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Unterhalt für Ex-Partner

Anwaltskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten: Wer trägt sie und wann?

Mandant bespricht rechtliche Unterhaltsangelegenheit mit Anwalt im Büro
Anwaltskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten: Wer zahlt wann und wie

⏱ 14 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Anwaltskosten richten sich nach dem Jahresunterhalt als Gegenstandswert.
  • Kosten variieren je nach Streitwert und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
  • Prozesskostenhilfe und außergerichtliche Einigungen können Kosten senken.
  • Kostentragung orientiert sich am Ausgang des Verfahrens.
Fakten auf einen Blick

  • Gegenstandswert = Jahresunterhalt (z.B. 500 Euro × 12 = 6.000 Euro)
  • Anwaltsgebühren: 1,0 bis 1,5 Gebühreneinheiten
  • Gebühr bei 6.000 Euro ca. 300 bis 400 Euro netto
  • Beispiel Gegenstandswert 4.800 Euro = Gebühr ca. 260 Euro netto
  • Erste Verfahrensstufe oft rund 350 Euro inklusive Auslagen und Umsatzsteuer
  • Kosten für weiterführenden Prozess 600 bis über 1.000 Euro

✓ Redaktionell geprüft und freigegeben.

Unterhaltszahlungen zwischen Ex-Partnern nicht einvernehmlich klärt, führt der Weg oft zum Anwalt – und damit zu den Anwaltskosten Unterhalt. Gerade bei Streitigkeiten rund um Kindes- oder Ehegattenunterhalt können die Kosten schnell unübersichtlich werden, da sie vom sogenannten Verfahrenswert abhängen und von verschiedenen Faktoren beeinflusst sind. Wer am Ende tatsächlich für diese Ausgaben aufkommt, ist dabei nicht immer klar.

Grundsätzlich richten sich die Anwaltskosten im Unterhaltsfall nach dem Jahresunterhalt, der als Gegenstandswert für die Gebührenberechnung gilt. Diese transparente Regelung soll verhindern, dass die Kosten das gesamte Verfahren unverhältnismäßig verteuern. Dennoch kann gerade bei höheren Unterhaltsforderungen die finanzielle Belastung erheblich sein. Zudem spielen Prozesskostenhilfe und außergerichtliche Einigungen eine wichtige Rolle, um die finanzielle Tragbarkeit für unterhaltsberechtigte oder -pflichtige Parteien zu gewährleisten.

Die Entscheidung, wer die Anwaltskosten bei Unterhalt trägt, ist häufig vom Ausgang des Verfahrens abhängig und orientiert sich am Grundsatz der Kostentragung bei Obsiegen oder Unterliegen. Es ist deshalb essenziell, bereits im Vorfeld genau zu wissen, welche Kosten im Streitfall anfallen können und welche Möglichkeiten zur Kostenminimierung bestehen. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden und der Weg zu einer fairen Unterhaltsregelung wird erleichtert.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten und wie werden sie berechnet?

Die Anwaltskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten bemessen sich vor allem am sogenannten Gegenstandswert, der dem jährlichen Unterhaltsanspruch entspricht. Die Berechnung folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ermöglicht transparente, nachvollziehbare Kosten, die je nach Streitwert variieren.

Berechnung des Gegenstandswerts bei Unterhaltsverfahren

Der Gegenstandswert bei Unterhaltsstreitigkeiten wird nach § 51 FamGKG grundsätzlich als der Jahresbetrag des geforderten Unterhalts berechnet. Das bedeutet, wird beispielsweise Unterhalt in Höhe von 500 Euro monatlich verlangt, liegt der Gegenstandswert bei 6.000 Euro (500 Euro × 12 Monate). Diese Grundlage dient als Berechnungsbasis für die Anwalts- und Gerichtskosten und ist damit entscheidend für die Höhe der anfallenden Gebühren.

In der Praxis führt die Fokussierung auf den Jahreswert zu einer höheren Transparenz und Vergleichbarkeit der Kosten. Allerdings sollten Mandanten beachten, dass auch Nebenansprüche oder eventuelle Erhöhungen im Streitwert eingerechnet werden können, was den Gegenstandswert und damit die Anwaltskosten beeinflusst.

