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Abmahnung & Arbeitszeugnis

Abmahnung bei Krankheit zulässig wann ist eine Rüge erlaubt

Arbeitnehmer erhält Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung und fehlendem Attest
Abmahnung bei Krankheit nur bei Fehlverhalten zulässig

⏱ 12 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Abmahnung bei Krankheit nur bei Fehlverhalten zulässig.
  • Krankheit allein ist kein Abmahnungsgrund.
  • Verspätete Krankmeldung oder fehlendes Attest rechtfertigen Abmahnung.
  • Abmahnung dient als Vorstufe zur krankheitsbedingten Kündigung.

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Wichtig: ist daher, differenziert zu prüfen, wann eine Abmahnung bei Krankheit rechtmäßig ist und wann nicht. Die strikte Trennung zwischen Gesundheitsproblemen und dem arbeitsvertraglichen Verhalten ist zentral für die korrekte Anwendung der arbeitsrechtlichen Grundsätze. Nur durch diese klare Abgrenzung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall optimal wahrnehmen und schützen.

Wann ist eine Abmahnung wegen Krankheit grundsätzlich möglich?

Eine Abmahnung wegen Krankheit ist grundsätzlich nur zulässig, wenn ein konkretes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt, das über die bloße Erkrankung hinausgeht. Eine reine Abmahnung aufgrund der Dauer oder Häufigkeit der Krankheit ist rechtlich unzulässig.

Welches Fehlverhalten kann eine Abmahnung bei Krankheit rechtfertigen?

Eine Abmahnung bei Krankheit ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Typische Fehlverhalten sind etwa die verspätete oder fehlende Krankmeldung sowie das Nichtvorlegen eines ärztlichen Attests. In solchen Fällen rechtfertigt das Verhalten eine Abmahnung, da es sich um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handelt. Auch das ständige Fernbleiben ohne ausreichende Erklärung kann zu einer Abmahnung führen, sofern dadurch der Betriebsablauf erheblich gestört wird.

Warum ist die reine Erkrankung kein Abmahnungsgrund?

Die reine Krankheit an sich ist kein Fehlverhalten, sondern ein unverschuldeter Zustand, der gemäß Arbeitsrecht grundsätzlich zu akzeptieren ist. Arbeitgeber dürfen einen Arbeitnehmer nicht schlicht wegen der Häufigkeit oder Dauer seiner Erkrankungen abmahnen, da dies als Diskriminierung angesehen wird und gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt. Die Rechtsprechung stellt klar, dass eine Abmahnung nur bei tatsächlichem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten infrage kommt, nicht aber wegen der Krankheit selbst.

Abmahnung versus krankheitsbedingte Kündigung – wichtige Abgrenzungen

Während eine Abmahnung Fehlverhalten sanktioniert, greift die krankheitsbedingte Kündigung bei einer dauerhaften oder häufigen Erkrankung mit negativen betrieblichen Auswirkungen. Eine Abmahnung kann hierbei ein Schritt vor einer Kündigung sein, wenn der Arbeitnehmer trotz wiederholter Hinweise keine Besserung zeigt. Allerdings ist die Abmahnung bei Krankheit stets auf das Verhalten, nicht auf die Erkrankung gerichtet. Zum Beispiel kann eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung die vorherige schriftliche Aufforderung begleiten, bevor eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht gezogen wird.

Tipp: Arbeitgeber sollten bei häufigen Fehlzeiten zunächst prüfen, ob eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme oder ein klärendes Gespräch mit dem Betriebsarzt sinnvoll ist, bevor sie eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen.

Wie wirkt sich das Verhalten rund um die Krankmeldung auf eine Abmahnung aus?

Das Verhalten bei der Krankmeldung kann entscheidend sein, ob eine Abmahnung Krankheit zulässig ist. Insbesondere verspätete, unvollständige oder fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen führen häufig zu einer Rüge, da sie gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.

Welche Fehler bei der Krankmeldung können eine Abmahnung auslösen?

Eine Abmahnung wegen Krankheit ist rechtlich zulässig, wenn der Arbeitnehmer seine Mitwirkungspflichten bei der Krankmeldung verletzt. Typische Fehler sind die verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit, das Fernbleiben ohne Krankmeldung („Schwänzen“) oder die Vorlage von gefälschten oder unvollständigen Attesten. Dabei gilt: Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, häufig spätestens am ersten Krankheitstag, und der Arbeitgeber muss über die voraussichtliche Dauer informiert werden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm betonte beispielsweise in einem Urteil, dass eine verspätete oder gar ausbleibende Krankmeldung ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen, inklusive Abmahnung, zur Folge haben kann, wenn dadurch die betriebliche Planung gestört wird.

