle und neue Gerichtsurteile, welche die Unterhaltspflicht für volljährige Kinder in der Ausbildung präzisieren. Insbesondere Fernlehrgänge werden stärker berücksichtigt, während der Status als „privilegiertes volljähriges Kind“ und das Wohnrecht entscheidend für die Dauer des Unterhalts sind.

Neue Regelungen in der Düsseldorfer Tabelle und deren Auswirkungen

Zum 1. Januar 2026 führte die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasste Einkommensgruppen sowie leicht erhöhte Unterhaltsbeträge ein, wobei insbesondere der Selbstbehalt der Eltern marginal angepasst wurde. Für Eltern bedeutet dies, dass bei einem bereinigten Nettoeinkommen bis ca. 1.960 Euro der Selbstbehalt bei 1.370 Euro liegt. Die Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder werden differenzierter bewertet und orientieren sich stärker an tatsächlichen Ausbildungskosten statt pauschalen Werten. So ermöglicht die aktualisierte Tabelle passgenauere Berechnungen und kann in Einzelfällen zu höheren Zahlungsbeträgen führen, wenn Ausbildungskosten – z. B. durch spezielle Lehrgänge oder Fahrtkosten – nachgewiesen werden.

Aktuelle Rechtsprechung zu Fernlehrgängen und Ausbildungskosten

Verschiedene Gerichte bestätigen inzwischen, dass Fernlehrgänge, sofern sie staatlich anerkannt und berufsqualifizierend sind, als Ausbildung im Sinne der Unterhaltspflicht gelten. Das ist relevant, da solche Lehrgänge häufig kostenintensiv sind und zuvor von Unterhaltspflichtigen infrage gestellt wurden. Eltern müssen nun gezielt prüfen, ob ein Fernlehrgang als förderungswürdig gilt. Ein typisches Beispiel ist der Online-Studiengang zum IT-Administrator, der in der Praxis von Gerichten als vollwertige Berufsausbildung anerkannt wird. Dadurch erhöht sich die Bereitschaft zur Kostenübernahme beim Kindesunterhalt.

Was bedeutet der Begriff „privilegiertes volljähriges Kind“ und wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?

Der Begriff „privilegiertes volljähriges Kind“ bezieht sich auf Kinder, die sich noch in der Schulausbildung befinden und keinen eigenen Haushalt führen. Diese Kinder genießen Vorteile im Unterhaltsrecht: Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit, sondern kann sich bis zum Ende der Erstausbildung erstrecken. Wichtig ist, dass das Kind ausreichend Zeit aufwendig investiert und keine verzögerte Ausbildung vorsätzlich herbeiführt. Eltern haben hier die Pflicht, auch für Kosten wie Klassenfahrten oder notwendige Lernmaterialien aufzukommen. Ist das Kind hingegen bereits mit eigenen Kindern verheiratet oder führt einen eigenen Hausstand, gilt es nicht mehr als privilegiert.

Wohnrecht und eigenständige Haushaltsführung – wann endet die elterliche Unterhaltspflicht?

Die elterliche Unterhaltspflicht für volljährige Kinder endet in der Regel, sobald das Kind einen eigenen Hausstand begründet und über ein gesichertes Einkommen oder Vermögen verfügt. Ausnahmen bestehen, wenn die Ausbildung noch andauert und der Wohnwechsel beispielsweise durch die Notwendigkeit eines Ausbildungsplatzwechsels gerechtfertigt ist. Das Wohnrecht der Eltern endet häufig mit der Volljährigkeit, dennoch können Unterstützungen für Unterkunftskosten weiter erforderlich sein, falls der Nachwuchs keine ausreichenden Mittel zur eigenständigen Haushaltsführung hat. Zu beachten ist, dass bei Trennung oder neuer Partnerkonstellation der Unterhaltsanspruch durch eine sog. „neue Familie“ unter Umständen beeinflusst wird, hier aber der Kindesunterhalt strikt getrennt zu sehen ist.

Tipp: Eltern sollten frühzeitig und transparent mit ihren volljährigen Kindern über die Ausbildungsdauer und -kosten sprechen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Ebenso ratsam ist eine individuelle Beratung durch das Jugendamt oder einen spezialisierten Rechtsanwalt, um die sich ab 2026 veränderten Rahmenbedingungen optimal zu nutzen und rechtskonform umzusetzen.

Was sind häufige Fehler, die Eltern oder volljährige Kinder beim Unterhalt für die Ausbildung machen?

Häufige Fehler beim Unterhalt für die Ausbildung eines volljährigen Kindes entstehen durch Missverständnisse bezüglich Unterhaltspflicht und Kindergeldanspruch, falsche Einschätzungen zur Ausbildungsdauer, fehlende Nachweise und eine unzureichende Kommunikation zwischen allen Beteiligten, was unnötige Konflikte und Verzögerungen verursacht.