Anwaltskosten nach RVG im Kontext des Unterhaltsrechts

Die Gebührenordnung für Anwälte, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), regelt die Anwaltskosten auf Basis des Gegenstandswerts. Für einen typischen Unterhaltsprozess können je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit Anwaltsgebühren zwischen 1,0 und 1,5 Gebühreneinheiten anfallen. Eine Gebühr – zum Beispiel bei einem Gegenstandswert von 6.000 Euro – entspricht aktuell etwa 300 bis 400 Euro netto.

Hinzu kommen Auslagenpauschalen und ggf. Mehrwertsteuer. Für viele Unterhaltsverfahren empfiehlt sich eine erste Kostenschätzung durch den Anwalt, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die Höhe der Anwaltskosten hängt außerdem davon ab, ob der Anwalt nur beratend tätig wird oder den Mandanten im gerichtlichen Verfahren vertritt.

Beispielrechnung: Was kostet ein typischer Unterhaltsprozess?

Angenommen, der monatliche Unterhaltsanspruch beträgt 400 Euro, was einen Gegenstandswert von 4.800 Euro im Jahr ergibt. Nach RVG fallen für eine Gebühr etwa 260 Euro netto an, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer kommt man häufig auf rund 350 Euro rein für die erste Verfahrensstufe. Bei weiterführendem Prozess inklusive Schriftwechsel, Terminen und Verhandlungen können sich die Kosten auf 600 bis über 1.000 Euro erhöhen.

Achtung: Werden mehrere Instanzen durchlaufen oder komplexe Streitpunkte geklärt, steigt der Gebührenanspruch proportional. Viele Mandanten unterschätzen die Kosten scheidung unterhalt und die Mehrkosten bei längeren Prozessen. Tipp: Frühzeitige Klärung der Kostenübernahme durch Verfahrenskostenhilfe kann finanzielle Belastungen reduzieren.

Insgesamt lassen sich Anwaltskosten Unterhalt durch die klare rechtliche Grundlage nach RVG gut kalkulieren, dennoch sind individuelle Beratung und genaue Kostenaufstellung für eine fundierte Entscheidung unverzichtbar.

Wer trägt die Anwaltskosten bei Streitigkeiten um Unterhalt – der Kläger, der Beklagte oder beide?

Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Anwaltskosten im Unterhaltsstreit. Wenn also der Kläger mit seinem Anspruch obsiegt, muss der Beklagte die Kosten übernehmen, und umgekehrt. In einigen Fällen werden die Kosten jedoch von beiden Parteien geteilt, insbesondere bei Kompromissen oder Entscheidungsaufteilungen.

Grundsatz der Kostentragung im Familienrecht

Im Familienrecht gilt der Grundsatz, dass diejenige Partei die Kosten zu tragen hat, die im Verfahren unterliegt. Konkret bedeutet das beim Thema Anwaltskosten Unterhalt, dass derjenige, dessen Antrag abgewiesen wird, die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite ausgleichen muss. Der Wert bemisst sich dabei am zwölffachen Monatsunterhalt, da der Jahresunterhalt als Verfahrenswert gilt (§ 51 FamGKG). Das führt regelmäßig dazu, dass sich die Anwaltskosten je nach Streitwert und Streitdauer auf mehrere tausend Euro belaufen können.

Kostenverteilung bei obsiegender und unterliegender Partei

Wenn der Kläger mit seinem Unterhaltsanspruch erfolgreich ist, trägt der Beklagte die Anwaltskosten vollständig. Umgekehrt gilt dasselbe bei einer erfolglosen Klage. Oft unterschätzen Parteien die Höhe der Anwaltskosten, weil sie den Wert des Streitgegenstandes nicht kennen. Beispiel: Bei einem monatlichen Unterhaltsanspruch von 400 Euro liegt der Streitwert bei 4.800 Euro jährlich, was Anwaltskosten im Bereich von etwa 1.000 bis 2.000 Euro verursachen kann – je nach Umfang des Verfahrens und Gebührenrahmen. Wichtig ist, dass Anwaltskosten auch dann entstehen, wenn es nur um die Abänderung bereits bestehender Unterhaltsvereinbarungen geht.

