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Scheidung & Trennung

Ehevertrag und Schenkungsteuer: Worauf es bei der Vermögensaufteilung bei Scheidung ankommt

Ehepaar bespricht Ehevertrag zur Vermögensaufteilung bei Scheidung und Schenkungsteuer
Ehevertrag regelt Vermögensaufteilung und Schenkungsteuer bei Scheidung

⏱ 14 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Ehevertrag regelt Vermögensaufteilung bei Scheidung rechtsverbindlich.
  • Schenkungen während Ehe können Schenkungsteuer auslösen.
  • Zugewinngemeinschaft gilt ohne Ehevertrag als gesetzlicher Güterstand.
  • Ehevertrag ermöglicht steueroptimierte Vermögensgestaltung.
Fakten auf einen Blick

  • Zeitraum Prüfung Schenkungsteuer: 10 Jahre

✓ Redaktionell geprüft und freigegeben.

steuerliche Belastungen im Zusammenhang mit der Schenkungsteuer sinnvoll zu umgehen oder zu reduzieren. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten kann die frühzeitige vertragliche Festlegung helfen, spätere finanzielle Konflikte und unerwartete Forderungen seitens des Finanzamts zu vermeiden.

Die Schenkungsteuer wird bei der Scheidung oft dann relevant, wenn Vermögensübertragungen zwischen den Ehepartnern unausgeglichen oder ohne entsprechenden Ausgleich stattfinden. Ohne Ehevertrag erfolgt die Vermögensaufteilung meist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Zugewinngemeinschaft, die steuerliche Konsequenzen nur unzureichend berücksichtigt. Ein durchdachter Ehevertrag kann hier Transparenz schaffen und durch klare Regeln für Schenkungen im und außerhalb der Ehe typische Fallstricke vermeiden.

Darüber hinaus ist die rechtzeitige Vereinbarung eines Ehevertrags bei Scheidung auch ein wesentlicher Schutzmechanismus für beide Partner, um kostenintensive Gerichtsprozesse bei der Vermögensauseinandersetzung zu minimieren. Die Kombination aus familienrechtlichen und steuerlichen Vorgaben macht das Thema komplex, weshalb fundierte Kenntnisse in beiden Bereichen für eine ausgewogene und faire Vermögensaufteilung unbedingt notwendig sind.

Warum schafft die Kombination aus Ehevertrag und Schenkungsteuer bei Scheidung oft unerwartete Problemlagen?

Die Verbindung von Ehevertrag und Schenkungsteuer bei Scheidung führt häufig zu komplexen, steuerlichen Fallstricken, weil Vermögensübertragungen während der Ehe häufig als Schenkungen gewertet werden. Ohne genaue Kenntnis der steuerlichen Bewertung und vertraglichen Gestaltung können erhebliche Nachforderungen und Streitigkeiten entstehen.

Praxisbeispiel: Vermögensübertragungen während der Ehe und ihre steuerlichen Folgen

Viele Ehepartner übertragen Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Unternehmensanteile – bereits während der Ehe, um das Vermögen strategisch zu verteilen. Ohne Ehevertrag oder mit unbedachten Vereinbarungen kann dies steuerlich als Schenkung gelten. So kann beispielsweise eine Übertragung von Immobilien zwischen Ehegatten, die im Rahmen einer Gütertrennung erfolgt, bei Scheidung zur Schenkungsteuerpflicht führen. Die Finanzverwaltung setzt dann einen Zeitraum von zehn Jahren an, in dem solche Übertragungen genau geprüft werden. Werden Freibeträge überschritten, können hohe Schenkungsteuerforderungen auf die Parteien zukommen, die oft überraschend und nicht einkalkuliert sind.

Rechtliche Grundlagen für die Vermögensaufteilung ohne Ehevertrag

Im Fall einer Scheidung ohne Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen pauschal aufgeteilt, doch Vermögensübertragungen unterliegen nicht automatisch einer Schenkungsteuer. Allerdings können Schenkungen, die außerhalb der Zugewinngemeinschaft erfolgen, steuerlich relevant sein. Die Aufteilung erfolgt rechtlich zwar unkompliziert, aber die mangelnde individuelle Gestaltung kann im Ernstfall steuerliche Nachteile mit sich bringen. Gerade für Ehepaare mit großen Vermögenswerten oder eigenen Unternehmen birgt das erhebliche Risiken.