Verwechslung von Unterhaltspflicht und Kindergeldanspruch

Eltern und volljährige Kinder verwechseln oft die Unterhaltspflicht mit dem Anspruch auf Kindergeld, was dazu führt, dass Unterhaltsansprüche nicht korrekt bewertet oder geltend gemacht werden. So endet die Kindergeldzahlung normalerweise mit dem 25. Lebensjahr, unabhängig davon, ob die Ausbildung abgeschlossen ist. Die Unterhaltspflicht hingegen besteht weiter, solange das Kind sich in der angemessenen Ausbildung befindet und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Ein typisches Beispiel ist, dass Eltern das Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen, obwohl dieser Anspruch eigenständig besteht. Diese Unterscheidung ist für eine korrekte Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder essenziell.

Fehleinschätzung der Ausbildungsdauer und Verlängerungen

Ein weiterer häufiger Fehler betrifft das Unterschätzen der tatsächlichen Ausbildungszeit. Verlängert sich eine Ausbildung etwa durch Zusatzqualifikationen, Studienwechsel oder Krankheit, wird der Unterhaltsanspruch oft voreilig beendet. Eltern setzen den Unterhalt dann fälschlicherweise aus, obwohl rechtlich weiterhin eine Unterhaltspflicht besteht. Rechtlich akzeptiert wird eine angemessene Ausbildungszeit, die je nach Ausbildungsform und individuellen Umständen variieren kann – meist zwischen 3 und 6 Jahren. Auch die Anerkennung von Fernlehrgängen als Berufsausbildung führt manchmal zu Streitigkeiten, wenn Behörden und Eltern unterschiedliche Auffassungen haben.

Fehlender Nachweis der Ausbildung oder Ausbildungsaufwandes

Viele Eltern fordern Nachweise für die Ausbildung, während volljährige Kinder diese nicht immer rechtzeitig oder in ausreichender Form erbringen. Das kann den Unterhaltsanspruch gefährden oder zu Verzögerungen führen. Es empfiehlt sich, regelmäßige Nachweise, zum Beispiel Immatrikulationsbescheinigungen oder Ausbildungsbescheinigungen, frühzeitig und vollständig vorzulegen, um komplexe Nachfragen zu vermeiden. Ohne diese Dokumente kann ein Unterhaltsanspruch stark gefährdet werden, selbst wenn die Ausbildung weiterhin stattfindet.

Unklare Kommunikation zwischen Eltern, Kind und Behörden – wie lässt sich das vermeiden?

Eine unklare oder unregelmäßige Kommunikation erschwert die Abstimmung aller relevanten Details und führt häufig zu Streitigkeiten. Eltern, volljährige Kinder und involvierte Behörden wie Jugendämter oder Unterhaltsstellen sollten frühzeitig und transparent Informationen austauschen und alle Fristen einhalten. Ein strukturierter Kommunikationsplan, etwa mit festen Terminen zur Vorlage von Nachweisen, kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Tipp: Gemeinsame Gespräche mit einer neutralen Beratungsstelle oder einem Fachanwalt für Familienrecht können zudem dabei unterstützen, alle Ansprüche und Pflichten klar zu regeln und so Konflikte zu reduzieren.

Wie können Eltern und volljährige Kinder ihre Unterhaltspflichten und -ansprüche praktisch regeln?

Eltern und volljährige Kinder sollten Unterhaltspflichten und -ansprüche möglichst gemeinsam und offen klären, um Konflikte zu vermeiden. Ein klarer, schriftlicher Vertrag schafft Sicherheit und schützt vor späteren Streitigkeiten. Behörden oder rechtliche Beratung können ergänzend Unterstützung bieten.

Tipps zur einvernehmlichen Vereinbarung ohne Gerichtsverfahren

Eine einvernehmliche Unterhaltsvereinbarung sollte detailliert regeln, ob der Unterhalt als monatliche Geldzahlung erfolgt, welchen Zeitraum die Zahlung umfasst und wie sich die Höhe berechnet. Es empfiehlt sich, die Lebensumstände des volljährigen Kindes, insbesondere Ausbildungskosten, Fahrt- und Wohnkosten, transparent offenzulegen. Erfahrungsgemäß vermeiden Paare Konflikte, wenn regelmäßige Gespräche stattfinden und finanzielle Veränderungen frühzeitig kommuniziert werden. Ein schriftlicher Vertrag – auch formlos per E-Mail – dokumentiert diese Absprachen und kann bei Bedarf als Nachweis dienen.

Wann und wie kann die Jugend- oder Unterhaltsbehörde unterstützen?