Sonderfälle: Gegenseitige Kostentragung und Einigung ohne Gerichtsverfahren

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Gericht und Parteien eine gemeinsame Kostentragung anordnen. Das passiert bei Teilerfolgen, wenn beispielsweise nicht der volle, aber teilweise Unterhalt zugesprochen wird, sodass keine Seite komplett gewinnt oder verliert. Ebenso können beide Seiten vereinbaren, ihre jeweiligen Anwaltskosten selbst zu tragen, etwa bei außergerichtlichen Einigungen. Dies spart oftmals langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzungen.

Tipp: Bei geplanten Unterhaltsklagen empfiehlt es sich, vorab eine detaillierte Kostenschätzung vom Rechtsanwalt einzuholen und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe zu prüfen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden und die finanziellen Risiken kalkulieren.
Kostenverteilung bei Unterhaltsstreitigkeiten – Vor- und Nachteile
Kriterium Gegner trägt Kosten Geteilte Kosten Eigene Kosten selbst tragen
Finanzielle Belastung Hohes Risiko für Verlierer Reduziert individuelles Risiko Planbare Kosten
Druck auf Gegenpartei Sehr hoch Mittel Gering
Einigungschancen Eher gering Höher Höher
Rechtliche Klarheit Deutlich Weniger deutlich Keine gerichtliche Entscheidung

Für Personen mit geringem Einkommen oder angesichts hoher Kosten empfiehlt sich, vor einer Klage den Dialog mit dem Gegenüber zu suchen oder außergerichtliche Verhandlungen mit anwaltlicher Unterstützung zu führen. Dies vermeidet unnötig hohe kosten scheidung unterhalt und sorgt für eine individuell abgestimmte Lösung. Mehr Informationen zu den Themen Anwaltskosten und Kosten im Unterhaltsverfahren gibt es auf den Seiten des Bundesgerichtshofs und beim Deutsche Anwaltshotline.

Wann kann Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) bei Unterhaltsstreitigkeiten beantragt werden und wie funktioniert sie?

Verfahrenskostenhilfe kann bei Unterhaltsstreitigkeiten beantragt werden, wenn die finanziellen Mittel des Antragstellers nicht ausreichen, um die Anwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen. Sie deckt die notwendigen Ausgaben ganz oder teilweise ab und ermöglicht so den Zugang zum Recht auch bei begrenztem Einkommen.

Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe wird grundsätzlich gewährt, wenn die eigene wirtschaftliche Situation eine sofortige Zahlung der Kosten unmöglich macht. Dabei prüft das Gericht sowohl das Einkommen als auch das Vermögen des Antragstellers. Für einen Antragsteller, der beispielsweise trotz Unterhaltsansprüchen über geringe finanzielle Mittel verfügt, ist dies oft die einzige Möglichkeit, um den „unterhalt anwalt kosten“ nicht vollständig selbst tragen zu müssen. Die Erfolgsaussichten des Unterhaltsverfahrens spielen ebenfalls eine Rolle, denn eine Aussichtslosigkeit des Rechtsstreits führt in der Regel zur Ablehnung. Tipp: Auch bei Einkommen knapp oberhalb der Pfändungsfreigrenze kann Prozesskostenhilfe in Raten gewährt werden.

Antragsverfahren und notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist schriftlich beim zuständigen Gericht einzureichen. Er muss eine eidesstattliche Versicherung enthalten, die Auskunft über sämtliche Einkünfte, Ausgaben, Vermögen und eventuell bestehende Unterhaltspflichten gibt. Typische Nachweise sind Gehaltsabrechnungen, Mietverträge oder Kontoauszüge. Bei Unterhaltsstreitigkeiten empfiehlt es sich, Unterlagen zum geltend gemachten Unterhalt – etwa berechnete Unterhaltsbeträge oder offizielle Bescheide – beizufügen, um die Plausibilität der Angaben zu untermauern. Häufig sind Fehler oder unvollständige Angaben die Gründe für Verzögerungen oder eine Ablehnung im Antragsverfahren. Deshalb sollten alle Dokumente sorgfältig zusammengestellt werden.