Wie der Ehevertrag Spielräume für steueroptimierte Vermögensgestaltungen bietet

Ein individuell gestalteter Ehevertrag ermöglicht es, die Vermögensverhältnisse klar zu definieren und Vermögensübertragungen gezielt zu steuern. Durch vertragliche Regelungen kann zum Beispiel eine Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, was die steuerliche Einstufung von Übertragungen beeinflusst. Zudem lassen sich in einem Ehevertrag Regelungen zur Steuerlastverteilung oder zur Nutzung von Freibeträgen vereinbaren. So können Schenkungsteuerfallen vermieden oder zumindest minimiert werden. Wichtig ist dabei, dass der Ehevertrag fachkundig verfasst wird, um steuerliche Konsequenzen frühzeitig zu erkennen und auszuschließen.

Tipp: Ehepartner sollten vor Vermögensübertragungen und der Erstellung eines Ehevertrags möglichst frühzeitig einen Spezialisten für Familienrecht und Steuerrecht konsultieren, um spätere Konflikte bei Scheidung und Schenkungsteuer zu vermeiden.

Wie beeinflusst der Ehevertrag die steuerliche Behandlung von Schenkungen im Trennungs- und Scheidungsfall?

Ein Ehevertrag kann entscheidend beeinflussen, ob Vermögensübertragungen bei Trennung oder Scheidung als Schenkungen gelten und somit Schenkungsteuer auslösen. Durch klare Regelungen lassen sich steuerliche Risiken minimieren, indem die Abgrenzung zu Zugewinnausgleichsansprüchen präzise definiert wird.

Unterschied zwischen Schenkung und Zugewinnausgleich – was zählt steuerlich?

Der zentrale Punkt bei der steuerlichen Behandlung von Vermögensübertragungen im Scheidungsfall ist die Abgrenzung zwischen einer Schenkung und dem gesetzlich vorgesehenen Zugewinnausgleich. Während Schenkungen grundsätzlich als unentgeltliche Übertragungen gelten, die unter das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fallen, ist der Zugewinnausgleich eine vermögensrechtliche Ausgleichszahlung zwischen Ehegatten. Seit einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs wird der Zugewinnausgleich bei Scheidung steuerlich nicht als Schenkung eingestuft, solange er auf einer gesetzlichen Pflicht basiert und nicht freiwillig erfolgt. Im Gegensatz dazu können im Rahmen eines Ehevertrags vereinbarte Vermögensverschiebungen, die über den Zugewinnausgleich hinausgehen oder diesen modifizieren, unter Umständen als schenkungsteuerpflichtig eingestuft werden.

Dies hat praktische Bedeutung: Werden etwa Vermögenswerte vorweggenommen oder freiwillig übertragen, etwa durch Verzicht auf Zugewinnausgleichsansprüche oder Vermögensübertragungen bei Trennung, können diese explizit als Schenkungen gelten und somit Schenkungsteuerpflicht auslösen. Ein klar formulierter Ehevertrag vermeidet solche Missverständnisse und legt fest, welche Vermögensübertragungen als Ausgleich und welche als freiwillige Zuwendungen zu sehen sind.

Freibeträge und Steuerklassen bei Schenkung nach deutschem Recht

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gewährt Ehepartnern einen Freibetrag von 500.000 Euro alle zehn Jahre für Schenkungen. Übersteigt der Wert der Zuwendung diesen Betrag, wird abhängig vom Verwandtschaftsgrad die Steuerprogression angesetzt. Ehepartner fallen in Steuerklasse I, was vergleichsweise günstige Steuersätze von 7 % bis 30 % bedeutet. Ohne Ehevertrag und im Falle einer klaren Übereinstimmung mit Zugewinnausgleichsansprüchen, greifen jedoch keine Schenkungsteuerpflichten.