Pünktlichkeit und Form der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist für den Arbeitgeber wesentlich, um Fehlzeiten zu verifizieren und gegebenenfalls Vertretungsregelungen zu organisieren. Die AU muss in der Regel spätestens am dritten Kalendertag der Erkrankung vorliegen. Wird dieses Fristfenster regelmäßig oder gravierend überschritten, rechtfertigt das eine Abmahnung wegen Krankheit. Der Arbeitgeber hat zudem das Recht, eine schriftliche oder elektronische Form zu verlangen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen geregelt ist.

Außerdem kann es sinnvoll sein, für langwierige Erkrankungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten. Werden Atteste dagegen zum Beispiel mehrfach unvollständig eingereicht oder liegen diese gar nicht vor, steigt das Risiko einer Rüge deutlich.

Aktuelle Entwicklungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und Einfluss auf Abmahnungen

Seit Anfang 2026 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) schrittweise eingeführt, die den Papierausdruck überflüssig macht. Dabei übermittelt die Arztpraxis die AU-Daten digital an die Krankenkasse, die sie dem Arbeitgeber elektronisch bereitstellt. Diese Innovation soll die Abläufe vereinfachen und Manipulationsmöglichkeiten reduzieren.

Für Arbeitnehmer bedeutet das jedoch auch, dass eine verspätete oder fehlende Krankmeldung noch leichter nachweisbar wird. Die Einführung der eAU erhöht somit die Nachvollziehbarkeit und kann die Rechtfertigung von Abmahnungen bei mangelnder Mitwirkung bei der Krankmeldung verstärken. Arbeitgeber sollten jedoch noch klare Betriebsvereinbarungen zur Handhabung der eAU definieren, um Fehlerquellen auszuschließen.

Tipp: Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin unverzüglich melden und bei Unsicherheiten zum Verfahren die Personalabteilung frühzeitig informieren, um Konflikte zu vermeiden.

Wann ist eine Rüge oder Abmahnung bei häufigen Kurzzeiterkrankungen gerechtfertigt?

Eine Abmahnung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen ist nur gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nachweisen kann, etwa unzureichende Krankmeldungen oder Missbrauch. Die bloße Häufung der Fehlzeiten reicht nicht, um rechtlich zulässig abzumahnen.

Was bedeutet häufige Fehlzeiten für den Abmahnungsanspruch des Arbeitgebers?

Häufige Kurzzeiterkrankungen führen allein nicht automatisch zu einem Abmahnungsanspruch. Nach dem Grundsatz „Krankheit ist kein Fehlverhalten“ ist eine Abmahnung nur dann zulässig, wenn sich eine Pflichtverletzung ableiten lässt, beispielsweise bei einer verspäteten Krankmeldung oder wenn ein Arztattest trotz Aufforderung nicht vorgelegt wird. Die Rechtsprechung unterscheidet strikt zwischen der reinen Häufung von Krankheiten und Verhalten, das steuerbar ist. Häufige Fehlzeiten aufgrund objektiv medizinisch begründeter Diagnosen lösen keine Abmahnung aus. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer die Krankheit simuliert oder die Arbeitsunfähigkeit durch eigenes Verhalten verschärft hat.

Wie lassen sich berechtigte Abmahnungen bei wiederholter Krankheit rechtssicher formulieren?

Damit eine Abmahnung wegen Krankheit wirksam ist, muss sie klar definierte, konkrete Vorwürfe enthalten und sich auf das schuldhafte Verhalten des Arbeitnehmers beziehen. Formulierungen sollten sich auf die Verletzung der Nachweispflichten oder unerlaubte Fehlzeiten stützen, nicht auf die Krankheit selbst. Beispielsweise kann die Abmahnung darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer wiederholt das ärztliche Attest verspätet eingereicht oder eine Krankmeldung unterlassen hat. Rechtsfehler sind häufig, wenn der Arbeitgeber pauschal die Häufigkeit der Fehlzeiten rügt, ohne eine Pflichtverletzung zu benennen. Für die Formulierung ist eine genaue Dokumentation der relevanten Vorfälle notwendig, um bei einer eventuellen Kündigungsschutzklage den Abmahnungsgrund zu stützen.

