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Pflichtteil nur Geld verstehen: Rechte und Pflichten für Erben

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Pflichtteil nur Geld verstehen: Rechte und Pflichten für Erben

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Auf einen Blick

  • Pflichtteil ist nur ein Geldanspruch, kein Anspruch auf Gegenstände.
  • Pflichtteilsberechtigte erhalten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Berechnung basiert auf dem Verkehrswert des Nachlasses.
  • Erben müssen Pflichtteil auf Nachfrage auszahlen.
Fakten auf einen Blick

  • § 2303 BGB definiert den Pflichtteil
  • Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Pflichtteil nur Geld: Rechte und Pflichten für Erben

Der Begriff „Pflichtteil nur Geld“ bezeichnet die gesetzliche Regelung, dass der Pflichtteilsanspruch für enterbte oder benachteiligte Erben ausschließlich in einer Geldforderung besteht. Anders als beim Erbteil haben Pflichtteilsberechtigte keinen Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte oder Immobilien, sondern können lediglich eine Finanzzahlung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils verlangen. Dieser Anspruch ist in § 2303 BGB klar definiert und schützt nahe Angehörige vor vollständigem Erbverlust.

Für Erben bedeutet die Pflichtteilzahlung nicht nur eine finanzielle Verpflichtung, sondern auch klare Rechte und Pflichten im Umgang mit dem Nachlass. Sie sind verpflichtet, den Pflichtteil auf Nachfrage auszuzahlen, selbst wenn sie als Alleinerben den Nachlass verwalten. Die genaue Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem aktuellen Verkehrswert des Nachlasses, was oft zu Fragen rund um Wertermittlung und Fristen führt. Ein Verständnis der Grundlagen hinter dem „Pflichtteil nur Geld“ hilft Erben, Streitigkeiten zu vermeiden und ihre Verantwortungen rechtssicher zu erfüllen.

Die gesetzliche Verankerung des Pflichtteils als reiner Geldanspruch stellt sicher, dass enterbte Angehörige nicht auf bestimmte Objekte zugreifen dürfen, sondern lediglich eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten. Dadurch wird einerseits der Erbprozess vereinfacht, andererseits sind Erben jedoch verpflichtet, den nötigen Barwert aus ihrem Vermögen oder durch Verwertung des Nachlasses bereitzustellen. Dieses Zusammenspiel von Rechten und Pflichten prägt die zentrale Bedeutung des Pflichtteils im deutschen Erbrecht.

Was bedeutet „Pflichtteil nur Geld“ konkret für Erben und Pflichtteilsberechtigte?

Der Begriff „Pflichtteil nur Geld“ bedeutet, dass Pflichtteilsberechtigte keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände oder Immobilien aus dem Nachlass haben, sondern lediglich eine finanzielle Abfindung in Form eines Geldbetrags verlangen können. Dieser Geldanspruch ist gesetzlich strikt festgelegt.

Gesetzliche Grundlage und Definition des Pflichtteils als Geldanspruch

Der Pflichtteil ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 2303 BGB) als ein rein geldwerter Anspruch definiert. Pflichtteilsberechtigte – typischerweise enterbte Kinder oder Ehegatten – erhalten nicht automatisch physische Gegenstände oder Immobilien aus dem Nachlass, sondern können nur die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrags, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht, verlangen. Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich somit nach dem Wert des gesamten Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Dies bedeutet, dass auch wenn der Nachlass überwiegend aus Immobilien besteht, keine Pflicht entsteht, diese zu übergeben. Stattdessen wird ein entsprechender Geldwert ermittelt, der ausgezahlt werden muss. Die Regelung stellt sicher, dass Erben nicht gezwungen sind, Teile des Nachlasses physisch herauszugeben.

Warum gibt es keinen Pflichtteil in Form von Gegenständen oder Immobilien?

Die Beschränkung des Pflichtteils auf Geld hat praktische und rechtliche Gründe. Zum einen verhindert sie Streitigkeiten über die Zuteilung von konkreten Nachlassgegenständen, deren Wert und Zustand erheblich variieren können. Zum anderen bewahrt sie die Nachlassverwaltung vor komplexen Aufteilungen und ermöglicht eine klare Abwicklung. Immobilien oder wertvolle Sammlungen könnten sonst zu häufigen Konflikten führen, wenn Pflichtteilsberechtigte einzelne Gegenstände bevorzugen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz der Erben, die den Nachlass gesamthaft erhalten wollen und nicht durch Herausgabeverpflichtungen wirtschaftlich belastet sein sollen. Ein Alleinerbe etwa muss keine bestimmten Vermögenswerte physisch abgeben, sondern kann vielmehr den Pflichtteilsanspruch in Form einer Geldzahlung erfüllen, selbst wenn dies manchmal die Liquidierung von Vermögenswerten voraussetzt.