Kompliziert wird es, wenn Vermögensübertragungen außerhalb dieser gesetzlichen Rahmen fallen. Werden Vermögenswerte im Rahmen eines Ehevertrages etwa schon frühzeitig zugewandt oder Verzichtserklärungen auf bestimmte Ausgleichsansprüche formuliert, kann die Steuerklasse, der Zeitpunkt der Schenkung oder deren Wert eine wesentliche Rolle spielen und somit steuerliche Mehrbelastungen verursachen.

Gestaltungsmöglichkeiten im Ehevertrag zur Vermeidung von Schenkungsteuerfallen

Ein sorgfältig gestalteter Ehevertrag kann helfen, Steuerfallen zu verhindern, indem er klare Regelungen über Vermögenszuordnungen trifft. Zum Beispiel kann durch vertragliche Vereinbarungen der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder modifiziert werden, um spätere Übertragungen steuerlich als Ausgleich statt Schenkung zu klassifizieren. Wichtig ist dabei eine präzise Formulierung, die deutlich macht, dass Zahlungen und Vermögensverschiebungen im Scheidungsfall keine freiwilligen Zuwendungen sind, sondern der Erfüllung von Ausgleichsansprüchen dienen.

Hinweis: Um aufwendige steuerliche Prüfungen oder Nachzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, sowohl steuerrechtliche als auch familienrechtliche Expertise bei der Erstellung des Vertrags einzubeziehen. Bei Unklarheiten können Finanzämter Schenkungsteuer nachfordern, gerade wenn Trennung oder Scheidung ausgelöst werden. So kann eine frühzeitige Vertragsgestaltung mit klarer Dokumentation erhebliche finanzielle Nachteile verhindern und das Vermögen der Familie schützen.

Im Ergebnis zeigt sich, dass der Ehevertrag nicht nur Regelungen zum Güterstand und zum Zugewinnausgleich enthält, sondern auch als Steuerinstrument dienen kann, um Vermögensverschiebungen bei Trennung und Scheidung transparent und steuerneutral zu gestalten. Die Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Freibeträge ist dabei unverzichtbar.

Welche Risiken entstehen, wenn Schenkungen und Vermögensübertragungen bei Scheidung nicht klar im Ehevertrag geregelt sind?

Unklare Regelungen zu Schenkungen und Vermögensübertragungen im Ehevertrag können erhebliche steuerliche Nachteile verursachen und führen häufig zu langwierigen gerichtlichen Streitigkeiten. Ohne präzise Vereinbarungen bleibt die Zuordnung von Vermögenswerten unsicher, was finanzielle Belastungen und Konflikte in der Scheidungsfolge nach sich zieht.

Steuerliche Nachteile ergeben sich vor allem dann, wenn Schenkungen bei der Scheidung nicht eindeutig als solche im Ehevertrag festgehalten sind. Die Schenkungsteuer kann in solchen Fällen unerwartet anfallen, wenn ein Vermögenszuwachs irrtümlich der gemeinsamen Zugewinngemeinschaft oder dem Versorgungsausgleich zugeordnet wird. Besonders kritisch wird es, wenn Vermögensübertragungen rückwirkend als Schenkungen eingestuft werden, weil im Vertrag keine klare Trennung oder Bewertung vorgenommen wurde. So kann es passieren, dass bei der Scheidungsfolgenberechnung ein erheblicher Nachzahlungsbetrag aufläuft, der das Ehepaar oder insbesondere einen Partner finanziell belastet.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind ein weiteres häufiges Risiko. Wenn der Ehevertrag mangelhafte oder widersprüchliche Klauseln enthält, ist der Weg zu einer gerichtlichen Klärung vorprogrammiert. Oft stritten sich Gerichte um die Einordnung einzelner Vermögensübertragungen, etwa ob ein Immobilienanteil als unentgeltliche Schenkung oder als Ausgleichszahlung zu bewerten ist. Die fehlende Klarheit führt zu Verzögerungen im Scheidungsprozess und erhöht die Kosten. Situationen, in denen Vermögenswerte vor der Trennung an den Partner übertragen wurden, ohne vertragliche Dokumentation, treiben die Komplexität in die Höhe.

