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Erwerbsminderung & Schwerbehinderung

Brille selbst zahlen trotz Schwerbehinderung unter juristischer Betrachtung

Ältere Person mit Brille prüft medizinisches Gutachten zur Kostenübernahme bei Schwerbehinderung
Brille selbst zahlen trotz Schwerbehinderung – wann zahlt die Kasse

⏱ 14 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Schwerbehinderung garantiert keine Brillenkostenübernahme.
  • Krankenkassen zahlen nur bei starken Sehschwächen über festgelegten Dioptrien.
  • Brillengestell wird grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen.
  • Sozialgerichte bewerten Ansprüche anhand medizinischer Gutachten.
Fakten auf einen Blick

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien
  • Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien

✓ Redaktionell geprüft und freigegeben.

Schwerbehinderung kein automatischer Anspruch, sodass viele Betroffene die Brille selbst zahlen müssen. Dabei hängt die Kostenübernahme maßgeblich von der Schwere der Fehlsichtigkeit sowie von der individuellen Situation ab. Die juristische Prüfung dieser Regelungen zeigt, dass eine Schwerbehinderung allein nicht zwingend zu einer vollständigen Kostenübernahme führt.

Die Krankenkassen übernehmen Brillenkosten grundsätzlich nur in bestimmten Fällen, etwa bei einer starken Sehschwäche oder wenn besondere medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Für Versicherte mit einem Schwerbehindertenausweis ist die Gesetzeslage komplex, da Zusatzleistungen meist von weiteren Faktoren wie dem Grad der Behinderung und individuellen Gesundheitsbedürfnissen abhängen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ungewöhnlich, dass Betroffene trotz ihres Status die Brille selbst zahlen müssen.

Urteile in diesem Bereich verdeutlichen, dass die Sozialgerichte klare Kriterien anlegen, um Ansprüche auf Kostenerstattung zu bewerten. Diese Bewertungen basieren sowohl auf medizinischen Gutachten als auch auf der Auslegung gesetzlicher Vorschriften für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die rechtliche Einordnung zeigt, wie wichtig eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Fallkonstellation ist, um die Frage des Brille selbst zahlen zu klären.

Warum muss ich meine Brille trotz Schwerbehinderung oft selbst zahlen?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Brillen nur in engen, gesetzlich definierten Fällen, die sich vor allem an der Art und dem Grad der Sehbehinderung orientieren. Selbst bei einer anerkannten Schwerbehinderung bleibt die Kostenübernahme oft eingeschränkt, weshalb viele Versicherte ihre Brille selbst zahlen müssen.

Wann übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Brille?

Krankenkassen zahlen nur für medizinisch notwendige Brillen, wenn die Fehlsichtigkeit bestimmte Grenzwerte überschreitet. Das ist der Fall bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien. Diese Grenzen sind in der entsprechenden Hilfsmittel-Richtlinie festgelegt. Liegt die Dioptrienzahl darunter, müssen Versicherte die Brille in der Regel selbst bezahlen. Auch das Brillengestell wird grundsätzlich nicht übernommen, lediglich ein Festbetrag für die Gläser wird gezahlt.

Welche Voraussetzungen sind für eine Kostenübernahme bei Schwerbehinderung relevant?

Eine Schwerbehinderung allein ist kein automatischer Anspruch auf eine Brillen-Kostenübernahme. Entscheidend ist, ob die Sehbehinderung medizinisch schwerwiegend genug ist und die oben genannten Dioptrien-Grenzwerte erreicht oder überschritten werden. Zudem müssen Versicherte eine Verordnung vom Augenarzt vorlegen, welche eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Trotz der Schwerbehinderung gilt weiterhin die Regelung, dass nur Brillengläser – nicht das Gestell – bezuschusst werden. Ist die Sehbehinderung Folge einer anerkannten Krankheit, kann in Ausnahmefällen das Sozialamt zusätzlich unterstützen, etwa durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe.

Wie beeinflusst der Grad der Behinderung die Leistungspflicht der Kassen?

Der angerechnete Grad der Behinderung (GdB) hat nur indirekt Einfluss auf die Kostenübernahme von Brillen. Zwar dokumentiert der GdB die Schwere der Behinderung, doch für die Leistungspflicht der Krankenkasse sind primär die medizinischen Voraussetzungen relevant. Ein höherer GdB im Bereich der Sehbehinderung kann allerdings hilfreich sein, wenn Versicherte ergänzende Leistungen wie etwa Eingliederungshilfen oder eine Unterstützung durch das Sozialamt beantragen. Sozialgerichte haben in Urteilen (z.B. LSG Urteil Brille) bestätigt, dass der gesetzliche Leistungskatalog der Kassen strikt an die medizinischen Vorgaben gebunden ist und nicht pauschal wegen Schwerbehinderung erweitert wird. Das heißt: Ein hoher GdB allein begründet noch keinen Anspruch auf vollständige Kostenübernahme.