Jugendämter und Unterhaltsbehörden beraten und vermitteln, wenn sich Eltern und volljährige Kinder nicht einigen können. Insbesondere bei komplizierten Berechnungen, z. B. bei wechselnden Einkommen der Eltern oder besonderem Förderbedarf des Kindes, helfen sie mit konkreten Leitlinien und Mustervereinbarungen. Die Behörde kann auf Antrag auch den sogenannten Unterhaltsvorschuss prüfen oder die Pflichten gegenüber einer neuen Familie abwägen, sodass eine faire Lastenverteilung gewährleistet ist. Die Teilnahme an Mediationen erleichtert oft eine außergerichtliche Einigung.

Checkliste für Unterhaltsansprüche und erforderliche Dokumente

Essentiell für die Beantragung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sind Nachweise über die Ausbildung (Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag), Einkommensnachweise der Eltern (Lohnabrechnungen, Steuerbescheide) und eine Aufstellung aller Ausbildungskosten, inklusive Miete oder Fahrtkosten. Je präziser diese Dokumente vorliegen, desto reibungsloser gestaltet sich die Prüfung der Unterhaltspflicht. Eine tabellarische Übersicht mit Kontaktdaten der Unterhaltsbehörden und Fristen hilft, Termine einzuhalten und Anträge vollständig einzureichen.

Wann ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll – Überblick zu typischen Konfliktsituationen

Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich bei wiederkehrenden Streitigkeiten über die Höhe des Kindesunterhalts, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern unklar oder Änderungen in der Unterstützung aufgrund einer neuen Familie zu klären sind. Auch bei Fragen zur Anrechnung von eigenem Einkommen des Kindes oder bei Unterhaltsrückständen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. In komplizierten Fällen kann ein Anwalt die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht steuern und individuelle Besonderheiten wie Fernlehrgänge oder duale Ausbildung berücksichtigen.

Kriterium Vereinbarung ohne Gericht Unterstützung durch Behörde Anwaltliche Beratung
Komplexität Einfach bis mittel Mittel bis hoch Hoch
Kosten Gering Kostenfrei oder überschaubar Variabel, ggf. höher
Dauer Schnell möglich Abhängig von Behörde Kann sich hinziehen
Verbindlichkeit Absprachen schriftlich Beratung, ggf. Bescheid Rechtliche Durchsetzung

Pro & Contra der Regelungswege:

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Schnell, kostengünstig, jedoch weniger verbindlich, besonders wenn sich Umstände unerwartet ändern.
  • Jugend-/Unterhaltsbehörde: Kostenfrei und vermittelt bei Differenzen, aber Verfahren können zeitintensiv sein.
  • Anwaltliche Beratung: Rechtssicher und durchsetzbar, jedoch mit höheren Kosten verbunden und meist für komplexe Fälle reserviert.

Empfehlung: Für die meisten Familien ist eine offene, schriftliche

Fazit

Die Unterhaltspflicht für ein volljähriges Kind besteht grundsätzlich nur während einer angemessenen Ausbildung und solange das Kind sich ernsthaft bemüht, diese erfolgreich abzuschließen. Eltern sollten daher den individuellen Ausbildungsweg ihres Kindes genau prüfen und nur dann Unterhalt zahlen, wenn das Kind in einer notwendigen und zumutbaren Ausbildung steht. Liegen Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Angemessenheit der Ausbildung vor, kann eine klare Kommunikation und ggf. rechtliche Beratung helfen, die finanzielle Verantwortung realistisch einzuschätzen.

Um Unsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Ausbildungsschritte des volljährigen Kindes regelmäßig zu begleiten und den Fortschritt zu dokumentieren. So lässt sich im Fall von Konflikten oder Veränderungen im Ausbildungsplan rechtzeitig reagieren und eine angemessene Unterhaltspflicht sicherstellen.

Häufige Fragen

Wann besteht Unterhaltspflicht für ein volljähriges Kind in Ausbildung?

Eltern sind verpflichtet, ihrem volljährigen Kind Unterhalt zu zahlen, solange es sich in einer angemessenen Erstausbildung oder einem Erststudium befindet und kein eigenes Einkommen in ausreichender Höhe hat.

Wie lange sind Eltern unterhaltspflichtig für ein volljähriges Kind?

Die Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder eines Erststudiums, maximal jedoch in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, vorausgesetzt, das Kind ist wirtschaftlich bedürftig.

Müssen beide Elternteile Unterhalt für das volljährige Kind zahlen?

Ja, ab Volljährigkeit sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wobei die Unterhaltshöhe nach deren Einkommen anteilig berechnet wird.

Welche Rolle spielt das Einkommen des volljährigen Kindes beim Unterhalt?

Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes, etwa durch Nebenjob oder BAföG, wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet und kann die Höhe des von den Eltern zu zahlenden Unterhalts reduzieren.

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