Beispiele von häufigen Fehlern bei der Vertragsgestaltung

Ein weitverbreiteter Fehler ist das Fehlen einer transparenten Dokumentation aller Schenkungen und vorweggenommenen Erbteile im Ehevertrag. So kommt es vor, dass Immobilienanteile oder Bankguthaben unzureichend bewertet oder gar nicht erfasst werden, was zu Streitigkeiten und steuerlichen Nachforderungen führt. Ebenso problematisch ist die unklare Formulierung von Vermögensübertragungen, etwa wenn nicht unterschieden wird, ob es sich um eine Schenkung oder um eine Rückzahlung eines Darlehens handelt. In der Praxis zeigt sich, dass unklare Formulierungen im Vertrag, die widersprüchlich sind oder auf veralteten Rechtslagen basieren, bei Gericht keinen Bestand haben und daher neue Gutachten und Beweisaufnahmen erforderlich machen. Dies führt zu erhöhtem Aufwand und Kosten.

Tipp: Gerade bei komplizierten Vermögensstrukturen sollte der Ehevertrag Scheidung umfassend von einem spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht gestaltet werden. Dabei ist es sinnvoll, neben den eigentlichen Vermögensübertragungen auch potentielle Schenkungsteuerfolgen klar zu regeln und zu dokumentieren, um zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen.
Wichtig: ist auch die Berücksichtigung der Regelungen zur Zugewinngemeinschaft und deren Wechselwirkung mit Schenkungen. Fehlende Vereinbarungen können dazu führen, dass Richter Vermögenswerte fälschlicherweise als Zugewinn behandeln, obwohl sie eine Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge darstellen. Bei Schenkungen mit Freibetragsregelungen, die im Familienrecht oft zum Tragen kommen, muss eine klare Abgrenzung getroffen werden, um steuerliche Doppelbelastungen zu vermeiden.

Ein weiteres Beispiel: Ilka Petersen, eine Expertin im Bereich Scheidung und Finanzen, weist darauf hin, dass häufig unbedacht Vermögenswerte auf den Ehepartner übertragen werden, um sie vermeintlich vor der Zugewinngemeinschaft zu schützen. Ohne rechtssicheren Ehevertrag führt das jedoch oft zu gegenteiligen Wirkungen und fordert das zuständige Familiengericht mit komplexen Bewertungsverfahren heraus.

Wie können Paare den Ehevertrag sinnvoll gestalten, um sowohl Vermögensaufteilung als auch Schenkungsteuer bei Trennung optimal zu regeln?

Paare sollten im Ehevertrag klare Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung treffen und steuerliche Aspekte wie Schenkungsteuer frühzeitig berücksichtigen. Eine sinnvolle Gestaltung basiert auf maßgeschneiderten Klauseln, regelmäßiger Anpassung bei Lebensänderungen und der Einbindung von Experten, um finanzielle Risiken bei Scheidung oder Trennung effektiv zu minimieren.

Checkliste für relevante Klauseln im Ehevertrag bezüglich Vermögensübertragungen

Ein umfassender Ehevertrag Scheidung sollte detaillierte Regelungen zu Vermögensübertragungen enthalten. Dazu zählt insbesondere die Festlegung, welche Vermögenswerte dem gemeinsamen Güterstand unterliegen und wie Schenkungen während der Ehe bei der Vermögensaufteilung behandelt werden. Eine klare Definition, ob und wann Schenkungen als Familienvermögen oder als persönliche Zuwendungen gelten, verhindert spätere Streitigkeiten und unerwartete Schenkungsteuerforderungen.

Darüber hinaus sollten Klauseln zur Übertragung von Immobilien, Unternehmensanteilen und Kapitalanlagen explizit regeln, wer im Trennungsfall welche Anteile erhält und wie deren Wert ermittelt wird. Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen kann hier entscheidend zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren beitragen. Einige Paare entscheiden sich zudem, Transfers unterhalb des Schenkungsteuerfreibetrags vertraglich festzulegen, um steuerliche Belastungen zu minimieren.