Abgrenzung zwischen Pflichtteil und regulärer Erbfolge

Der Pflichtteil unterscheidet sich grundlegend von der regulären Erbfolge. Während Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge sowohl materielle Vermögenswerte als auch Gegenstände erhalten, ist der Pflichtteil lediglich ein Ausgleichsanspruch bei Enterbung oder Ausschluss. Er sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass in Geld, wenn sie weniger oder nichts durch das Testament erhalten.

Dies führt dazu, dass bei regulärer Erbfolge die Teilhabe am Nachlass tatsächlich durch Sachwerte erfolgt, während beim Pflichtteil die Auszahlung eines Geldbetrags im Vordergrund steht. Pflichtteilsberechtigte müssen daher bereits vor Geltendmachung ihren Pflichtteilsanspruch auf den Geldbetrag beschränken. Im Alltag führt das oft zu Missverständnissen, wenn Erben glauben, dass Grundstücke oder Familienerbstücke pflichtteilsweise herausgegeben werden müssen – das ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Tipp: Pflichtteilsberechtigte sollten den Wert des Nachlasses sorgfältig ermitteln lassen, um eine faire Auszahlung zu erreichen. Bei Immobilien ist häufig eine professionelle Bewertung nötig, um den Geldwert des Pflichtteils korrekt zu bestimmen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil nur in Form von Geld und unter welchen Voraussetzungen?

Anspruch auf den Pflichtteil in Geld haben Ehegatten, Kinder und unter bestimmten Umständen auch Eltern des Erblassers, sofern sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt sind oder ihren gesetzlichen Erbteil nicht vollständig erhalten. Der Pflichtteil ist stets ein reiner Geldanspruch und kein Recht auf bestimmte Gegenstände.

Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen die Erben und besteht darin, eine Geldzahlung zu verlangen, die der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Anspruchsberechtigt sind in erster Linie der überlebende Ehegatte sowie die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und weitere Nachkommen. Fehlen solche Abkömmlinge, können unter Umständen auch die Eltern des Verstorbenen einen Pflichtteil beanspruchen, sofern sie im Testament übergangen wurden.

Eine bekannte Fallkonstellation ist die Enterbung: Wenn ein Erblasser ein Testament errichtet, das nahe Angehörige ausdrücklich oder faktisch von der Erbfolge ausschließt, können diese dennoch ihren Pflichtteil in Geld geltend machen. Die Enterbung führt nicht zum vollständigen Ausfall der Ansprüche, sondern zum Wegfall des Anwartschaftsrechts auf den Nachlass und zum Übergang auf den Pflichtteil. Wichtig ist, dass der Pflichtteil immer in Form von Geld gezahlt wird, niemals in Form von Vererbung konkreter Vermögensgegenstände.

Der Pflichtteilsanspruch kann zudem verloren gehen oder reduziert werden, wenn Berechtigte ihn ausdrücklich verzichten, beispielsweise durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht im Rahmen eines Erbvertrags. Aber auch grobe Pflichtverletzungen gegenüber dem Erblasser, wie schwere Straftaten, können den Anspruch ausschließen. Zudem ist zu beachten, dass der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt – in der Regel drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung.

Das Testament und der Erbvertrag spielen eine zentrale Rolle bei der Frage, wer tatsächlich für den Pflichtteil in Geld infrage kommt. Ein Testament kann zwar den Pflichtteilsberechtigten enterben, der gesetzliche Pflichtteil bleibt aber erhalten, sofern keine der Ausschlussgründe vorliegt. Im Erbvertrag kann durch bindende Vereinbarungen der Pflichtteilsanspruch für die Dauer des Vertrags ausgeschlossen oder modifiziert werden, jedoch nur innerhalb der gesetzlichen Schranken.

Tipp: Erben sollten frühzeitig prüfen, ob für nahe Angehörige Pflichtteilsansprüche bestehen, insbesondere wenn ein Testament den Nachlass ungleich verteilt. Da der Pflichtteil in Geld zu leisten ist, können Erben in der Praxis gezwungen sein, Vermögenswerte zu veräußern oder liquide Mittel vorzuhalten, um der Pflichtteilsauszahlung nachzukommen.

Wie wird der Pflichtteil ausschließlich als Geldzahlung berechnet und durchgesetzt?