Tipp: Wer dauerhaft eine Brille benötigt und schwerbehindert ist, sollte vor der Brillenanschaffung prüfen, ob die Dioptrienwerte die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Festbetrag erfüllen. Sonst bleiben die Ausgaben meist privat. Im Streitfall kann eine Klage vor dem Sozialgericht geprüft werden, etwa wenn die Krankenkasse eine Kostenübernahme verweigert, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind.

In welchen Situationen gibt es ein Recht auf Kostenübernahme für Brillen trotz Schwerbehinderung?

Das Recht auf Kostenübernahme für Brillen trotz Schwerbehinderung besteht nur in engen gesetzlichen Grenzen. Meist erfolgt eine Leistungspflicht der Krankenkassen bei besonders starken Sehbeeinträchtigungen oder bestimmten Erkrankungen. Ansonsten müssen Betroffene in vielen Fällen ihre Brille selbst zahlen, auch wenn sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen.

Das Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme von Brillen grundsätzlich sehr restriktiv. Es sieht vor, dass Krankenkassen Brillengläser nur bei spezieller Fehlsichtigkeit über 6 Dioptrien oder bestimmten medizinischen Indikationen übernehmen. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung bedeutet dies keine automatische Leistungspflicht der Kassen. Eine Schwerbehinderung definiert sich primär über den Grad der Behinderung (GdB), hat aber keinen direkten Einfluss auf die Übernahme von Brillenkosten.

Darüber hinaus existieren Ausnahmefälle, die in einzelnen Rechtsquellen und Urteilen festgelegt sind. Sofern eine maßgebliche Sehstörung vorliegt, etwa eine besonders starke Kurz- oder Weitsichtigkeit über 6,25 Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien, übernimmt die Krankenkasse zumindest teilweise die Kosten für Brillengläser als sogenannte Festbeträge. Das Brillengestell hingegen bleibt stets eine Privatleistung, welche der Versicherte selbst zahlen muss. Aber auch bei einem anerkannten Versorgungsgrad ab 50 % kann der Sozialhilfeträger im Einzelfall Unterstützung leisten, beispielsweise über das Sozialamt, wenn die Krankenkasse nicht eintrittspflichtig ist.

Welche Ausnahmen regeln das Sozialgesetzbuch und andere Rechtsquellen?

Das Sozialgesetzbuch legt den Grundstein für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, jedoch mit Einschränkungen. Insbesondere § 33 SGB V regelt anpasspflichtige Sehhilfen und stellt fest, dass Brillengläser nur bei starker Fehlsichtigkeit erstattet werden. Das ignoriert teilweise, dass viele Menschen mit Schwerbehinderung eine Brille benötigen, deren Kosten nicht von der Kasse übernommen werden. Ersatzweise kann in besonderen Härtefällen eine Kostenübernahme durch das Sozialamt erfolgen, das bei fehlender Leistungsbereitschaft der Krankenkassen einspringt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass diverse Verwaltungsgerichte (LSG, SG) in ihren Urteilen präzisiert haben, dass ein Schwerbehindertenausweis an sich keinen Anspruch auf Brille begründet.

Wann greift die Leistungspflicht der öffentlichen Krankenkassen rechtlich?

Die Leistungspflicht der Krankenkassen basiert primär auf medizinischen Kriterien, nicht auf dem Vorhandensein einer Schwerbehinderung. Das SGB V bestimmt, dass bei einer Fehlsichtigkeit von mindestens 6 Dioptrien oder ähnlichen gravierenden Sehschwächen die Brillengläser als Festbetragsleistung erstattet werden. Liegt kein entsprechender Befund vor oder sind die Required-Qualitäten der Gläser höherwertig (z. B. Entspiegelung, besondere Materialien), müssen die Kosten vom Betroffenen getragen werden. Auch bei Kindern und Jugendlichen gelten teilweise andere Regelungen, bei denen die Krankenkassen eher übernehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein anerkannter Grad der Behinderung mit Merkzeichen „G“ oder „Gl“ ändert daran jedoch nichts.