Beispiele für zulässige und unzulässige Abmahnungsgründe bei häufigen Krankmeldungen

Ein zulässiger Grund ist die verspätete Vorlage eines ärztlichen Attests über mehrere Krankmeldungen hinweg oder das Fernbleiben ohne Krankmeldung, da hier eine Pflichtverletzung vorliegt. Ebenfalls gerechtfertigt ist eine Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer wiederholt nicht erreichbar ist oder die Arbeitsunfähigkeit unplausibel erscheint und begründete Zweifel an der Echtheit bestehen. Unzulässig sind Abmahnungen, die ausschließlich auf einer Häufung von Krankheitstagen beruhen, ohne dabei konkretes Fehlverhalten nachzuweisen. Ebenso unzulässig ist es, eine Abmahnung wegen einer chronischen Erkrankung auszusprechen, die ärztlich bestätigt ist und unvermeidbar erscheint. In der Praxis empfiehlt sich für Arbeitgeber, bei Unsicherheiten eine arbeitsrechtliche Beratung einzuholen, um unbegründete Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Tipp: Arbeitgeber sollten Krankheitsmuster genau dokumentieren und das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen, bevor sie eine Abmahnung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten aussprechen, um eine sachlich fundierte Grundlage zu schaffen und Missverständnisse zu klären.

Welche Fehler machen Arbeitgeber häufig bei Abmahnungen wegen Krankheit?

Viele Arbeitgeber begehen den Fehler, eine Abmahnung bei Krankheit allein auf die Häufigkeit oder Dauer der Erkrankung zu stützen, ohne ein konkretes Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachzuweisen. Dadurch ist die Abmahnung oft rechtlich unwirksam und kann zurückgewiesen werden.

Warum darf eine Abmahnung nicht allein auf die Häufigkeit oder Dauer der Krankheit gestützt werden?

Gesetzlich gilt Krankheit als grundsätzlich unverschuldetes Arbeitsverhinderungsrisiko. Eine Abmahnung wegen Krankheit ist nur dann zulässig, wenn dem Mitarbeiter ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann, etwa bei unzureichender Krankmeldung oder offensichtlichem Missbrauch der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dagegen darf die reine Anzahl von Fehltagen oder deren Gesamtdauer nicht als Anlass dienen, da die Krankheit selbst keine Pflichtverletzung darstellt. Arbeitnehmer, die beispielsweise häufig krankheitsbedingt ausfallen, aber jedes Mal ordnungsgemäß krankmelden und ihre Atteste fristgerecht vorlegen, dürfen nicht allein deshalb abgemahnt werden. Andernfalls würde die Praxis gegen das Diskriminierungs- und Kündigungsschutzrecht verstoßen.

Typische Formfehler und ihre Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Abmahnung

Häufige Formfehler bei Abmahnungen wegen Krankheit sind unklare Vorwürfe, fehlende konkrete Angaben zum beanstandeten Verhalten und das Fehlen eines Hinweis- oder Besserungsverlangens. Manchmal wird eine Abmahnung standardisiert verwendet, ohne die individuellen Umstände einzubeziehen oder das konkrete Fehlverhalten zu benennen. Solche Abmahnungen sind leicht angreifbar und verlieren vor Gericht ihre Wirksamkeit. Außerdem fehlt oft der Hinweis, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen, was die Warnfunktion der Abmahnung untergräbt.

Wie Arbeitnehmer gegen unberechtigte Abmahnungen vorgehen können

Arbeitnehmer sollten eine unberechtigte Abmahnung sorgfältig prüfen und sich innerbetrieblich rechtlich beraten lassen, etwa durch den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft. Eine schriftliche Gegendarstellung kann helfen, die eigene Sicht klarzustellen und dokumentiert Widerspruch. Kommt der Arbeitgeber auf die Abmahnung nicht zurück oder besteht trotz Widerspruch weiterhin Druck, bietet sich eine Klage vor dem Arbeitsgericht an. Das Gericht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung anhand der konkreten Umstände. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer nicht ignorieren, sondern aktiv reagieren, um langfristige Folgen wie negative Einträge im Personalakt oder als Grundlage für eine Kündigung zu vermeiden.

In welchen Situationen sind Abmahnungen bei Krankheit unzulässig und wann ist eine Rüge erlaubt?

Abmahnungen wegen Krankheit sind grundsätzlich unzulässig, wenn sie ausschließlich auf der Häufigkeit oder Dauer der Erkrankung beruhen. Eine Rüge hingegen ist erlaubt, wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt, etwa durch verspätete Krankmeldungen oder unklare Atteste, ohne dass die Krankheit selbst beanstandet wird.