Der Pflichtteil wird als Geldanspruch bemessen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Er berechnet sich aus dem Wert des Nachlasses abzüglich Verbindlichkeiten und wird durch eine formelle Geltendmachung beim Erben durchgesetzt, oftmals mit Fristen zur Wahrung der Ansprüche.

Schritt-für-Schritt Berechnung des Pflichtteils nach § 2303 BGB

Zur Berechnung des Pflichtteils ist zunächst der gesamte Nachlasswert zu ermitteln. Dabei werden alle Vermögenswerte des Erblassers, inklusive Immobilien, Bankguthaben und Wertgegenständen, zusammengefasst und Verbindlichkeiten abgezogen. Vom verbleibenden Reinnachlass wird der gesetzliche Erbteil bestimmt, etwa ein Viertel bei einem Kind als Alleinerbe. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils, also zum Beispiel ein Achtel des Reinnachlasses.

Wichtig: ist, dass Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten unter Umständen zum Nachlass hinzugerechnet werden, falls sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgten. Damit soll eine ungerechtfertigte Entziehung des Nachlasses verhindert werden. Die Pflichtteilsberechnung berücksichtigt zudem nur den Geldwert, nicht jedoch bestimmte Gegenstände oder Immobilien.

Beispielrechnung: vom Nachlasswert bis zur Pflichtteilsquote

Angenommen, der Nachlasswert beträgt 300.000 Euro, und der Erblasser hat ein Kind, das gesetzlich auf ein Viertel des Nachlasses erbberechtigt ist, also 75.000 Euro. Der Pflichtteil beträgt in diesem Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 37.500 Euro. Schulden oder Verbindlichkeiten von beispielsweise 20.000 Euro mindern den Nachlass auf 280.000 Euro, sodass sich der Pflichtteil auf 35.000 Euro reduziert.

Diese klar zu berechnenden Werte geben Erben und Pflichtteilsberechtigten Sicherheit. Fehler entstehen häufig, wenn Nachlasswerte unterschätzt oder Schenkungen nicht berücksichtigt werden. Eine korrekte Bewertung aller Vermögenswerte ist somit unerlässlich, um den Pflichtteil nur als Geldforderung präzise zu bestimmen.

Praxis: Wie und wann muss der Pflichtteil geltend gemacht und ausgezahlt werden?

Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch aktiv geltend machen, denn dieser entsteht nicht automatisch mit dem Erbfall. Üblicherweise erfolgt die Forderung schriftlich an den Erben oder das Nachlassgericht. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod und seiner Enterbung Kenntnis erlangt.

Tipp: Pflichtteilsberechtigte sollten ihre Ansprüche zeitnah anmelden, da eine versäumte Geltendmachung zu einem vollständigen Verlust führen kann. Der Pflichtteil wird als Geldzahlung fällig, wenn diese geltend gemacht wurde, unabhängig davon, ob der Erbe Vermögenswerte zur Verfügung hat oder nicht. In der Praxis kann es zu Verzögerungen kommen, wenn der Erbe nicht unmittelbar auszahlt oder die Nachlasswerte strittig sind.
Achtung: Erben haften unbeschränkt für die Auszahlung des Pflichtteils. Falls das vorhandene Barvermögen nicht ausreicht, müssen gegebenenfalls Vermögensgegenstände verkauft werden, um den Pflichtteil zu erfüllen. Eine direkte Herausgabe von Gegenständen ist rechtlich ausgeschlossen, da der Pflichtteil ausschließlich in Geld zu leisten ist.

Welche Pflichten und Risiken ergeben sich für Erben bei der Zahlung des Pflichtteils nur in Geld?

Erben haften unbeschränkt für die Zahlung des Pflichtteils in Geld, das heißt, sie müssen die Summe auch aus ihrem Privatvermögen erfüllen, wenn kein ausreichendes Barvermögen vorhanden ist. Verzögerungen oder falsche Abwicklungen können zusätzliche Kosten oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unbeschränkte Haftung der Erben für die Pflichtteilszahlung

Die Pflichtteilszahlung ist eine reine Geldforderung, die Erben selbst bei fehlendem Barvermögen ausgleichen müssen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass die Erben gesamtschuldnerisch haften, was bedeutet, dass jeder einzelne Erbe verpflichtet ist, die gesamte Pflichtteilsforderung zu erfüllen, sofern der Pflichtteilsberechtigte dies verlangt. Dies kann insbesondere in Fällen problematisch sein, in denen Erben nur noch vermögenswerte Gegenstände übernehmen, aber keinen flüssigen Betrag zur Verfügung haben.