Auswirkungen der Verfahrenskostenhilfe auf die Kostenübernahme

Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt der Staat zunächst die Anwalts- und Gerichtskosten, entweder vollständig oder zumindest anteilig, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Im Falle eines obsiegenden Verfahrens sind die Kosten häufig vom Unterhaltsgegner zu erstatten, was die wirtschaftliche Belastung weiter mindert. Wichtig ist, dass bei Bewilligung Verfahrenskostenhilfe zunächst keine Eigenkosten anfallen, es sei denn, das Einkommen oder Vermögen ändert sich während des Verfahrens. Dann kann der Staat eine Rückzahlung in Raten verlangen. Hinweis: Prozesskostenhilfe sichert nicht nur die Kostenübernahme ab, sondern bestätigt auch, dass „kosten scheidung unterhalt“ bei geringem Budget nicht zwangsläufig eine Barriere darstellen muss.

Vergleich: Verfahrenskostenhilfe bei Unterhaltsstreitigkeiten
Kriterium Vorteile Nachteile
Finanzielle Entlastung Keine oder reduzierte Vorleistung von Anwalt und Gericht Rückzahlungsverpflichtung möglich bei verbessertem Einkommen
Zugang zum Verfahren Rechtsschutz auch bei geringem Einkommen Strenge Prüfung und umfangreiche Nachweise erforderlich
Erstattung im Obsiegensfall Unterhaltsverpflichteter trägt oft die Kosten Bei Unterliegen bleibt meist keine Kostenerstattung

Empfehlung: Verfahrenskostenhilfe ist besonders geeignet für einkommensschwache Antragsteller, die berechtigte Unterhaltsansprüche durchsetzen wollen, aber finanzielle Hürden scheuen. Sorgfältige Antragsvorbereitung und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten erhöhen die Chance auf Bewilligung und eine nachhaltige Kostenübernahme.

Weiterführende Informationen und offizielle Formulare finden sich unter § 114 FamGKG: Verfahrenskostenhilfe sowie beim Bundesministerium der Justiz.

In welchen Situationen können Anwaltskosten bei Unterhaltsverfahren steuerlich geltend gemacht werden?

Anwaltskosten im Zusammenhang mit Unterhaltsverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, insbesondere als außergewöhnliche Belastung. Dabei ist entscheidend, ob die Kosten zur Feststellung, Sicherung oder Abwehr eines Unterhaltsanspruchs entstanden sind und wie das Finanzamt die Prozesskosten einordnet.

Aktuelle Rechtslage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Prozesskosten

Nach der aktuellen Rechtslage im Einkommensteuergesetz (§ 33 Abs. 2 EStG) sind Prozesskosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar, sofern sie zwangsläufig und außergewöhnlich sind. Das Finanzgericht hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Anwaltskosten für Unterhaltsstreitigkeiten absetzbar sein können, wenn sie im Rahmen der Klärung oder Durchsetzung eines zwingenden Unterhaltsanspruchs entstehen. Die Absetzbarkeit gilt sowohl für den Kindes- als auch für den nachehelichen Unterhalt. Allerdings sind die Abzugsfähigkeit und die Höhe der absetzbaren Kosten streng vom Einzelfall abhängig.

Abzug als außergewöhnliche Belastung: Voraussetzungen und Grenzen

Der Abzug als außergewöhnliche Belastung setzt voraus, dass die Anwaltskosten notwendig waren, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen oder abzuwehren. Dabei prüft das Finanzamt, ob die Kosten angemessen und wirtschaftlich sind. Überschreiten die Ausgaben die zumutbare Eigenbelastung, mindert dies die Steuerlast. Eine Begrenzung ergibt sich durch die zumutbare Belastungsgrenze, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl staffelt. Werden die Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung oder einem Unterhaltsverfahren geltend gemacht, sind sie häufig nur dann abziehbar, wenn sie unmittelbaren Bezug zum Unterhalt haben und nicht etwa Scheidungsfolgekosten darstellen.