Beispielhafte Urteile und deren Auswirkungen auf die Kostenübernahme

In mehreren Entscheidungen vor Landessozialgerichten (LSG) wurde bestätigt, dass die reine Feststellung einer Schwerbehinderung nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine kostenfreie Brille führt. Ein bekanntes LSG-Urteil aus 2024 betont, dass die medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend ist, nicht die Behinderung selbst. Im verhandelten Fall musste eine Rentnerin ihre Brille trotz einem GdB von 70 selbst finanzieren, da die Fehlsichtigkeit unter der Grenze lag. Solche Urteile verdeutlichen, dass viele Betroffene trotz Schwerbehinderung ihre Brillenleistung aus eigener Tasche zahlen müssen, was in der Praxis häufig zu Unverständnis führt.

Achtung: Dies bedeutet jedoch nicht, dass Aufwendungen generell ausgeschlossen sind. Wer über ein ärztliches Zeugnis ausreichende medizinische Notwendigkeit nachweist, kann zumindest die Brillengläser bezuschusst bekommen. Bei sozialer Bedürftigkeit besteht zudem die Möglichkeit, über das Sozialamt einen Zuschuss zu erfragen, insbesondere wenn die Brille für den Alltag unerlässlich ist.

Welche juristischen Argumente können Schwerbehinderte nutzen, um Brillenkosten erstattet zu bekommen?

Schwerbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen juristisch geltend machen, dass ihre Brillenkosten von der Krankenkasse oder dem Sozialamt übernommen werden, wenn die medizinische Notwendigkeit und der Grad der Behinderung ausreichend nachgewiesen sind. Dabei helfen vor allem spezifische Regelungen des Schwerbehindertenrechts und gut dokumentierte Ablehnungsgründe für Widerspruch oder Klage.

Wie hilft das Schwerbehindertenrecht bei der Geltendmachung von Sehhilfen?

Das Schwerbehindertenrecht selbst übernimmt keine direkten Kosten für Brillen, jedoch stärkt es die Position der Betroffenen im Umgang mit Krankenkassen und Sozialämtern. Insbesondere bei einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) lassen sich Ansprüche durch Nachweis eines medizinisch relevanten Sehfehlers besser durchsetzen. Zusätzlich können schwerbehinderte Versicherte, die wegen ihrer Behinderung auf bestimmte Sehhilfen angewiesen sind, gemäß SGB IX und SGB XII Ansprüche auf ergänzende Leistungen gegen das Sozialamt prüfen lassen. In der Praxis ist es häufig entscheidend, ein detailliertes augenärztliches Attest vorzulegen, das nicht nur die Dioptrienzahl, sondern auch die besondere Einschränkung dokumentiert.

Wann lohnt sich ein Widerspruch oder Klage gegen die Ablehnung der Kostenübernahme?

Eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt oft mit Verweis auf die gesetzlich geregelten Festbeträge für Brillengläser und die eigene Kostentragungspflicht für Brillengestelle. Ein Widerspruch oder eine Klage sind ratsam, wenn die Ablehnung nicht die tatsächliche medizinische Notwendigkeit berücksichtigt, zum Beispiel bei einer Fehlsichtigkeit über 6 Dioptrien oder bei Krankheiten wie Keratokonus oder angeborenen Netzhauterkrankungen. Ein lsg Urteil Brille zeigt, dass Gerichte in solchen Fällen die individuelle Behinderung und den höheren Aufwand für spezielle Gläser anerkennen können. Die Erfolgsaussichten steigen, wenn die Beeinträchtigung schwerwiegend genug ist und ergänzende Gutachten vorhanden sind. Tipp: Ein Widerspruch sollte möglichst innerhalb eines Monats nach Ablehnung eingelegt werden, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

Welche rechtlichen Fristen und Formalien sind zu beachten?

Die wichtigste Frist betrifft die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Kostenablehnung, die in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids beträgt. Versäumt der Betroffene diese Frist, wird der Anspruch in der Regel rechtskräftig abgelehnt. Auch die formelle Gestaltung des Widerspruchs ist entscheidend; er muss schriftlich erfolgen und sollte möglichst alle relevanten medizinischen Dokumente beifügen, die die Notwendigkeit der Brille untermauern. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen empfiehlt sich die Vertretung durch einen im Sozialrecht erfahrenen Anwalt, um formale Fehler zu vermeiden und anhand aktueller Rechtsprechung argumentieren zu können. Zudem kann der Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt nach dem SGB XII einen alternativen Weg bieten, wenn die Krankenkasse die Leistung verweigert. In diesem Fall sind die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen, was durch genaue Dokumentation nachvollziehbar gemacht werden sollte.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Wenn die Krankenkasse die Kosten für eine Brille nicht übernimmt, können alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Sozialleistungen oder spezielle Förderungen für Menschen mit Schwerbehinderung eingeschränkt unterstützen. Zudem helfen praktische Tipps zur Kostensenkung und alternative Bezugsquellen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Können Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe unterstützen?