Mitwirkung von Steuer- und Familienrechtsexperten bei der Vertragsgestaltung

Die Einbindung von Fachanwälten für Familienrecht und Steuerberater ist bei der Gestaltung eines Ehevertrags unverzichtbar. Nur Experten können die komplexen Auswirkungen von Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer und Zugewinnausgleich fachgerecht beurteilen und Fallstricke vermeiden. Beispielsweise können steuerliche Freibeträge optimal ausgeschöpft und Gestaltungsspielräume zur Reduzierung von Steuerlasten bei Vermögensübertragungen genutzt werden.

Ein Rechtsanwalt sorgt zudem dafür, dass die Vertragssprache rechtswirksam und wirksam vor Gericht bestand hat. Gleichzeitig unterstützt der Steuerberater bei der korrekten Einschätzung möglicher Steuerfolgen einzelner vermögensrechtlicher Regelungen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine interdisziplinäre Beratung die Wahrscheinlichkeit von Nachteilen bei Scheidung und Trennung deutlich verringert.

Aktualisierung und Nachverhandlung des Ehevertrags bei veränderten Lebensumständen

Ein Ehevertrag Scheidung sollte nicht als statisches Dokument verstanden werden. Veränderungen wie größere Vermögenszuwächse, Erbschaften, Geburt von Kindern oder Unternehmensgründungen verlangen eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung. Nur so bleiben die Vereinbarungen zeitgemäß und gewährleisten die gewünschte Steuer- und Vermögenssicherheit.

Wichtig: ist die Möglichkeit zur Nachverhandlung, falls sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern oder Trennungspläne konkreter werden. Paare sollten daher im Vertrag Regelungen aufnehmen, die eine flexible Anpassung ermöglichen, ohne dass der gesamte Vertrag neu geschlossen werden muss. Dies senkt langfristig Kosten und verhindert unangenehme Überraschungen bei Trennung oder Scheidung.
Achtung: Wird versäumt, den Ehevertrag bei wesentlichen Änderungen des Vermögens anzupassen, können unvorhergesehene Schenkungsteuerforderungen oder ein ungünstiger Zugewinnausgleich drohen. Rechtzeitige Updates und eine stetige Zusammenarbeit mit Fachanwälten sind daher essentiell.

Welche Alternativen und ergänzenden Maßnahmen gibt es neben dem Ehevertrag, um steuerliche Belastungen bei Schenkungen in der Scheidung zu minimieren?

Neben dem Ehevertrag bieten sich unterschiedliche Strategien an, um Schenkungsteuer bei einer Scheidung zu reduzieren. Dazu zählen gezielte Vermögensübertragungen vor der Ehe oder in der Trennungsphase, die Nutzung von Nießbrauchrechten und dinglichen Sicherheiten sowie die laufende Beachtung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen.

Nutzung von Vermögensübertragungen vor Ehebeginn oder in der Trennungsphase

Eine frühzeitige Vermögensübertragung unmittelbar vor der Eheschließung oder während der Trennungsphase kann Schenkungsteuer vermeiden oder reduzieren. Darlehen oder Übertragungen, die lange vor einer Scheidung erfolgen, werden vom Finanzamt oft nicht als Schenkung angesehen, weil die zeitliche Nähe zur Scheidung fehlt. Beispielsweise kann die Übertragung von Immobilien oder Kapitalanlagen vor Ehebeginn kombiniert mit Wohnrecht oder Nießbrauch ausgestaltet werden, um spätere Belastungen zu minimieren. Bei Übertragungen während der Trennung gilt zu beachten, dass das Finanzamt genau prüft, ob eine Schenkung intendiert war oder ob ein wirtschaftlicher Ausgleich erfolgt ist.

Einsatz von Nießbrauchrechten und anderen dinglichen Sicherheiten

Nießbrauchrechte sind ein bewährtes Instrument, um trotz Übertragung des Eigentums weiterhin Nutzungsrechte am Vermögen zu behalten. So kann der Übertragende im Fall einer Scheidung weiterhin wertvolle Erträge, etwa aus Mieteinnahmen, erhalten. Zudem können Belastungen wie Wohnrechte oder Wohnungsrechte bei der Bewertung des Übertragungswerts steuermindernd wirken. Auch Grundschulden oder andere dingliche Sicherheiten bieten Möglichkeiten, Vermögenswerte künstlich zu mindern, was sich steuermindernd auswirkt. Hier ist es wichtig, die Wertermittlung durch Gutachten und Steuerberater professionell abzusichern, da das Finanzgericht bei Streitfällen sehr genau prüft.