Praxisbeispiele: So wirkt sich die Steuererklärung bei Unterhaltsprozessen aus

Ein typisches Beispiel: Eine Mutter klagt für 450 EUR monatlichen Kindesunterhalt und engagiert einen Anwalt. Die Anwaltskosten belaufen sich auf 1.200 EUR. Diese Kosten sind grundsätzlich absetzbar, reduzieren aber nur den Teil, der über die zumutbare Eigenbelastung hinausgeht. In einem anderen Fall wehrt ein Ex-Partner einen Unterhaltsanspruch erfolgreich ab und kann die anwaltlichen Prozesskosten anteilig geltend machen, was die Steuerlast spürbar mindert. Tipp: Werden die Kosten in der Steuererklärung angegeben, sollte stets eine genaue Dokumentation und Kostenaufstellung beigefügt werden, damit keine Kürzungen durch das Finanzamt erfolgen.

Kriterium Pro steuerliche Absetzbarkeit Contra steuerliche Absetzbarkeit
Anlass der Kosten Direkter Bezug zu Unterhaltsansprüchen Kosten für Scheidungsverfahren oder Folgesachen
Nachweis der Kosten Rechnungen und Gerichtsbeschlüsse vorhanden Unklare oder pauschale Abrechnungen
Zumutbare Eigenbelastung Übersteigen der zumutbaren Belastung Kosten unterhalb der Eigenbelastung
Ergebnis des Verfahrens Erfolg oder Durchsetzung des Anspruchs Verfahren ohne klaren Unterhaltsbezug

Zusammenfassend empfiehlt sich für Betroffene mit Unterhaltsstreitigkeiten, die Anwaltskosten sorgfältig zu dokumentieren und im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Dies gilt besonders, wenn die Kosten die individuelle zumutbare Belastung übersteigen. Wer sich unsicher ist, sollte einen Steuerberater oder Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen, um die optimale steuerliche Berücksichtigung zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen bietet unter anderem das Bundesfinanzministerium sowie die Rechtsprechungsdatenbank dejure.org.

Welche häufigen Fehler sollten Sie bei der Kostenfrage im Unterhaltsstreit vermeiden?

Ein häufiger Fehler bei der Klärung der Anwaltskosten Unterhalt ist die Unterschätzung der tatsächlichen Prozesskosten, was die finanzielle Planung stark erschweren kann. Ebenso entstehen oft falsche Erwartungen über die Kostentragung durch das Gericht, weshalb rechtzeitige Beratung und transparente Kostenkommunikation durch den Anwalt essenziell sind.

Unterschätzung der tatsächlichen Prozesskosten und ihr Einfluss auf die finanzielle Planung

Viele Beteiligte kalkulieren bei Unterhaltsstreitigkeiten mit zu niedrigen Kosten, weil sie sich nicht bewusst sind, dass der Verfahrenswert dem zwölffachen Jahresunterhalt entspricht. Bei einem monatlichen Unterhaltsanspruch von 400 Euro liegt der Gegenstandswert beispielsweise bei 4.800 Euro. Daraus ergeben sich Anwalts- und Gerichtskosten, die schnell mehrere hundert bis über tausend Euro betragen können. Diese Beträge wirken sich erheblich auf die eigene Budgetplanung aus, insbesondere wenn mehrere Verfahrensschritte erforderlich sind oder sich der Streit über längere Zeit zieht.

Falsche Erwartungen an die Kostentragung bei Gericht

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass das Gericht die Anwaltskosten von vornherein übernimmt oder zumindest später voll erstattet. Tatsächlich trägt jede Partei in der Regel die eigenen Anwaltkosten selbst, besonders bei sogenannten Unterhaltsstreitigkeiten. Eine Rückerstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn eine Partei eindeutig unterliegt oder Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Das führt oft zu Überraschungen und finanziellen Engpässen, wenn keine Rücklagen oder Hilfsanträge bedacht wurden.