Sozialleistungen bieten eine wichtige Finanzierungshilfe, wenn keine Erstattung durch die Krankenkasse möglich ist. Besonders die Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII kann auch dann greifen, wenn die Brillenkosten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Voraussetzung ist, dass die Brille als notwendiges Hilfsmittel anerkannt ist und nicht durch andere Mittel gedeckt wird. Die Eingliederungshilfe nach SGB IX unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, dazu zählen auch Hilfsmittel wie Brillen. Hierbei muss jedoch ein individueller Bedarf nachgewiesen werden, der über die medizinische Notwendigkeit hinausgeht oder eine besondere Behinderung oder schwere Sehbehinderung vorliegen.

Welche zusätzlichen Leistungen kommen für Menschen mit schwerer Behinderung infrage?

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen von weiteren Erleichterungen profitieren. Das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen eine Kostenübernahme für Sehhilfen prüfen, wenn keine Krankenkassenleistung besteht. Ein relevantes Urteil des Landessozialgerichts (LSG Urteil Brille) betont, dass die Kostenübernahme abhängig von der Verfügbarkeit anderer Hilfsangebote ist und eine konkrete Bedürftigkeit dargelegt werden muss. Darüber hinaus besteht für Schwerbehinderte mit Pflegegrad manchmal Anspruch auf ergänzende Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, die auch bestimmte Hilfsmittel einschließen können. Voraussetzung ist stets eine individuelle Prüfung, denn generelle Ansprüche bestehen nicht.

Tipps zur Kostensenkung und alternative Bezugsquellen für Brillen

Tipp: Um die Kosten bei der Neuanschaffung einer Brille zu senken, lohnt es sich, Angebote von Online-Anbietern oder größere Fachhandel-Ketten zu vergleichen. Diese bieten oft günstige Komplettpreise für Sehhilfen mit vielseitigen Gestellen und Gläsern. Zudem können gebrauchte Brillen oder preiswerte Einstärkengläser eine kurzfristige Alternative sein, wenn die Sehstärke nicht stark variiert. Auch Zuschüsse oder Rabatte durch Vereine für Menschen mit Behinderungen sind eine Möglichkeit. Darüber hinaus ist es hilfreich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich die Sehwerte verändert haben, um unnötige Neukäufe zu vermeiden. Viele Optiker bieten auch Ratenzahlung oder Finanzierung an, was die finanzielle Belastung verteilt.
Achtung: Die Eigeninitiative ist essenziell, da eine automatische Kostenübernahme selten ist. Wichtige Unterlagen wie ärztliche Gutachten oder Nachweise zur Behinderung sollten sorgfältig aufbewahrt und zeitnah eingereicht werden, um Ablehnungen zu vermeiden.

Was gilt aktuell und was ändert sich künftig bei der Kostenübernahme von Brillen?

Derzeit übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Brillengläser nur bei starken Sehbeeinträchtigungen, während das Brillengestell stets selbst zu zahlen ist. Zukünftig sollen bereits ab sechs Dioptrien Brillenrezepte erleichtert werden, was mehr Versicherten eine Kostenbeteiligung sichert.

Wie wirken sich neue Rechtsentwicklungen und Urteile auf Brillenversorgungen aus?

Im Sozialrecht prägen Urteile wie das des Landessozialgerichts (LSG), dass die Brille in der Regel vom Versicherten selbst zu tragen ist, weiterhin die Praxis. Aktuelle Entscheidungen bestätigen, dass eine Schwerbehinderung allein keinen Anspruch auf vollständige Kostenübernahme für Brillen begründet. Beispielsweise wurden Klagen von Rentnern mit Behinderung abgewiesen, da die medizinische Notwendigkeit und die gesetzlich definierten Grenzwerte für Dioptrien nicht erreicht wurden. Das Sozialamt ist ebenfalls nicht automatisch verpflichtet, für die Brille aufzukommen, wenn die Krankenkasse ablehnt. Hier zeigt sich deutlich, wie wichtig individuelle medizinische Gutachten sind, um den Bedarf zu belegen und den Rechtsanspruch abzusichern.