Übersicht über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen zur Schenkungsteuer im Familienrecht

Die Schenkungsteuer unterliegt im Familienrecht ständigen Anpassungen, die maßgeblich die Vermögensaufteilung bei Scheidung beeinflussen. Jüngere Urteile, etwa vom Bundesfinanzhof, präzisieren die Bewertung von Nießbrauchrechten und die Abgrenzung zwischen Schenkung und Ausgleich. Zu nennen ist die stark differenzierte Betrachtung bei Schenkungen in der Trennungsphase, die oft zeitliche Mindestfristen voraussetzt, um steuerpflichtig zu sein. Auch geplante Gesetzesänderungen, etwa zur Erhöhung der Freibeträge bei Schenkungen zwischen Ehegatten, könnten die steuerliche Belastung in Zukunft verringern. Deshalb sollten Betroffene regelmäßig aktuelle Entwicklungen verfolgen und bei Bedarf Experten zu Rate ziehen, um individuelle Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Tipp: Der Beratungsaufwand bei der Nutzung von Nießbrauch und zeitlich differenzierten Vermögensübertragungen ist hoch. Ein spezialisiertes Beratungsteam aus Fachanwalt für Familienrecht und Steuerberater hilft, unnötige Steuern zu vermeiden und den Schutz des Vermögens zu maximieren.

Fazit

Ein gut durchdachter Ehevertrag ist bei einer Scheidung essenziell, um steuerliche Fallstricke wie die Schenkungsteuer bei der Vermögensaufteilung zu vermeiden. Er schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl finanzielle Sicherheit als auch Planungssicherheit bieten. Paare sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Regelungen in ihrem individuellen Fall sinnvoll sind und sich dabei unbedingt steuerlichen sowie rechtlichen Rat einholen.

Wer einen Ehevertrag plant oder anpassen möchte, sollte die steuerlichen Konsequenzen genau analysieren und dabei besonders die Schenkungsteuer im Blick behalten. Eine fundierte Beratung von spezialisierten Experten hilft, individuelle Risiken zu minimieren und faire Vereinbarungen zu treffen, die im Trennungsfall unangenehme Überraschungen verhindern.

Häufige Fragen

Was regelt ein Ehevertrag bei der Scheidung bezüglich der Vermögensaufteilung?

Ein Ehevertrag legt individuelle Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung fest und kann den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern, um Streitigkeiten und kostenintensive Prozesse bei der Scheidung zu vermeiden.

Wann kann bei einer Scheidung Schenkungsteuer anfallen?

Schenkungen, die während der Ehe gemacht wurden, können bei der Scheidung unter Umständen der Schenkungsteuer unterliegen, wenn sie nicht im Ehevertrag geregelt sind und als vermögensverändernde Zuwendungen gelten.

Ist ein Ehevertrag vor oder während der Scheidung noch sinnvoll?

Ja, ein Ehevertrag kann auch kurz vor oder während der Scheidung geschlossen werden, um Vermögenswerte klar zu regeln und Streitigkeiten zu reduzieren, sofern die Vereinbarungen nicht sittenwidrig sind.

Wie schützt ein Ehevertrag Vermögen vor finanziellen Nachteilen bei Scheidung?

Durch vertragliche Regelungen zum Güterstand kann der Ehevertrag Vermögenswerte wie Haus oder Ersparnisse schützen und verhindert oft teure und langwierige Gerichtsverfahren bei der Vermögensaufteilung.

Verfasst von

Lea Brandstätter schreibt in der Redaktion über Familien- und Erbrechtsthemen. Ihr Fokus liegt auf Fragen, die viele Menschen betreffen, aber selten frühzeitig geklärt werden.

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