Bedeutung von rechtzeitiger Beratung und Kostentransparenz durch den Anwalt

Eine rechtzeitige und transparente Kostenberatung durch den Anwalt vermeidet Missverständnisse und Fehlkalkulationen bei den Anwaltskosten Unterhalt. Ein erfahrener Rechtsanwalt klärt vorab über die voraussichtlichen Gebühren auf, erläutert die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und informiert über Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe oder Ratenzahlung. Klare Kostenvoranschläge und regelmäßige Updates zum Kostenstand helfen Mandanten, ihre finanzielle Belastung einzuschätzen und gegebenenfalls Alternativen zu prüfen.

Tipp: Fragen Sie vor Mandatserteilung gezielt nach einer Kostenschätzung und klären Sie, ob zusätzliche Kosten durch Gutachten oder weitere Verfahrensschritte entstehen könnten. Das schützt vor bösen Überraschungen und ermöglicht eine strategische Planung für Ihren Unterhaltsstreit.
Vergleich häufiger Fehler bei Anwaltskosten Unterhalt
Fehler Auswirkung Praxisbeispiel Empfohlene Vorgehensweise
Unterschätzung der Prozesskosten Finanzielle Engpässe, Verzögerungen Unterhaltsanspruch von 400 € → tatsächliche Kosten > 1.000 € nicht einberechnet Frühzeitige Budgetplanung, Kostenvoranschlag vom Anwalt
Falsche Erwartungen zur Kostentragung Überraschung bei Kostenübernahme Glaube an volle Erstattung durch Gericht Aufklärung über Haftung der eigenen anwaltlichen Kosten
Mangelnde Kostentransparenz Verunsicherung, Misstrauen Unklare Abrechnung, keine Zwischenupdates Regelmäßige Kommunikation und Kostenerläuterung durch Anwalt

Pro und Contra Anwaltskosten Unterhalt:

Pro: Transparente Kostenstruktur nach RVG bietet klare Berechenbarkeit. Prozesskostenhilfe schützt sozial Schwächere. Zeitnahe Beratung verhindert Fehlentscheidungen.

Contra: Hohe Prozesskosten können finanziell belasten. Keine automatische Kostenerstattung im Unterhaltsverfahren. Unerwartete Zusatzkosten sind möglich, z. B. für Gutachten.

Empfehlung: Besonders bei komplexen oder langwierigen Unterhaltsfragen lohnt sich frühzeitig eine umfassende Kostenberatung bei spezialisierten Familienrechtsanwälten. So vermeiden Sie finanzielle Überraschungen und treffen fundierte Entscheidungen.

Weiterführende Informationen liefert z. B. die Webseite des

Häufige Fragen

Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Unterhaltsstreit?

In der Regel trägt die unterliegende Partei die Anwaltskosten bei einem Unterhaltsstreit. Im Familienrecht gilt, dass jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten zahlt, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders.

Wie werden die Anwaltskosten bei Unterhaltsverfahren berechnet?

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert, der dem Jahresunterhaltsbetrag entspricht. Bei einem monatlichen Unterhalt von 300 € beträgt der Gegenstandswert beispielweise 3.600 €. Die Kosten orientieren sich dann an den gesetzlichen Vergütungsregelungen.

Wann kann Verfahrenskostenhilfe bei Unterhaltsstreitigkeiten beantragt werden?

Verfahrenskostenhilfe kann bei geringem Einkommen oder Vermögen beantragt werden, um Anwalts- und Gerichtskosten in Unterhaltsverfahren zu decken. Der Antrag muss vor Gericht gestellt und bewilligt werden.

Sind Anwaltskosten bei Unterhalt steuerlich absetzbar?

Ja, seit der Neuregelung im Einkommensteuergesetz (§ 33 Abs. 2 EStG) sind Anwaltskosten für Unterhaltsprozesse als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.

Quellen

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Verfasst von

Tobias Wendland betreut in der Redaktion die Themen rund um Wohnen, Miete und Immobilien. Er verfolgt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und übersetzt sie in verständliche Beiträge.

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