Was unterscheidet eine berechtigte Rüge von einer Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formale Warnung, die ein konkretes Fehlverhalten dokumentiert und eine Grundlage für mögliche arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie Kündigungen, schafft. Im Gegensatz dazu stellt eine Rüge meist eine informale, weniger strenge Aufforderung zur Verhaltensänderung dar. Im Kontext der Krankheit ist eine Abmahnung nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer gegen Obliegenheiten verstößt, beispielsweise wenn er eine Krankschreibung nicht rechtzeitig einreicht oder wiederholt ohne Krankmeldung fehlt. Fehlverhalten, das die Arbeitsunfähigkeit selbst betrifft, darf nicht abgemahnt werden, da Krankheit kein Pflichtverstoß ist, sondern eine rechtlich geschützte Situation.

Rechtliche Grenzen und Schutz vor Diskriminierung bei krankheitsbedingten Abmahnungen

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung wegen gesundheitlicher Einschränkungen. Eine Abmahnung oder Sanktion, die allein auf der Krankheit beruht, ist rechtswidrig und kann als ungerechtfertigte Benachteiligung gelten. Arbeitgeber müssen differenzieren: Nur bei objektivierbaren Pflichtverletzungen, etwa der Verletzung von Meldepflichten während einer Krankschreibung, ist eine Abmahnung zulässig. Zudem verbieten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Gerichtsentscheidungen eine Abmahnung, die krankheitsbedingte Fehlzeiten zum Anlass nimmt, solange keine anderweitigen Verstöße vorliegen. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat beispielsweise klargestellt, dass eine bloße Dokumentation der Krankheitshäufigkeit keine Abmahnung rechtfertigt, da sie den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers missachtet.

Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Konfliktfall

Arbeitnehmer sollten ihre Krankmeldungen stets fristgerecht und vollständig einreichen, um eine rechtmäßige Rüge oder Abmahnung zu vermeiden. Bei unklaren Vorwürfen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen. Arbeitgeber sollten Abmahnungen präzise begründen und nur bei tatsächlich nachweisbaren Pflichtverletzungen ansetzen, um Diskriminierung zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren. Ein konstruktives Fehlzeitenmanagement und das Einbeziehen von Betriebsärzten oder Personalräten kann helfen, Konflikte zu entschärfen. Bei wiederholtem Fehlverhalten ist eine individuelle Interessenabwägung notwendig, bei der auch der Schutz der Persönlichkeit und die Zumutbarkeit der Arbeit berücksichtigt werden müssen. Nur so lässt sich eine Abmahnung bei Krankheit rechtssicher gestalten, ohne die Rechte der Beschäftigten zu verletzen.

Fazit

Eine Abmahnung bei Krankheit ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, insbesondere wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten erheblich verletzt oder die Krankheit missbräuchlich genutzt wird. Eine Rüge sollte stets wohlüberlegt und gut begründet sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine faire Grundlage für das Arbeitsverhältnis zu schaffen.

Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, ob eine Abmahnung im konkreten Fall gerechtfertigt ist, zum Beispiel bei wiederholtem Fehlverhalten trotz ärztlicher Atteste. Im Zweifel ist es ratsam, vorher eine rechtliche Beratung einzuholen, um die Situation sachgerecht und rechtskonform einzuschätzen.

Häufige Fragen

Wann ist eine Abmahnung bei Krankheit zulässig?

Eine Abmahnung bei Krankheit ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer ohne Krankmeldung fehlt oder das Attest verspätet einreicht. Krankheiten an sich rechtfertigen keine Abmahnung.

Darf die Häufigkeit oder Dauer der Krankheit zur Abmahnung führen?

Nein, die reine Häufigkeit oder Dauer von Krankheiten rechtfertigt keine Abmahnung, da Krankheit kein Fehlverhalten ist.

Wann ist eine Rüge bei Krankheit erlaubt?

Eine Rüge ist erlaubt, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Krankmeldung fehlerhaft ist, z.B. bei verspäteter oder fehlender Vorlage eines ärztlichen Attests.

Kann eine Abmahnung wegen Krankheit zur Kündigung führen?

Ja, insbesondere bei wiederholtem Fehlverhalten wie verspäteter Krankmeldung kann eine Abmahnung den Weg für eine verhaltensbedingte Kündigung ebnen.

Verfasst von

Andreas Petersen deckt in der Redaktion die Schnittstelle von Recht und Wirtschaft ab. Seine Beiträge behandeln steuerliche und unternehmensbezogene Fragestellungen für ein breites Publikum.

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