Ein typisches Beispiel ist der Alleinerbe, der neben Immobilien oder Betriebsvermögen kaum liquide Mittel besitzt – hier droht die Zwangsveräußerung von Vermögenswerten oder der Einsatz privater Mittel, um dem Pflichtteilsberechtigten gerecht zu werden. Erben sollten daher die persönliche finanzielle Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen und frühzeitig mit den Pflichtteilsberechtigten Kommunikation betreiben, um Streitigkeiten oder Zwangsvollstreckungen zu verhindern.

Finanzierung der Pflichtteilszahlung: Barvermögen, Verkauf von Vermögenswerten oder Kredit?

Da der Pflichtteil grundsätzlich in Geld zu leisten ist, stellt sich für die Erben die Frage, wie sie die Liquidität sicherstellen können. Steht ausreichendes Barvermögen nicht zur Verfügung, bleiben nur zwei Optionen: der Verkauf von Vermögenswerten oder die Aufnahme eines Kredits. Der Verkauf kann sich auf Immobilien, Wertpapiere oder andere Nachlassgegenstände beziehen, was häufig zeitaufwändig und mit Wertverlusten verbunden sein kann. Insbesondere Immobilien verkaufen sich in der Regel nicht kurzfristig ohne Preisabschlag.

Tipp: Erben sollten frühzeitig eine realistische Wertermittlung des Nachlasses durchführen und dabei auch mögliche steuerliche Belastungen durch Verkaufserlöse einplanen. Zudem ist es ratsam, die Banken auf Kreditmöglichkeiten hinzuweisen, da ein günstiger Privatkredit oft günstiger ist als der laufende Wertverlust durch Eilverkäufe. Eine Kombination aus Teilverkauf und Kreditaufnahme ist in vielen Fällen die pragmatischste Lösung, um die Pflichtteilszahlungen zu leisten, ohne das Erbe vollständig zu entwerten.

Fehler vermeiden: Was passiert bei nicht fristgerechter Zahlung des Pflichtteils?

Die Zahlung des Pflichtteils muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen, meist drei Jahre ab Kenntnis der Erbschaft und des Pflichtteilsanspruchs. Versäumen Erben diese Frist oder leisten sie den Geldbetrag nicht vollständig, können Pflichtteilsberechtigte Verzugszinsen geltend machen, die nach § 291 BGB bis zu 5 Prozent über dem Basiszinssatz betragen. Darüber hinaus drohen weitere rechtliche Schritte, etwa eine Klage auf Zahlung, die zusätzliche Kosten verursachen und das Verhältnis zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten weiter belasten.

Achtung: Häufige Fehler sind unklare Erbauseinandersetzungen, fehlende Kommunikation mit den Pflichtteilsberechtigten und das Unterschätzen der Höhe des Pflichtteils. Auch wenn der Pflichtteilsanspruch zunächst bestritten wird, sollte die Zahlung im Falle einer späteren Rechtsprechung so schnell wie möglich nachgeholt werden, um Verzugszinsen und Verfahrenskosten zu minimieren. Erben empfiehlt sich, unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Zahlungsmodalitäten formal korrekt und fristgerecht zu regeln.

Welche Irrtümer und häufigen Probleme gibt es beim Pflichtteil nur Geld – und wie können Erben und Berechtigte diese umgehen?

Beim Pflichtteil nur Geld bestehen häufig Irrtümer, vor allem hinsichtlich der Art der Auszahlung und Fristen. Viele Erben glauben etwa, statt Geld auch Immobilien fordern zu können oder unterschätzen Verjährungsfristen. Eine rechtliche Absicherung durch klare Fristwahrung und pflichtteilssichere Dokumentation schützt vor Verlusten.

Mythos „Ich kann den Pflichtteil auch Immobilien oder Gegenstände statt Geld verlangen“

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, der Pflichtteil könne in Form von Immobilien, Kunstgegenständen oder sonstigen Nachlassobjekten eingefordert werden. Nach § 2303 BGB ist der Pflichtteilsanspruch strikt auf eine Geldzahlung gerichtet, die der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils entspricht. Erben, die versuchen, Sachwerte einzuklagen, verlieren oft Zeit und Geld, da sich das Gericht auf Barzahlung festlegt. Dies gilt auch, wenn der Nachlass überwiegend aus Immobilienwerten besteht. Eine sinnvolle Strategie ist daher, den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilien durch einen Gutachter ermitteln zu lassen und eine möglichst zeitnahe Auseinandersetzung unter den Erben anzustreben, um langwierige Verfahren zu vermeiden.