Welche geplanten gesetzlichen Änderungen sollten Betroffene kennen?

Ab 2026 ist vorgesehen, dass gesetzlich Versicherte bereits ab sechs Dioptrien Anspruch auf eine Brille mit Kostenübernahme haben sollen. Diese gesetzliche Erweiterung trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Versicherte bislang hohe Eigenbeteiligungen tragen mussten, obwohl ihr Sehfehler erheblich ist. Außerdem sollen die Festbeträge für Brillengläser moderner und an den tatsächlichen Kosten orientierter angepasst werden. Durch diese Änderungen wird die Versorgung mit Sehhilfen für Menschen mit schweren Fehlsichtigkeiten deutlich erleichtert, was vor allem auch Menschen mit Schwerbehinderungen zugutekommt. Dennoch gilt auch künftig: Die Kosten für das Brillengestell sind grundsätzlich nicht gedeckt und bleiben eine privat zu tragende Ausgabe.

Warum ist es sinnvoll, medizinische Gutachten für die Kostenübernahme zu nutzen?

Ein fundiertes medizinisches Gutachten kann entscheidend sein, wenn Versicherte oder Schwerbehinderte die Kostenübernahme für ihre Brille durch Krankenkasse oder Sozialamt durchsetzen wollen. Dieses Gutachten dokumentiert den genauen Grad der Sehbeeinträchtigung und relevante Begleiterkrankungen, die über den reinen Dioptrienwert hinausgehen. So lassen sich Härtefälle, etwa bei zusätzlichen Augenerkrankungen oder starkem Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit, überzeugend argumentieren. Ohne eine solche ausführliche ärztliche Stellungnahme ist es für Betroffene deutlich schwieriger, einen Rechtsanspruch geltend zu machen. Zudem erhöht ein Gutachten die Chance, dass die Kasse eine Kostenübernahme zumindest anteilig anerkennt, speziell wenn Standardleistungen den individuellen Bedarf nicht abdecken. Tipp: Hilfreich ist, das Gutachten und Rezept möglichst frühzeitig vorzulegen, um im Antragverfahren Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Fazit

Auch mit einer anerkannten Schwerbehinderung sind Versicherte häufig dazu verpflichtet, die Kosten für eine Brille selbst zu tragen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Versorgung in der Regel nur bedingt übernehmen. Juristisch gesehen besteht hier keine generelle Ausnahme, die Schwerbehinderten automatisch Anspruch auf eine vollständige Kostenübernahme sichert.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, individuelle Versicherungsverträge zu prüfen und gegebenenfalls ergänzende private Absicherungen in Erwägung zu ziehen. Zudem lohnt es sich, beim zuständigen Sozialamt oder Versorgungsamt konkrete Nachfragen zu möglichen Unterstützungsleistungen zu stellen, um finanziellen Aufwand zu minimieren.

Häufige Fragen

Muss ich eine Brille trotz Schwerbehinderung selbst zahlen?

Ja, in der Regel müssen Menschen mit Schwerbehinderung ihre Brille selbst zahlen, da die Krankenkassen nur bei bestimmten Voraussetzungen wie sehr starker Fehlsichtigkeit oder speziellen Erkrankungen Kosten übernehmen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brille bei Schwerbehinderung?

Die Krankenkasse bezahlt Brillen nur bei einer Fehlsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien. Der Schwerbehindertenstatus allein reicht nicht für eine Kostenübernahme.

Gibt es ein aktuelles Urteil zur Kostenerstattung von Brillen trotz Schwerbehinderung?

Ja, ein Urteil von 2025 bestätigt, dass auch bei Schwerbehinderung kein Anspruch auf Kostenerstattung der Brille besteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Krankenkasse nicht erfüllt sind.

Kann ich einen Zuschuss für meine Brille trotz Schwerbehinderung beantragen?

Direkte Zuschüsse für Brillen gibt es nur selten. Schwerbehinderte sollten prüfen, ob besondere medizinische Gründe vorliegen oder Zusatzleistungen über Sozialhilfen oder andere Förderprogramme möglich sind.

Verfasst von

Katharina Reinhold schreibt in der Redaktion über Rechtsthemen mit Bezug zu Arbeit und Sozialem. Ihr Anliegen ist es, komplexe Regelungen so aufzubereiten, dass Leserinnen und Leser ihre Situation besser einordnen können.

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