Verjährungsfristen und deren Bedeutung für die Durchsetzung des Pflichtteils

Die Verjährung spielt eine zentrale Rolle beim Pflichtteil nur Geld. Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbe von dem Anspruch und dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat (§ 195, 199 BGB). Eine häufige Fehlerquelle ist die fehlerhafte Fristberechnung oder das fehlende Wissen über den Todeszeitpunkt. Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch endgültig, selbst wenn er rechtlich unbestritten ist. Hinweis: Erben sollten möglichst frühzeitig nach dem Erbfall eine Prüfung der eigenen Ansprüche veranlassen und notfalls anwaltliche Beratung einholen, um die Fristen sicher zu wahren. Dies gilt insbesondere bei unklarer Nachlasslage oder Verschleierungsversuchen seitens anderer Miterben.

Checkliste: So sichern Sie Ihren Pflichtteilsanspruch und erfüllen Ihre Pflichten rechtssicher

Zur sicheren Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen: Erstens sollten Erben möglichst zeitnah und schriftlich den Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben oder dem Nachlassverwalter geltend machen. Zweitens ist die genaue Dokumentation aller Nachlasswerte und insbesondere von Immobilien notwendig, um eine realistische Berechnung des Pflichtteils durchzuführen. Drittens ist die Einhaltung der Drei-Jahres-Verjährungsfrist entscheidend, also die Fristnotizen im Kalender. Viertens ist eine fachkundige Beratung empfehlenswert, etwa von einem Fachanwalt für Erbrecht, um komplexe Sachverhalte zu klären und Fehler zu vermeiden. Fünftens sollten Erben ihre Mitwirkungspflichten bei der Nachlassverwaltung erfüllen, etwa durch Auskunftserteilungen, um Konflikte und langwierige Prozesse zu umgehen.

Aktuelle Entwicklungen: Schutz von Immobilien und neue Rechtsprechung zum Pflichtteil

Im Kontext des Pflichtteils nur Geld gewinnt der Schutz von Immobilien zunehmend an Bedeutung. Gesetzliche Neuerungen und Urteile zielen darauf ab, dass selbstgenutzte Eigenheime nicht durch Pflichtteilsansprüche unmittelbar verkauft werden müssen. So schützt etwa ein neues Gesetzesentwurf 2026 den Ehepartner besser vor einem Verkaufszwang des gemeinsamen Familienheims im Nachlass. Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt klargestellt, dass Schenkungen, die kurz vor dem Tod gemacht wurden, verstärkt in die Pflichtteilsberechnung einzubeziehen sind, um Umgehungen entgegenzuwirken. Diese Rechtsprechung kann den Umfang des Pflichtteils erhöhen und zeigt, wie dynamisch das Pflichtteilsrecht angepasst wird. Erben sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um ihre Rechte effektiv wahrzunehmen und potenzielle Nachlassstreitigkeiten zu minimieren.

Fazit

Der Pflichtteil nur Geld bietet eine klare und praktikable Lösung, um Erbansprüche ohne eine Aufteilung von Immobilien oder Familienbesitz durchzusetzen. Erben sollten jedoch genau prüfen, welche Vermögenswerte in die Pflichtteilsberechnung einfließen und welche Schritte zur Geltendmachung erforderlich sind. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht ist dabei oft entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und Konflikte zu minimieren.

Wer sich unsicher ist, ob der Pflichtteil in Geld für die eigene Situation sinnvoll ist, sollte gezielt Bilanz ziehen und individuelle rechtliche Optionen prüfen. Nur wer seine Rechte kennt und aktiv gestaltet, sichert sich eine stabile finanzielle Absicherung nach dem Erbfall.

Häufige Fragen

Was bedeutet Pflichtteil nur Geld für Erben?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe, der nur als Geldzahlung geltend gemacht werden kann. Er umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und schließt Sachwerte oder Immobilien aus.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil nur Geld?

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel enterbte Kinder, Ehegatten und Eltern des Verstorbenen. Sie erhalten keinen Anteil am Nachlass in Form von Gegenständen, sondern ausschließlich eine Geldzahlung.

Muss ich als Alleinerbe den Pflichtteil nur Geld auszahlen?

Ja, der Alleinerbe ist verpflichtet, den Pflichtteil in Geld an berechtigte Pflichtteilsberechtigte auszuzahlen. Dies kann auch aus eigenen Mitteln erfolgen, wenn nicht ausreichend liquide Mittel vorhanden sind.

Wie wird der Pflichtteil nur Geld berechnet?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert des gesamten Nachlasses. Auf dieser Basis wird der Geldanspruch ermittelt, der vom Erben zu zahlen ist.

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